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5. Fortschreibung des Maßnahmenplans der Ortsgemeinde gemäß VV Wiederaufbau RLP 2021; Änderungen/Ergänzungen zur 5. Fortschreibung sowie Annahme der 4. Änderung

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TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Altenahr
Datum2026-05-21
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Beschlussvorlage Abteilung Sachbearbeiter/in Vorlagen-Nr. Zentralabteilung Silke Meurer 24-29/OGKES/029 für die Sitzung: am: Beratungsstatus: TOP-Nr.: Gemeinderat Kesseling 21.05.2026 beschließend 9 5. Fortschreibung des Maßnahmenplans der Ortsgemeinde gemäß VV Wiederaufbau RLP 2021; Änderungen/Ergänzungen zur 5. Fortschreibung sowie Annahme der 4. Änderung Erläuterungen: Für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021 in den betroffenen Landkreisen wurde von den betroffenen Gemeinden ein Maßnahmenplan erstellt. Der Maßnahmenplan der Ortsgemeinde wurde in den vergangenen Jahren, zuletzt mit der vierten Fortschreibung von Ende 2025 fortgeschrieben. Aufgrund der Antragsfrist und der letztmaligen Möglichkeit, Fördermittel für Maßnahmen zu beantragen, kommt der kommenden Fortschreibung eine besondere Bedeutung zu. Mit der Einführung des Stufenverfahrens der Fördermittelgeber die Möglichkeit geschaffen, auch für Maßnahmen, deren vertiefende Planung noch ausstehend ist, sämtliche fristwahrenden Anträge auf Basis der aktuellen Informationen stellen zu können. Bis zum 30.06.2026 können zudem Maßnahmen beantragt werden, die noch nicht im Maßnahmenplan enthalten sind, sofern ihre Aufnahme in der fünften Fortschreibung vorgesehen ist. Diese Fortschreibung ist zum Stichtag 30. September 2026 vorgesehen. Nach Ablauf der Antragsfrist ist eine Aufnahme neuer Maßnahmen nicht mehr möglich. Darüber hinaus ist es notwendig, die Bezeichnung und Beschreibung von Förderanträgen im Stufenverfahren möglichst eindeutig zu formulieren. Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen werden für das Stufenverfahren die Bezeichnungen aus dem Maßnahmenplan verwendet und Fördermittel beantragt. Bisher wurden seitens der Ortsgemeinde nach der 4. Fortschreibung keine zusätzlichen Maßnahmen gemeldet. 2 Die genannten Änderungen/Ergänzungen werden in der fünften Fortschreibung des Maßnahmenplans der Ortsgemeinde berücksichtigt und im Anschluss festgestellt. Beschlussempfehlung: Änderungen/Anmerkungen und ggf. zusätzliche Maßnahmen des Gemeinderates • ____________________________________________________ • ____________________________________________________ • ____________________________________________________ • ____________________________________________________ Der Ortsgemeinderat beschließt a) die vierte Fortschreibung des Maßnahmenplans anzunehmen. b) die Vollständigkeit der aufgeführten Maßnahmen unter Berücksichtigung der o.g. Anmerkungen zum jetzigen Zeitpunkt und Wissensstand aller Beteiligten festzustellen. c) die sich durch die Fortschreibung ergebenden Änderungen und/oder Ergänzungen gemäß der VV Wiederaufbau zu melden und bei der Kreisverwaltung einzureichen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Ausschluss wegen Sonderinteresse Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt. (Siegel) Ort, Datum Bürgermeister / 1. Beigeordnete/r Beigeordnete/r

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