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Satzung für die kommunale Kindertageseinrichtung in Trägerschaft des Kindergartenzweckverbandes Ahrbrück-Kesseling-Lind-Heckenbach
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Altenahr |
| Datum | 2026-05-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
6. Sitzung des Kindergartenzweckverbandes Ahrbrück-Kesseling-Lind-Heckenbach vom 19.05.2026 - öffentlicher Teil -
Zu TOP 6: Satzung für die kommunale Kindertageseinrichtung in
Trägerschaft des Kindergartenzweckverbandes Ahrbrück-
Kesseling-Lind-Heckenbach
Erläuterungen:
Für den Betrieb einer kommunalen Kindertageseinrichtung soll der
Kindergartenzweckverband als Träger nach Empfehlung des Gemeinde- und
Städtebundes Rheinland-Pfalz eine Satzung erlassen.
Diese Satzung legt die Regeln und Abläufe für die kommunale Kindertagesstätte
(Kita) fest, um einen geordneten Betrieb zu gewährleisten und die Qualität der
Betreuung sicherzustellen. Die Inhalte umfassen unter anderem die Aufgaben der
Kita, Beiträge und Kosten, Kündigung und Elternmitwirkung, welche alle auf die
gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII und die Vorgaben des KiTaG abzielen.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung für die
kommunale Kindertageseinrichtung in Trägerschaft des Zweckverbandes.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
0 Ausschluss wg. Sonderinteresse
Text aus PDF extrahiert