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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Altenahr |
| Datum | 2026-05-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
24-29/VGALT/272
Beschlussvorlage
für die Sitzung: am: Tagesordnungspunkt:
Kindergartenzweckverband Ahrbrück- 18.03.2026 5
Kesseling-Lind-Heckenbach
Kindergartenzweckverband Ahrbrück- 19.05.2026 4
Kesseling-Lind-Heckenbach
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026
Erläuterungen:
Jedem Verbandsmitglied wurde mit der Einladung in Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
vorgelegt. Nach kurzer Aussprache fasste die Verbandsversammlung den nachfolgenden Beschluss.
Beschlussempfehlung:
Die Verbandsversammlung hat am __________ auf Grund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom
22.12.1982 (GVBl.S.476) in der zurzeit geltenden Fassung i.V. mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-
Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, und § 8 der
Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Ahrbrück-Kesseling-Lind-Heckenbach vom
25.11.1985 die nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.267.521,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.268.253,00 Euro
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -732,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 8.866,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 76.500,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -76.500,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 67.634,00 Euro
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 Euro
verzinste Kredite auf 76.500,00 Euro
zusammen 76.500,00 Euro
2
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 EUR.
§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 450.000
Euro.
§ 5
Umlage
Der Zweckverband erhebt eine Umlage zur Deckung der Kosten, die wie folgt berechnet wird:
1/3 auf die Anzahl der Kinder am 31.10.2025
1/3 auf die Zahl der Einwohner am 30.06.2025
1/3 auf die Finanzkraftmesszahl 2025
hierauf ent- hierauf ent- Finanzkraft- hierauf ent-
Anzahl fallender Einwohner fallender messzahl fallender Umlage
der Betrag zum Betrag 2025 Betrag
Ortsgemeinde Kinder € 30.06.2025 € € € €
Ahrbrück 35 52.039,00 1.104 50.507,00 381.665,00 49.909,00 152.456,00
Heckenbach 4 5.947,00 242 11.071,00 111.578,00 14.591,00 31.609,00
Kesseling 13 19.329,00 557 25.482,00 183.824,00 24.038,00 68.849,00
Lind 24 35.685,00 567 25.940,00 187.062,00 24.462,00 86.086,00
76 113.000,00 2.470 113.000,00 864.129,00 113.000,00 339.000,00
§ 6
Eigenkapital
vor. Stand Eigenkapital zum 31.12.2023 277.168,00 EUR
vor. Stand Eigenkapital zum 31.12.2024 201.376,00 EUR
vor. Stand Eigenkapital zum 31.12.2025 201.057,00 EUR
vor. Stand Eigenkapital zum 31.12.2026 200.325,00 EUR
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Ausschluss wegen Sonderinteresse
Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt.
(Siegel)
Ort, Datum ,Verbandsvorsteher
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