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5. Fortschreibung des Maßnahmenplans der Ortsgemeinde gemäß VV Wiederaufbau RLP 2021; Änderungen/Ergänzungen zur 5. Fortschreibung sowie Annahme der 4. Änderung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Altenahr |
| Datum | 2026-05-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Abteilung Sachbearbeiter/in Vorlagen-Nr.
Zentralabteilung Silke Meurer 24-29/OGKES/029
für die Sitzung: am: Beratungsstatus: TOP-Nr.:
Gemeinderat Kesseling 21.05.2026 beschließend 9
5. Fortschreibung des Maßnahmenplans der Ortsgemeinde gemäß
VV Wiederaufbau RLP 2021;
Änderungen/Ergänzungen zur 5. Fortschreibung sowie Annahme der 4.
Änderung
Erläuterungen:
Für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund
des Starkregens und des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021 in den betroffenen
Landkreisen wurde von den betroffenen Gemeinden ein Maßnahmenplan erstellt.
Der Maßnahmenplan der Ortsgemeinde wurde in den vergangenen Jahren, zuletzt
mit der vierten Fortschreibung von Ende 2025 fortgeschrieben. Aufgrund der
Antragsfrist und der letztmaligen Möglichkeit, Fördermittel für Maßnahmen zu
beantragen, kommt der kommenden Fortschreibung eine besondere Bedeutung zu.
Mit der Einführung des Stufenverfahrens der Fördermittelgeber die Möglichkeit
geschaffen, auch für Maßnahmen, deren vertiefende Planung noch ausstehend ist,
sämtliche fristwahrenden Anträge auf Basis der aktuellen Informationen stellen zu
können.
Bis zum 30.06.2026 können zudem Maßnahmen beantragt werden, die noch nicht im
Maßnahmenplan enthalten sind, sofern ihre Aufnahme in der fünften Fortschreibung
vorgesehen ist. Diese Fortschreibung ist zum Stichtag 30. September 2026
vorgesehen. Nach Ablauf der Antragsfrist ist eine Aufnahme neuer Maßnahmen nicht
mehr möglich.
Darüber hinaus ist es notwendig, die Bezeichnung und Beschreibung von
Förderanträgen im Stufenverfahren möglichst eindeutig zu formulieren. Auf Basis der
aktuell vorliegenden Informationen werden für das Stufenverfahren die
Bezeichnungen aus dem Maßnahmenplan verwendet und Fördermittel beantragt.
Bisher wurden seitens der Ortsgemeinde nach der 4. Fortschreibung keine
zusätzlichen Maßnahmen gemeldet.
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Die genannten Änderungen/Ergänzungen werden in der fünften Fortschreibung des
Maßnahmenplans der Ortsgemeinde berücksichtigt und im Anschluss festgestellt.
Beschlussempfehlung:
Änderungen/Anmerkungen und ggf. zusätzliche Maßnahmen des
Gemeinderates
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Der Ortsgemeinderat beschließt
a) die vierte Fortschreibung des Maßnahmenplans anzunehmen.
b) die Vollständigkeit der aufgeführten Maßnahmen unter Berücksichtigung
der o.g. Anmerkungen zum jetzigen Zeitpunkt und Wissensstand aller
Beteiligten festzustellen.
c) die sich durch die Fortschreibung ergebenden Änderungen und/oder
Ergänzungen gemäß der VV Wiederaufbau zu melden und bei der
Kreisverwaltung einzureichen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Ausschluss wegen Sonderinteresse
Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt.
(Siegel)
Ort, Datum Bürgermeister / 1. Beigeordnete/r
Beigeordnete/r
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