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Besetzung eines Wertungsgremiums im Vergabeverfahren bei Planungsleistungen in der Ortsgemeinde Hönningen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Altenahr
Datum2023-10-10
DatenstufeNur Ergebnisse
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19-24 /OGHOE/107 Beschlussvorlage für die Sitzung: am: Tagesordnungspunkt: Gemeinderat Hönningen 10.10.2023 4 Besetzung eines Wertungsgremiums im Vergabeverfahren bei Planungsleistungen in der Ortsgemeinde Hönningen Erläuterungen: Durch die Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 wurden zahlreiche Bauwerke, welche sich im Eigentum der Ortsgemeinde Hönningen befinden, beschädigt. Um die im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe nötigen Vergabeverfahren beschleunigen zu können, sollen die Vergaben zeitnah zur Abgabe der Angebote erfolgen. In diesem Zusammenhang muss ggfs. eine Auswertung von Teilnahmeanträgen und/ oder Angeboten erfolgen. Weiterhin sind evtl. Verhandlungen nötig. Um in einem solchen Fall eine zügige Einladung eines Wertungsgremiums zu ermöglichen, muss ein fester Personenkreis bestimmt werden. Um eine zügige Beratung und Beschlussfassung zu gewährleisten, soll das Gremium vorzugsweise online tagen bzw. die Online-Teilnahme einzelner Mitglieder ermöglichen. Um die eine transparente und nachvollziehbare Bewertung zu gewährleisten, wird folgende Besetzung und Verfahrensweise des Wertungsgremiums vorschlagen:  Die Ortsgemeinde wird bis zu einer Wertgrenze von 215.000 Euro (netto) vertreten durch den Ortsbürgermeister. Vertreter sind die Beigeordneten. Der Ortsbürgermeister legt nach Beratung mit den übrigen Mitgliedern des Wertungsgremiums sowie im Benehmen mit den Beigeordneten, die zu vergebenden Punktzahl fest und begründet diese. Er entscheidet unter Beachtung der geltenden vergabe-, förderrechtlichen und haushaltsrechtlichen Regeln über die Auftragserteilung und informiert den Gemeinderat über seine Entscheidung.  Ab eine Wertgrenze von 215.000 Euro (netto) werden vom Rat folgende Ratsmitglieder benannt, um eine mehrheitliche Entscheidung herbeizuführen. Mitglied: Vertreter: __________________________ __________________________ Bei einer Stimmengleichheit entscheiden der Ortsbürgermeister bzw. der Beigeordnete. 2  Seitens der Verwaltung nimmt der Projektleiter oder sein Vertreter der zuständigen Fachabteilung mit beratender Funktion teil  Weiterhin ein Vertreter der Vergabestelle und des Projektsteuerers (JBI) nach Zuständigkeit. Diese beiden besitzen nur beratende Funktion. Die Dokumentation übernimmt das Mitglied des Projektsteuerers.  Ebenfalls wird der Vergabeanwalt als Moderator mit beratender Funktion teilnehmen. Die Vergabestelle (bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 25.000 € netto), ansonsten der Vergabeanwalt, vollziehen die Entscheidung des Vertreters der Ortsgemeinde über die Zuschlagserteilung gegenüber dem Bieter. Sollte besondere Umstände es erfordern, besteht für die Ortsgemeinde Hönningen jederzeit die Möglichkeit, von diesem Beschluss keinen Gebrauch zu machen. Beschlussempfehlung: Der Ortsgemeinderat stimmt der Besetzung des Wertungsgremiums wie vorgeschlagen zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Ausschluss wegen Sonderinteresse Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt. (Siegel) Ort, Datum Bürgermeister / 1. Beigeordnete/r Beigeordnete/r

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