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Straßenverkehrsrecht; Umwandlung der Winterstraße von einer Zone 30 in eine Fahrradstraße

Angenommen
TypAntrag
GemeindeUnterhaching
Datum2026-07-15
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Beschlussvorlage Nummer 26/078 Referat 1: Bürgerservice & Mobilität Datum 02.07.2026 Sabrina Strobl Wiedervorlage Aktenzeichen Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat 15.07.2026 öffentlich beschließend Straßenverkehrsrecht; Umwandlung der Winterstraße von einer Zone 30 in eine Fahrradstraße Sach- und Rechtslage: Der Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss hat am 09.09.2026 beschlossen, die Erzberger- und Fasanenstraße bis auf Höhe der Parkstraße als Fahrradstraße, mit dem wichtigen Hinweis, dass jeglicher Kraftfahrzeugverkehr frei ist, auszuweisen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Vorfahrtsregelung in der Fasanenstraße entsprechend der Beratung eigenverantwortlich umzusetzen, ohne dass er einer erneuten Vorlage in den Gremien bedarf. Im Zuge der Prüfung der Vorfahrtsregeln ist hervorgegangen, dass die Winterstraße (ca. 130 m) nun zwischen einem verkehrsberuhigten Bereich und einer Fahrradstraße eingeschlossen ist. Diese müsste somit im Umkehrschluss als eigenständige Zone 30 beschildert und ausgewiesen werden. Hiervon betroffen sind 14 Grundstücke und 52 gemeldete Personen. Unterschiedliche Verkehrsregelungen auf engem Raum führen oft zu Unklarheiten und mindern die Verkehrssicherheit. Aufgrund dessen und der geringen Frequentierung des fließenden Verkehrs (meist Anliegerverkehr) wurde dem Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschusses durch die Verwaltung am 09.06.2026 eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Winterstraße in den angrenzenden verkehrsberuhigten Bereich zu integrieren. Dies wurde einstimmig angenommen. Über die konkrete Ausgestaltung der erforderlichen Verkehrsberuhigung bestand jedoch noch weiterer Gesprächs- und Abstimmungsbedarf. Im Ergebnis wurde vereinbart, einen Ortstermin mit den Baubeauftragten der Fraktionen sowie den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung durchzuführen. Im Anschluss davon sollte der Dialog mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort gesucht werden, um eine sowohl rechtlich tragfähige als auch für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu erarbeiten. Dieser fand am 30.06.2026 statt. In diesem Ortstermin wurde mehrheitlich angeregt, die Winterstraße nicht in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, sondern künftig als Fahrradstraße auszuweisen und somit an die Verkehrsregeln der bevorstehenden Fahrradstraße in der Fasanenstraße anzuknüpfen. Der Beschluss des Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschusses vom 09.06.2026 soll aufgrund der Beratungen vor Ort mit dem heutigen Beschluss aufgehoben werden. Die Winterstraße ist derzeit als eigenständige Tempo-30-Zone ausgewiesen und liegt zwischen einer Fahrradstraße und einem verkehrsberuhigten Bereich. Unterschiedliche Verkehrsregelungen auf engem Raum führen häufig zu Unklarheiten und mindern die Verkehrssicherheit. Hinsichtlich der bereits beschlossenen und zeitnahen Ausweisung der Fahrradstraße in der Fasanenstraße ist eine ebenfalls zeitgleiche Umsetzung der geänderten Verkehrsregelungen in der Winterstraße folgerichtig. Insgesamt stellt die Ausweisung als Fahrradstraße eine ebenfalls sinnvolle, sichere und schlüssige Ergänzung der bestehenden und künftigen Verkehrsführung dar. Die Verkehrssicherheit wird durch die geschaffene Klarheit der geltenden Verkehrsregelungen bestärkt, wodurch Überbeschilderung vermieden und die Übersichtlichkeit verbessert werden. ca. 50 ca. 90 cm cm Bewertung: • Es sind keine baulichen Änderungen nötig. • Die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bleibt weiterhin bestehen. • Der vorhandene Gehweg mit einer Breite von 0,90 m entspricht zwar nicht den heutigen Anforderungen an einen ausreichenden Schutz- und Bewegungsraum für den Fußgängerverkehr. Aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelastung der Straße, die überwiegend durch Anliegerverkehr mit nur wenigen Fahrzeugen pro Stunde geprägt ist, ist dieser Umstand jedoch nachrangig zu bewerten. Fußgänger können bei Bedarf die Fahrbahn mitbenutzen, ohne dass hieraus aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens wesentliche Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit entstehen. Seitens der örtlichen Polizeidienststelle bestehen ebenfalls keine Einwände. Kosten: Ca. 3000 € einmalige Kosten + 1000 € wiederkehrender Unterhalt der Piktogramme (Fahrradstraße) - Entfernung der alten Beschilderung - Anbringung der neuen Beschilderung + Piktogramme - Unterhalt Kosten können über die Haushaltstellen 6300.5102 und 6300.95001 gedeckt werden. Beschlussvorschlag: Der Beschluss 26/050/BA des Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschusses vom 09.06.2026 wird hiermit aufgehoben. Der Gemeinderat Unterhaching beschließt, die Winterstraße ab sofort in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, alle notwendigen Ausführungen umzusetzen, ohne dass es einer weiteren Vorlage in den Gremien bedarf.

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