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Straßenverkehrsrecht; Umwandlung der Winterstraße von einer Zone 30 in eine Fahrradstraße
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Unterhaching |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 26/078
Referat 1: Bürgerservice & Mobilität Datum 02.07.2026
Sabrina Strobl Wiedervorlage
Aktenzeichen
Beratungsfolge Termin Status
Gemeinderat 15.07.2026 öffentlich beschließend
Straßenverkehrsrecht;
Umwandlung der Winterstraße von einer Zone 30 in eine Fahrradstraße
Sach- und Rechtslage:
Der Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss hat am 09.09.2026 beschlossen, die
Erzberger- und Fasanenstraße bis auf Höhe der Parkstraße als Fahrradstraße, mit dem wichtigen
Hinweis, dass jeglicher Kraftfahrzeugverkehr frei ist, auszuweisen. Die Verwaltung wurde
ermächtigt, die Vorfahrtsregelung in der Fasanenstraße entsprechend der Beratung
eigenverantwortlich umzusetzen, ohne dass er einer erneuten Vorlage in den Gremien bedarf.
Im Zuge der Prüfung der Vorfahrtsregeln ist hervorgegangen, dass die Winterstraße (ca. 130 m)
nun zwischen einem verkehrsberuhigten Bereich und einer Fahrradstraße eingeschlossen ist.
Diese müsste somit im Umkehrschluss als eigenständige Zone 30 beschildert und ausgewiesen
werden. Hiervon betroffen sind 14 Grundstücke und 52 gemeldete Personen. Unterschiedliche
Verkehrsregelungen auf engem Raum führen oft zu Unklarheiten und mindern die
Verkehrssicherheit.
Aufgrund dessen und der geringen Frequentierung des fließenden Verkehrs (meist
Anliegerverkehr) wurde dem Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschusses durch die
Verwaltung am 09.06.2026 eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Winterstraße in den
angrenzenden verkehrsberuhigten Bereich zu integrieren. Dies wurde einstimmig angenommen.
Über die konkrete Ausgestaltung der erforderlichen Verkehrsberuhigung bestand jedoch noch
weiterer Gesprächs- und Abstimmungsbedarf. Im Ergebnis wurde vereinbart, einen Ortstermin
mit den Baubeauftragten der Fraktionen sowie den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Gemeindeverwaltung durchzuführen. Im Anschluss davon sollte der Dialog mit den
betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort gesucht werden, um eine sowohl rechtlich
tragfähige als auch für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu erarbeiten. Dieser fand am
30.06.2026 statt.
In diesem Ortstermin wurde mehrheitlich angeregt, die Winterstraße nicht in einen
verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, sondern künftig als Fahrradstraße auszuweisen und
somit an die Verkehrsregeln der bevorstehenden Fahrradstraße in der Fasanenstraße
anzuknüpfen. Der Beschluss des Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschusses vom
09.06.2026 soll aufgrund der Beratungen vor Ort mit dem heutigen Beschluss aufgehoben
werden.
Die Winterstraße ist derzeit als eigenständige Tempo-30-Zone ausgewiesen und liegt zwischen
einer Fahrradstraße und einem verkehrsberuhigten Bereich. Unterschiedliche
Verkehrsregelungen auf engem Raum führen häufig zu Unklarheiten und mindern die
Verkehrssicherheit. Hinsichtlich der bereits beschlossenen und zeitnahen Ausweisung der
Fahrradstraße in der Fasanenstraße ist eine ebenfalls zeitgleiche Umsetzung der geänderten
Verkehrsregelungen in der Winterstraße folgerichtig. Insgesamt stellt die Ausweisung als
Fahrradstraße eine ebenfalls sinnvolle, sichere und schlüssige Ergänzung der bestehenden und
künftigen Verkehrsführung dar. Die Verkehrssicherheit wird durch die geschaffene Klarheit der
geltenden Verkehrsregelungen bestärkt, wodurch Überbeschilderung vermieden und die
Übersichtlichkeit verbessert werden.
ca. 50 ca. 90
cm cm
Bewertung:
• Es sind keine baulichen Änderungen nötig.
• Die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bleibt weiterhin bestehen.
• Der vorhandene Gehweg mit einer Breite von 0,90 m entspricht zwar nicht den heutigen
Anforderungen an einen ausreichenden Schutz- und Bewegungsraum für den
Fußgängerverkehr. Aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelastung der Straße, die
überwiegend durch Anliegerverkehr mit nur wenigen Fahrzeugen pro Stunde geprägt ist, ist
dieser Umstand jedoch nachrangig zu bewerten. Fußgänger können bei Bedarf die Fahrbahn
mitbenutzen, ohne dass hieraus aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens wesentliche
Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit entstehen.
Seitens der örtlichen Polizeidienststelle bestehen ebenfalls keine Einwände.
Kosten:
Ca. 3000 € einmalige Kosten + 1000 € wiederkehrender Unterhalt der Piktogramme
(Fahrradstraße)
- Entfernung der alten Beschilderung
- Anbringung der neuen Beschilderung + Piktogramme
- Unterhalt
Kosten können über die Haushaltstellen 6300.5102 und 6300.95001 gedeckt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss 26/050/BA des Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschusses vom 09.06.2026
wird hiermit aufgehoben. Der Gemeinderat Unterhaching beschließt, die Winterstraße ab sofort
in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, alle notwendigen
Ausführungen umzusetzen, ohne dass es einer weiteren Vorlage in den Gremien bedarf.
Text aus PDF extrahiert