Startseite › Verbandsgemeinde Altenahr › Antrag

Satzung für die kommunale Kindertageseinrichtung in Trägerschaft des Kindergartenzweckverbandes Ahrbrück-Kesseling-Lind-Heckenbach

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Altenahr
Datum2026-05-19
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

6. Sitzung des Kindergartenzweckverbandes Ahrbrück-Kesseling-Lind-Heckenbach vom 19.05.2026 - öffentlicher Teil - Zu TOP 6: Satzung für die kommunale Kindertageseinrichtung in Trägerschaft des Kindergartenzweckverbandes Ahrbrück- Kesseling-Lind-Heckenbach Erläuterungen: Für den Betrieb einer kommunalen Kindertageseinrichtung soll der Kindergartenzweckverband als Träger nach Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz eine Satzung erlassen. Diese Satzung legt die Regeln und Abläufe für die kommunale Kindertagesstätte (Kita) fest, um einen geordneten Betrieb zu gewährleisten und die Qualität der Betreuung sicherzustellen. Die Inhalte umfassen unter anderem die Aufgaben der Kita, Beiträge und Kosten, Kündigung und Elternmitwirkung, welche alle auf die gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII und die Vorgaben des KiTaG abzielen. Beschluss: Die Verbandsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung für die kommunale Kindertageseinrichtung in Trägerschaft des Zweckverbandes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen 7 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Ausschluss wg. Sonderinteresse

Text aus PDF extrahiert