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Klimaschutz und Verkehr; Zwischenergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Unterhaching |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 26/068
Referat 3: Ortsentwicklung Datum 24.06.2026
Franziska Uebersezig Wiedervorlage
Aktenzeichen
Beratungsfolge Termin Status
Energie- und Nachhaltigkeitsausschuss 09.07.2026 öffentlich beschließend
Klimaschutz und Verkehr;
Zwischenergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung
Sach- und Rechtslage:
Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zum 01.01.2024 wurden
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, bis zum
30.06.2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist
es, die nachhaltigsten und kosteneffizientesten Lösungen für die Wärmeversorgung auf
lokaler Ebene zu identifizieren und zu entwickeln. Indem sie den Bestand sowie das
Potenzial von Fernwärmenetzen sowie nutzbarer Abwärme untersucht, bietet die
Wärmeplanung eine strategische Grundlage für die Wärmeversorgung und unterstützt
Kommunen dabei, die Energiewende vor Ort erfolgreich umzusetzen. Die
Wärmeplanung entfaltet als informelles Planungsinstrument keine Rechtswirkung,
insofern dient sie vorrangig der Bürgerinformation und -kommunikation.
Die bereits beschlossenen und in der Umsetzung befindenden Pläne zum Geothermie-
Vollausbau in Unterhaching genügen den Gesetzesansprüchen als Wärmeplanung
nicht. Folglich wird aktuell in enger Abstimmung mit den Vollausbauplänen der
Geothermie Unterhaching ein Wärmeplan erarbeitet. Planungsverantwortliche Stelle
gemäß WPG ist die Gemeinde Unterhaching.
Die Verwaltung hat zur Durchführung der Wärmeplanung das Planungsbüro
Greenventory GmbH aus Freiburg beauftragt. Planungsstart war im Oktober 2025. Nach
Projektauftakt Anfang Q4/2025 mit allen beteiligten Akteuren – um wichtige
Projektmeilensteine abzustimmen, finden Fachgespräche mit allen
Energienetzbetreibern (Geothermie Unterhaching, SWM, Bayernwerk) statt – begann
die Bestandsanalyse (Phase 1 nach §§ 14-15 WPG). Diese umfasst die Erhebung und
Auswertung relevanter Gebäude-, Netz- und Verbrauchsdaten durch die Gemeinde
sowie die beteiligten Energieversorger und bildet den aktuellen Stand der
Wärmeversorgung in Unterhaching ab.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde im Februar 2026 die Potenzialanalyse (2.
Phase) gemäß § 16 WPG begonnen. Hierbei werden lokale und regionale Potenziale für
eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung untersucht und bewertet. Die
Ergebnisse der Potenzialanalyse werden gemeinsam mit den beteiligten Akteuren
hinsichtlich ihrer technischen Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, ökologischen
Auswirkungen sowie Versorgungssicherheit bewertet. Die Abstimmung erfolgte im
Rahmen des dritten Fachgesprächs am 17.06.2026.
Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse werden in der Sitzung des Energie-
und Nachhaltigkeitsausschusses durch den beauftragten Dienstleister vorgestellt (vgl.
angehängte Präsentation). Diese Zwischenergebnisse dienen als Arbeitsstand der
kommunalen Wärmeplanung und müssen gemäß § 13 Abs. 2 WPG veröffentlicht
werden.
Zusammenfassung der Zwischenergebnisse:
In Unterhaching existiert ein sehr geringer Altbaubestand mit Gebäuden, die vor 1919
erbaut wurden (s. Abbildung, Folie 11). Bauten zwischen 1949 und 1978 dominieren den
Gebäudebestand (41 %). Insgesamt wurden 46,8 % der Gebäude vor 1979 errichtet –
vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung (1977). Somit weist – ohne
Berücksichtigung zwischenzeitlich durchgeführter Sanierungsmaßnahmen – ein
Großteil des Unterhachinger Gebäudebestands einen schlechten energetischen
Standard/ Zustand auf. Der Großteil der Gebäude wird in die Gebäudeeffizienzklassen
D-F eingeordnet (s. Abbildung, Folie 13). Oberhalb von Klasse C weisen die Gebäude
einen KfW-Energiestandard auf. Ab Klasse F handelt es sich überwiegend um Altbau
oder schlecht gedämmte Gebäude. Sanierungsmöglichkeiten müssen hier individuell
geprüft werden.
Aufgrund der fortgeschrittenen Wärmewende in Unterhaching und Wärmeversorgung
durch Tiefengeothermie kann der Wärmebedarf schon heute zu 66 % (102,13 GWh) mit
Fernwärme gedeckt werden. Erdgas deckt 23 % des Wärmebedarfs (35,9 GWh) und
Heizöl 5,4 %. Ein geringfügiger Teil (3,78 %) wird mittels Stroms gedeckt
(Nachtspeicheröfen). Luftwärmepumpen decken 3,44 % des Wärmebedarfs (s.
Abbildung, Folie 15).
Die räumliche Verteilung der Heizsysteme und Energieträger innerhalb Unterhachings
zeigt die weit vorangeschrittene Wärmewende im Ort (vgl. Abbildung, Folie 18). In weiten
Teilen der Gemeinde dominieren Fernwärmeübergabestationen und
Geothermieanschlüsse – insbesondere bei Mehrfamilienhäusern ist die Anschlussquote
sehr hoch. In wenigen Quartieren/ Straßenzügen, insbesondere im Osten und
Nordwesten, dominieren noch Gasheizungen. Dies ist zu Teilen dem noch nicht
vollständig vollzogenen Netzausbau geschuldet, wobei das Fernwärmenetz der
Geothermie heute bereits fast flächendeckend ausgebaut ist. Die Gesamtlänge des
Netzes beträgt 70 km (Stand 2026).
Die Wärmeflächendichte beschreibt die absetzbare Wärmemenge in kWh/ha pro Jahr.
Sie ist ein wichtiger Indikator für die Wirtschaftlichkeit für den Aus- und Neubau eines
Wärmenetzes. Der Wärmebedarf ist in dicht bebauten und älteren Ortsteilen tendenziell
höher. An Siedlungsrändern, in Einfamilienhausquartieren und in neueren
Siedlungsteilen ist der Wärmebedarf tendenziell geringer (s. Abbildung, Folie 17).
In der Potentialanalyse wird sowohl die pot. Wärmebedarfsreduktion durch
Gebäudesanierungen, effizientere Heizsysteme, usw. als auch das technische Potential
verschiedener Wärmeträger kalkuliert (s. Abbildung, Folie 22). In Anbetracht des
beschlossenen Vollausbaus wurde dieser Leistungsbaustein der Wärmeplanung
verkürzt und mit Fokus auf die Tiefengeothermie bearbeitet.
Wichtig hierbei ist der Hinweis, dass sich die Potentialanalyse auf die Berechnung der
technischen Potentiale beschränkt – ob eine Erschließung und Umsetzung dieser
Potentiale auch wirtschaftlich sinnvoll ist, wurde nicht betrachtet. Insofern ist davon
auszugehen, dass die angeführten Potentiale nicht vollumfänglich realisierbar wären –
dies gilt auch für die berechnete Wärmebedarfsreduktion.
Ausblick:
Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse bilden die Grundlage für die
Entwicklung des Zielszenarios gemäß §§ 17 bis 19 WPG (3. Phase). Dieses orientiert
sich maßgeblich am bestehenden Gemeinderatsbeschluss zum Vollausbau des
geothermischen Versorgungsnetzes. Ein Vorgehen hierzu wurde am 17.06.2026 bereits
mit den teilnehmenden Energienetzbetreibern abgestimmt.
In der abschließenden Projektphase (§ 20 WPG) wird eine Umsetzungsstrategie mit
konkreten Maßnahmen bis zum Zieljahr 2045 entwickelt. Auch hierbei soll der
Geothermie-Vollausbau den zentralen Bestandteil darstellen.
Die Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans ist für Herbst 2026 vorgesehen. Mit
Fertigstellung, Beschluss und Veröffentlichung des Wärmeplans vor dem 30.06.2028
kommt die Gemeinde ihrer Verpflichtung zur Wärmeplanung fristgerecht nach.
Neben der Dokumentation der Ergebnisse in einem Abschlussbericht werden die
erhobenen Daten sukzessive in einen digitalen Zwilling überführt. Dieses webbasierte
Instrument soll insbesondere für das Monitoring, die Planung von weiteren Maßnahmen
sowie die Fortschreibung der Wärmeplanung genutzt werden. Darüber hinaus können die
Bürgerinnen und Bürger den Digitalen Zwilling in einer öffentlichkeitskonformen
(Datenschutz nach DSGVO gewährleistet) Ansicht ebenfalls nutzen.
Mit voranschreitendem Geothermie-Vollausbau wird die Zahl der Hausanschlüsse im
Gasnetz und der Gasnetzabsatz perspektivisch weiter sinken. Die Verwaltung sieht die
Kommunale Wärmeplanung auch deshalb als wichtiges strategisches Instrument an, um
diese Perspektive mit allen beteiligten Akteuren frühzeitig zu diskutieren.
Finanzierung:
Im Zuge des Konnexitätsprinzips steht den Kommunen eine Ausgleichszahlung des
Freistaats Bayern für die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung zu. Die
Konnexitätszahlungen des Freistaats für Kommunen mit 10.000 bis 45.000
Einwohnenden liegt bei 122.600,- € und wird aufgeteilt in zwei Chargen (½ Herbst 2025;
½ Herbst 2026) ausbezahlt. Die Dienstleisterkosten liegen deutlich unter diesem Betrag.
Beschlussvorschlag:
Der Energie- und Nachhaltigkeitsausschuss Unterhaching nimmt die vorgestellten
Zwischenergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis und stimmt deren
Veröffentlichung gemäß WPG zu.
Text aus PDF extrahiert