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Antrag der CDU-Fraktion vom 12.10.2025 hier: Zweckgebundene Nutzung der Ausgleichszahlung der Baumschutzsatzung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Timmendorfer Strand |
| Datum | 2025-11-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2025/0254
Fachdienst Bauverwaltung und Umweltschutz Timmendorfer Strand, 22.10.2025
Vorlage zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr am 06.11.2025
Es wird empfohlen, die Ausschließung Endgültige Entscheidung
der Betroffenen zu prüfen (§ 22 GO) trifft:
Ausschluss der Öffentlichkeit
gem. § 35 GO bzw. § 46 Abs. 8 GO Fachausschuss
wird empfohlen
Hauptausschuss
Es wird empfohlen, den Beschluss
der Öffentlichkeit nicht bekannt- Gemeindevertretung
zu geben (§ 35 Abs. 3 GO, § 46 Abs. 12 GO)
Antrag der CDU-Fraktion vom 12.10.2025
hier: Zweckgebundene Nutzung der Ausgleichszahlung der Baumschutzsatzung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahmen, welche durch die
Ausgleichszahlungen im Rahmen der Baumschutzsatzung generiert werden, für die
Anschaffung / Pflanzung neuer Bäume innerhalb der Gemeinde zu nutzen.
Begründung:
- siehe Antrag der CDU-Fraktion vom 22.10.2025 -
Nach Prüfung des Antrags und Rücksprache mit dem Fachdienst Finanzen werden
Ersatzzahlungen auf dem Ertragskonto 5515800.4461000 „Zahlungen für
Ersatzpflanzungen“ gebucht. Die Ersatzpflanzungen der Gemeinde und von Dritten werden
auf dem Aufwandskonto 5515800.5221100 „Ersatzpflanzungen“ gebucht.
gez. Sven Partheil-Böhnke
Anlagen:
01 Antrag der CDU vom 12.10.2025 - Baumschutzsatzung
Text aus PDF extrahiert