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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026

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TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Altenahr
Datum2026-05-19
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24-29/VGALT/272 Beschlussvorlage für die Sitzung: am: Tagesordnungspunkt: Kindergartenzweckverband Ahrbrück- 18.03.2026 5 Kesseling-Lind-Heckenbach Kindergartenzweckverband Ahrbrück- 19.05.2026 4 Kesseling-Lind-Heckenbach Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 Erläuterungen: Jedem Verbandsmitglied wurde mit der Einladung in Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vorgelegt. Nach kurzer Aussprache fasste die Verbandsversammlung den nachfolgenden Beschluss. Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung hat am __________ auf Grund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl.S.476) in der zurzeit geltenden Fassung i.V. mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, und § 8 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Ahrbrück-Kesseling-Lind-Heckenbach vom 25.11.1985 die nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.267.521,00 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.268.253,00 Euro Jahresüberschuss/-fehlbetrag -732,00 Euro 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 8.866,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 76.500,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -76.500,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 67.634,00 Euro § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0,00 Euro verzinste Kredite auf 76.500,00 Euro zusammen 76.500,00 Euro 2 § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 EUR. § 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 450.000 Euro. § 5 Umlage Der Zweckverband erhebt eine Umlage zur Deckung der Kosten, die wie folgt berechnet wird: 1/3 auf die Anzahl der Kinder am 31.10.2025 1/3 auf die Zahl der Einwohner am 30.06.2025 1/3 auf die Finanzkraftmesszahl 2025 hierauf ent- hierauf ent- Finanzkraft- hierauf ent- Anzahl fallender Einwohner fallender messzahl fallender Umlage der Betrag zum Betrag 2025 Betrag Ortsgemeinde Kinder € 30.06.2025 € € € € Ahrbrück 35 52.039,00 1.104 50.507,00 381.665,00 49.909,00 152.456,00 Heckenbach 4 5.947,00 242 11.071,00 111.578,00 14.591,00 31.609,00 Kesseling 13 19.329,00 557 25.482,00 183.824,00 24.038,00 68.849,00 Lind 24 35.685,00 567 25.940,00 187.062,00 24.462,00 86.086,00 76 113.000,00 2.470 113.000,00 864.129,00 113.000,00 339.000,00 § 6 Eigenkapital vor. Stand Eigenkapital zum 31.12.2023 277.168,00 EUR vor. Stand Eigenkapital zum 31.12.2024 201.376,00 EUR vor. Stand Eigenkapital zum 31.12.2025 201.057,00 EUR vor. Stand Eigenkapital zum 31.12.2026 200.325,00 EUR Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Ausschluss wegen Sonderinteresse Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt. (Siegel) Ort, Datum ,Verbandsvorsteher

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