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Klimaschutz und Verkehr; Zwischenergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeUnterhaching
Datum2026-07-09
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorlage Nummer 26/068 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 24.06.2026 Franziska Uebersezig Wiedervorlage Aktenzeichen Beratungsfolge Termin Status Energie- und Nachhaltigkeitsausschuss 09.07.2026 öffentlich beschließend Klimaschutz und Verkehr; Zwischenergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung Sach- und Rechtslage: Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zum 01.01.2024 wurden Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, bis zum 30.06.2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die nachhaltigsten und kosteneffizientesten Lösungen für die Wärmeversorgung auf lokaler Ebene zu identifizieren und zu entwickeln. Indem sie den Bestand sowie das Potenzial von Fernwärmenetzen sowie nutzbarer Abwärme untersucht, bietet die Wärmeplanung eine strategische Grundlage für die Wärmeversorgung und unterstützt Kommunen dabei, die Energiewende vor Ort erfolgreich umzusetzen. Die Wärmeplanung entfaltet als informelles Planungsinstrument keine Rechtswirkung, insofern dient sie vorrangig der Bürgerinformation und -kommunikation. Die bereits beschlossenen und in der Umsetzung befindenden Pläne zum Geothermie- Vollausbau in Unterhaching genügen den Gesetzesansprüchen als Wärmeplanung nicht. Folglich wird aktuell in enger Abstimmung mit den Vollausbauplänen der Geothermie Unterhaching ein Wärmeplan erarbeitet. Planungsverantwortliche Stelle gemäß WPG ist die Gemeinde Unterhaching. Die Verwaltung hat zur Durchführung der Wärmeplanung das Planungsbüro Greenventory GmbH aus Freiburg beauftragt. Planungsstart war im Oktober 2025. Nach Projektauftakt Anfang Q4/2025 mit allen beteiligten Akteuren – um wichtige Projektmeilensteine abzustimmen, finden Fachgespräche mit allen Energienetzbetreibern (Geothermie Unterhaching, SWM, Bayernwerk) statt – begann die Bestandsanalyse (Phase 1 nach §§ 14-15 WPG). Diese umfasst die Erhebung und Auswertung relevanter Gebäude-, Netz- und Verbrauchsdaten durch die Gemeinde sowie die beteiligten Energieversorger und bildet den aktuellen Stand der Wärmeversorgung in Unterhaching ab. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde im Februar 2026 die Potenzialanalyse (2. Phase) gemäß § 16 WPG begonnen. Hierbei werden lokale und regionale Potenziale für eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung untersucht und bewertet. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse werden gemeinsam mit den beteiligten Akteuren hinsichtlich ihrer technischen Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, ökologischen Auswirkungen sowie Versorgungssicherheit bewertet. Die Abstimmung erfolgte im Rahmen des dritten Fachgesprächs am 17.06.2026. Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse werden in der Sitzung des Energie- und Nachhaltigkeitsausschusses durch den beauftragten Dienstleister vorgestellt (vgl. angehängte Präsentation). Diese Zwischenergebnisse dienen als Arbeitsstand der kommunalen Wärmeplanung und müssen gemäß § 13 Abs. 2 WPG veröffentlicht werden. Zusammenfassung der Zwischenergebnisse: In Unterhaching existiert ein sehr geringer Altbaubestand mit Gebäuden, die vor 1919 erbaut wurden (s. Abbildung, Folie 11). Bauten zwischen 1949 und 1978 dominieren den Gebäudebestand (41 %). Insgesamt wurden 46,8 % der Gebäude vor 1979 errichtet – vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung (1977). Somit weist – ohne Berücksichtigung zwischenzeitlich durchgeführter Sanierungsmaßnahmen – ein Großteil des Unterhachinger Gebäudebestands einen schlechten energetischen Standard/ Zustand auf. Der Großteil der Gebäude wird in die Gebäudeeffizienzklassen D-F eingeordnet (s. Abbildung, Folie 13). Oberhalb von Klasse C weisen die Gebäude einen KfW-Energiestandard auf. Ab Klasse F handelt es sich überwiegend um Altbau oder schlecht gedämmte Gebäude. Sanierungsmöglichkeiten müssen hier individuell geprüft werden. Aufgrund der fortgeschrittenen Wärmewende in Unterhaching und Wärmeversorgung durch Tiefengeothermie kann der Wärmebedarf schon heute zu 66 % (102,13 GWh) mit Fernwärme gedeckt werden. Erdgas deckt 23 % des Wärmebedarfs (35,9 GWh) und Heizöl 5,4 %. Ein geringfügiger Teil (3,78 %) wird mittels Stroms gedeckt (Nachtspeicheröfen). Luftwärmepumpen decken 3,44 % des Wärmebedarfs (s. Abbildung, Folie 15). Die räumliche Verteilung der Heizsysteme und Energieträger innerhalb Unterhachings zeigt die weit vorangeschrittene Wärmewende im Ort (vgl. Abbildung, Folie 18). In weiten Teilen der Gemeinde dominieren Fernwärmeübergabestationen und Geothermieanschlüsse – insbesondere bei Mehrfamilienhäusern ist die Anschlussquote sehr hoch. In wenigen Quartieren/ Straßenzügen, insbesondere im Osten und Nordwesten, dominieren noch Gasheizungen. Dies ist zu Teilen dem noch nicht vollständig vollzogenen Netzausbau geschuldet, wobei das Fernwärmenetz der Geothermie heute bereits fast flächendeckend ausgebaut ist. Die Gesamtlänge des Netzes beträgt 70 km (Stand 2026). Die Wärmeflächendichte beschreibt die absetzbare Wärmemenge in kWh/ha pro Jahr. Sie ist ein wichtiger Indikator für die Wirtschaftlichkeit für den Aus- und Neubau eines Wärmenetzes. Der Wärmebedarf ist in dicht bebauten und älteren Ortsteilen tendenziell höher. An Siedlungsrändern, in Einfamilienhausquartieren und in neueren Siedlungsteilen ist der Wärmebedarf tendenziell geringer (s. Abbildung, Folie 17). In der Potentialanalyse wird sowohl die pot. Wärmebedarfsreduktion durch Gebäudesanierungen, effizientere Heizsysteme, usw. als auch das technische Potential verschiedener Wärmeträger kalkuliert (s. Abbildung, Folie 22). In Anbetracht des beschlossenen Vollausbaus wurde dieser Leistungsbaustein der Wärmeplanung verkürzt und mit Fokus auf die Tiefengeothermie bearbeitet. Wichtig hierbei ist der Hinweis, dass sich die Potentialanalyse auf die Berechnung der technischen Potentiale beschränkt – ob eine Erschließung und Umsetzung dieser Potentiale auch wirtschaftlich sinnvoll ist, wurde nicht betrachtet. Insofern ist davon auszugehen, dass die angeführten Potentiale nicht vollumfänglich realisierbar wären – dies gilt auch für die berechnete Wärmebedarfsreduktion. Ausblick: Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse bilden die Grundlage für die Entwicklung des Zielszenarios gemäß §§ 17 bis 19 WPG (3. Phase). Dieses orientiert sich maßgeblich am bestehenden Gemeinderatsbeschluss zum Vollausbau des geothermischen Versorgungsnetzes. Ein Vorgehen hierzu wurde am 17.06.2026 bereits mit den teilnehmenden Energienetzbetreibern abgestimmt. In der abschließenden Projektphase (§ 20 WPG) wird eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen bis zum Zieljahr 2045 entwickelt. Auch hierbei soll der Geothermie-Vollausbau den zentralen Bestandteil darstellen. Die Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans ist für Herbst 2026 vorgesehen. Mit Fertigstellung, Beschluss und Veröffentlichung des Wärmeplans vor dem 30.06.2028 kommt die Gemeinde ihrer Verpflichtung zur Wärmeplanung fristgerecht nach. Neben der Dokumentation der Ergebnisse in einem Abschlussbericht werden die erhobenen Daten sukzessive in einen digitalen Zwilling überführt. Dieses webbasierte Instrument soll insbesondere für das Monitoring, die Planung von weiteren Maßnahmen sowie die Fortschreibung der Wärmeplanung genutzt werden. Darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger den Digitalen Zwilling in einer öffentlichkeitskonformen (Datenschutz nach DSGVO gewährleistet) Ansicht ebenfalls nutzen. Mit voranschreitendem Geothermie-Vollausbau wird die Zahl der Hausanschlüsse im Gasnetz und der Gasnetzabsatz perspektivisch weiter sinken. Die Verwaltung sieht die Kommunale Wärmeplanung auch deshalb als wichtiges strategisches Instrument an, um diese Perspektive mit allen beteiligten Akteuren frühzeitig zu diskutieren. Finanzierung: Im Zuge des Konnexitätsprinzips steht den Kommunen eine Ausgleichszahlung des Freistaats Bayern für die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung zu. Die Konnexitätszahlungen des Freistaats für Kommunen mit 10.000 bis 45.000 Einwohnenden liegt bei 122.600,- € und wird aufgeteilt in zwei Chargen (½ Herbst 2025; ½ Herbst 2026) ausbezahlt. Die Dienstleisterkosten liegen deutlich unter diesem Betrag. Beschlussvorschlag: Der Energie- und Nachhaltigkeitsausschuss Unterhaching nimmt die vorgestellten Zwischenergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis und stimmt deren Veröffentlichung gemäß WPG zu.

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