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Klimaschutz und Verkehr; Förderprogramm zur Energieeinsparung und kommunalem Klimaschutz - Grundsatzbeschluss zur Förderung im Falle von unverschuldeten Fristüberschreitungen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Unterhaching |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 26/067
Referat 3: Ortsentwicklung Datum 24.06.2026
Franziska Uebersezig Wiedervorlage
Aktenzeichen
Beratungsfolge Termin Status
Energie- und Nachhaltigkeitsausschuss 09.07.2026 öffentlich beschließend
Klimaschutz und Verkehr;
Förderprogramm zur Energieeinsparung und kommunalem Klimaschutz -
Grundsatzbeschluss zur Förderung im Falle von unverschuldeten
Fristüberschreitungen
Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen des bis Ende 2023 gültigen Förderprogramms zur Energieeinsparung und
kommunalem Klimaschutz wurde der Anschluss eines Gebäudes an das Fernwärmenetz der
Geothermie Unterhaching mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000 € gefördert. In Folge der
Haushaltssperre Ende 2022 beschloss der Gemeinderat im Januar 2023, das Förderprogramm
mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Um Finanzmittel für neue Förderanträge verfügbar
zu machen, wurde im gleichen Zuge beschlossen, bei allen bereits eingegangenen und in
Aussicht gestellten Förderanträgen die Fördersummen um 30% zu reduzieren. Die Verwaltung
hat diese Regel entsprechend umgesetzt – das Vorgehen stieß unter dem betroffenen
Antragstellenden auch auf Verständnis. Für Geothermieanschlüsse wurde somit lediglich ein
reduzierter Zuschuss i. H. v. 700 € ausgezahlt.
Mit Beschluss des Gemeinderats im Oktober 2023 wurde das Förderprogramm rückwirkend zum
Januar 2023 neuaufgelegt. Geothermieanschlüsse sind seither nicht mehr förderfähig.
Um Mitnahmeeffekte zu reduzieren, sind die Förderanträge vor Auftragsvergabe einzureichen.
Nach Abschluss und Fertigstellung der Maßnahme reichen die Antragstellenden ihre
Rechnungsunterlagen ein, nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird der Förderzuschuss
ausbezahlt. Häufig liegen zwischen Antragstellung und dem Einreichen der
Rechnungsunterlagen mehrere Monate. Formell haben die Antragsstellenden bis zu 1,5 Jahre
Zeit die beantragten Fördermaßnahmen umzusetzen.
In der Regel melden sich die Antragsstellenden nach Abschluss der Maßnahme eigeninitiativ bei
der Gemeindeverwaltung, um die Fertigstellung anzuzeigen. Vereinzelt kommt es vor, dass
Maßnahmen abgebrochen werden, ohne dass dies bei der Verwaltung angezeigt wird, oder die
Antragstellenden vergessen, die Rechnungsunterlagen bei der Verwaltung einzureichen.
Insbesondere bei Geothermieanschlüssen ist es in der Vergangenheit häufiger vorgekommen,
dass die Antragsstellenden wegen Bauverzögerungen, Kapazitätsgründen o. ä. mehr als 1,5
Jahre zur Fertigstellung der Arbeiten benötigen – die Verwaltung war hier stets äußerst kulant
und hat die Umsetzungsfristen, wenn angezeigt, entsprechend verlängert.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind noch 35 Förderanträge für Geothermieanschlüsse aus den Jahren
2021 und 2022 offen, die bislang nicht ausbezahlt wurden. Die in den jeweiligen
Förderbescheiden festgelegten Umsetzungs- und Nachweisfristen sind allerdings bereits seit
mehreren Jahren abgelaufen. Vor dem Hintergrund müsste eine Auszahlung der
Förderzuschüsse formell abgelehnt werden.
Aktuell liegt der Verwaltung einer dieser Förderfälle vor (Förderantrag von Oktober 2022). In dem
Fall wurde die Verzögerung nicht durch den Antragstellenden selbst verschuldet, sondern ist in
einem deutlich verzögerten Baustart der Geothermie begründet. Die Bauverzögerung wurde
jedoch auch nicht – wie lt. Förderrichtlinie vorgegeben – bei der Gemeinde angezeigt.
Die Gemeindeverwaltung sieht an dieser Stelle Anlass für eine Grundsatzentscheidung zum
Umgang mit entsprechenden Förderfällen. Ohne eine grundsätzliche Regelung wäre stets für
jeden einzelnen Förderfall eine gesonderte Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung
der Förderung mit Fristablauf erforderlich. Um den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu
vermeiden und eine einheitliche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte sicherzustellen, soll
durch einen Grundsatzbeschluss festgelegt werden, wie mit vergleichbaren Förderanträgen
umzugehen ist.
Da die massiven Verzögerungen nicht durch den Antragstellenden verursacht wurden, schlägt
die Verwaltung vor, einer Förderung stattzugeben und auch in Zukunft weitere vergleichbare Fälle
entsprechend zu handhaben. An der im Jahr 2023 beschlossenen Vorgehensweise zur
Reduktion der Fördersummen auf 70% wird festgehalten.
Es ist immer wieder zu beobachten, dass Bürgerinnen und Bürger nur in reduziertem Umfang
zwischen Gemeindeverwaltung und Geothermie differenzieren – entsprechend würde die
vorgeschlagene Kulanz auch die Glaubwürdigkeit von Gemeinde und Geothermie wahren sowie
dem Selbstverständnis der Gemeinde als verlässliche Unterstützerin ihrer Bürgerinnen und
Bürger entsprechen.
An allen anderen Regelungen der Förderrichtlinie (Fristen zum Einreichen der
Rechnungsunterlagen nach deren Erhalt, etc.) soll festgehalten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine potenzielle Gewährung der Anträge – angenommen, alle derzeit bekannten Fälle (35)
werden ausbezahlt – würde einen Förderaufwand i. H. v. 24.500 Euro verursachen. Für das
Förderprogramm sind im aktuellen Haushaltsjahr 250.000 € eingeplant (aktueller Erfüllungsgrad:
ca. 45%) – finanzielle Kapazitäten sind nach Einschätzung der Verwaltung entsprechend
vorhanden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Energie- und Nachhaltigkeitsausschuss Unterhaching stimmt der Gewährung und
Auszahlung des angeführten Förderfalls ungeachtet der üblichen Umsetzungsfristen zu.
2. Der Energie- und Nachhaltigkeitsausschuss Unterhaching beauftragt die
Gemeindeverwaltung, alle weiteren vergleichbare Förderfälle (Verzögerungen durch externen
Dienstleister und Anbieter, ohne verfügbare Alternativen, verschuldet) entsprechend dem
angeführten Förderfall handzuhaben und die Förderzuschüsse, unter Einhaltung aller
weiteren Förderbedingungen, zu gewähren und auszubezahlen.
Text aus PDF extrahiert