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Besetzung eines Wertungsgremiums im Vergabeverfahren bei Planungsleistungen in der Ortsgemeinde Hönningen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Altenahr |
| Datum | 2023-10-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
19-24 /OGHOE/107
Beschlussvorlage
für die Sitzung: am: Tagesordnungspunkt:
Gemeinderat Hönningen 10.10.2023 4
Besetzung eines Wertungsgremiums im Vergabeverfahren bei
Planungsleistungen in der Ortsgemeinde Hönningen
Erläuterungen:
Durch die Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 wurden zahlreiche Bauwerke, welche
sich im Eigentum der Ortsgemeinde Hönningen befinden, beschädigt. Um die im
Rahmen des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe nötigen Vergabeverfahren
beschleunigen zu können, sollen die Vergaben zeitnah zur Abgabe der Angebote
erfolgen.
In diesem Zusammenhang muss ggfs. eine Auswertung von Teilnahmeanträgen und/
oder Angeboten erfolgen. Weiterhin sind evtl. Verhandlungen nötig. Um in einem
solchen Fall eine zügige Einladung eines Wertungsgremiums zu ermöglichen, muss
ein fester Personenkreis bestimmt werden. Um eine zügige Beratung und
Beschlussfassung zu gewährleisten, soll das Gremium vorzugsweise online tagen
bzw. die Online-Teilnahme einzelner Mitglieder ermöglichen.
Um die eine transparente und nachvollziehbare Bewertung zu gewährleisten, wird
folgende Besetzung und Verfahrensweise des Wertungsgremiums vorschlagen:
Die Ortsgemeinde wird bis zu einer Wertgrenze von 215.000 Euro (netto)
vertreten durch den Ortsbürgermeister. Vertreter sind die Beigeordneten. Der
Ortsbürgermeister legt nach Beratung mit den übrigen Mitgliedern des
Wertungsgremiums sowie im Benehmen mit den Beigeordneten, die zu
vergebenden Punktzahl fest und begründet diese. Er entscheidet unter
Beachtung der geltenden vergabe-, förderrechtlichen und haushaltsrechtlichen
Regeln über die Auftragserteilung und informiert den Gemeinderat über seine
Entscheidung.
Ab eine Wertgrenze von 215.000 Euro (netto) werden vom Rat folgende
Ratsmitglieder benannt, um eine mehrheitliche Entscheidung herbeizuführen.
Mitglied: Vertreter:
__________________________
__________________________
Bei einer Stimmengleichheit entscheiden der Ortsbürgermeister bzw. der
Beigeordnete.
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Seitens der Verwaltung nimmt der Projektleiter oder sein Vertreter der
zuständigen Fachabteilung mit beratender Funktion teil
Weiterhin ein Vertreter der Vergabestelle und des Projektsteuerers (JBI) nach
Zuständigkeit. Diese beiden besitzen nur beratende Funktion. Die
Dokumentation übernimmt das Mitglied des Projektsteuerers.
Ebenfalls wird der Vergabeanwalt als Moderator mit beratender Funktion
teilnehmen.
Die Vergabestelle (bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 25.000 €
netto), ansonsten der Vergabeanwalt, vollziehen die Entscheidung des Vertreters der
Ortsgemeinde über die Zuschlagserteilung gegenüber dem Bieter.
Sollte besondere Umstände es erfordern, besteht für die Ortsgemeinde Hönningen
jederzeit die Möglichkeit, von diesem Beschluss keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussempfehlung:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Besetzung des Wertungsgremiums wie
vorgeschlagen zu.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Ausschluss wegen Sonderinteresse
Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt.
(Siegel)
Ort, Datum Bürgermeister / 1. Beigeordnete/r
Beigeordnete/r
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