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Klimaschutz und Verkehr; Förderprogramm zur Energieeinsparung und kommunalem Klimaschutz - Grundsatzbeschluss zur Förderung im Falle von unverschuldeten Fristüberschreitungen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeUnterhaching
Datum2026-07-09
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Beschlussvorlage Nummer 26/067 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 24.06.2026 Franziska Uebersezig Wiedervorlage Aktenzeichen Beratungsfolge Termin Status Energie- und Nachhaltigkeitsausschuss 09.07.2026 öffentlich beschließend Klimaschutz und Verkehr; Förderprogramm zur Energieeinsparung und kommunalem Klimaschutz - Grundsatzbeschluss zur Förderung im Falle von unverschuldeten Fristüberschreitungen Sach- und Rechtslage: Im Rahmen des bis Ende 2023 gültigen Förderprogramms zur Energieeinsparung und kommunalem Klimaschutz wurde der Anschluss eines Gebäudes an das Fernwärmenetz der Geothermie Unterhaching mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000 € gefördert. In Folge der Haushaltssperre Ende 2022 beschloss der Gemeinderat im Januar 2023, das Förderprogramm mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Um Finanzmittel für neue Förderanträge verfügbar zu machen, wurde im gleichen Zuge beschlossen, bei allen bereits eingegangenen und in Aussicht gestellten Förderanträgen die Fördersummen um 30% zu reduzieren. Die Verwaltung hat diese Regel entsprechend umgesetzt – das Vorgehen stieß unter dem betroffenen Antragstellenden auch auf Verständnis. Für Geothermieanschlüsse wurde somit lediglich ein reduzierter Zuschuss i. H. v. 700 € ausgezahlt. Mit Beschluss des Gemeinderats im Oktober 2023 wurde das Förderprogramm rückwirkend zum Januar 2023 neuaufgelegt. Geothermieanschlüsse sind seither nicht mehr förderfähig. Um Mitnahmeeffekte zu reduzieren, sind die Förderanträge vor Auftragsvergabe einzureichen. Nach Abschluss und Fertigstellung der Maßnahme reichen die Antragstellenden ihre Rechnungsunterlagen ein, nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird der Förderzuschuss ausbezahlt. Häufig liegen zwischen Antragstellung und dem Einreichen der Rechnungsunterlagen mehrere Monate. Formell haben die Antragsstellenden bis zu 1,5 Jahre Zeit die beantragten Fördermaßnahmen umzusetzen. In der Regel melden sich die Antragsstellenden nach Abschluss der Maßnahme eigeninitiativ bei der Gemeindeverwaltung, um die Fertigstellung anzuzeigen. Vereinzelt kommt es vor, dass Maßnahmen abgebrochen werden, ohne dass dies bei der Verwaltung angezeigt wird, oder die Antragstellenden vergessen, die Rechnungsunterlagen bei der Verwaltung einzureichen. Insbesondere bei Geothermieanschlüssen ist es in der Vergangenheit häufiger vorgekommen, dass die Antragsstellenden wegen Bauverzögerungen, Kapazitätsgründen o. ä. mehr als 1,5 Jahre zur Fertigstellung der Arbeiten benötigen – die Verwaltung war hier stets äußerst kulant und hat die Umsetzungsfristen, wenn angezeigt, entsprechend verlängert. Zum aktuellen Zeitpunkt sind noch 35 Förderanträge für Geothermieanschlüsse aus den Jahren 2021 und 2022 offen, die bislang nicht ausbezahlt wurden. Die in den jeweiligen Förderbescheiden festgelegten Umsetzungs- und Nachweisfristen sind allerdings bereits seit mehreren Jahren abgelaufen. Vor dem Hintergrund müsste eine Auszahlung der Förderzuschüsse formell abgelehnt werden. Aktuell liegt der Verwaltung einer dieser Förderfälle vor (Förderantrag von Oktober 2022). In dem Fall wurde die Verzögerung nicht durch den Antragstellenden selbst verschuldet, sondern ist in einem deutlich verzögerten Baustart der Geothermie begründet. Die Bauverzögerung wurde jedoch auch nicht – wie lt. Förderrichtlinie vorgegeben – bei der Gemeinde angezeigt. Die Gemeindeverwaltung sieht an dieser Stelle Anlass für eine Grundsatzentscheidung zum Umgang mit entsprechenden Förderfällen. Ohne eine grundsätzliche Regelung wäre stets für jeden einzelnen Förderfall eine gesonderte Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung der Förderung mit Fristablauf erforderlich. Um den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und eine einheitliche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte sicherzustellen, soll durch einen Grundsatzbeschluss festgelegt werden, wie mit vergleichbaren Förderanträgen umzugehen ist. Da die massiven Verzögerungen nicht durch den Antragstellenden verursacht wurden, schlägt die Verwaltung vor, einer Förderung stattzugeben und auch in Zukunft weitere vergleichbare Fälle entsprechend zu handhaben. An der im Jahr 2023 beschlossenen Vorgehensweise zur Reduktion der Fördersummen auf 70% wird festgehalten. Es ist immer wieder zu beobachten, dass Bürgerinnen und Bürger nur in reduziertem Umfang zwischen Gemeindeverwaltung und Geothermie differenzieren – entsprechend würde die vorgeschlagene Kulanz auch die Glaubwürdigkeit von Gemeinde und Geothermie wahren sowie dem Selbstverständnis der Gemeinde als verlässliche Unterstützerin ihrer Bürgerinnen und Bürger entsprechen. An allen anderen Regelungen der Förderrichtlinie (Fristen zum Einreichen der Rechnungsunterlagen nach deren Erhalt, etc.) soll festgehalten werden. Finanzielle Auswirkungen: Eine potenzielle Gewährung der Anträge – angenommen, alle derzeit bekannten Fälle (35) werden ausbezahlt – würde einen Förderaufwand i. H. v. 24.500 Euro verursachen. Für das Förderprogramm sind im aktuellen Haushaltsjahr 250.000 € eingeplant (aktueller Erfüllungsgrad: ca. 45%) – finanzielle Kapazitäten sind nach Einschätzung der Verwaltung entsprechend vorhanden. Beschlussvorschlag: 1. Der Energie- und Nachhaltigkeitsausschuss Unterhaching stimmt der Gewährung und Auszahlung des angeführten Förderfalls ungeachtet der üblichen Umsetzungsfristen zu. 2. Der Energie- und Nachhaltigkeitsausschuss Unterhaching beauftragt die Gemeindeverwaltung, alle weiteren vergleichbare Förderfälle (Verzögerungen durch externen Dienstleister und Anbieter, ohne verfügbare Alternativen, verschuldet) entsprechend dem angeführten Förderfall handzuhaben und die Förderzuschüsse, unter Einhaltung aller weiteren Förderbedingungen, zu gewähren und auszubezahlen.

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