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Antrag der SPD Fraktion zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs östlich der Tübinger Straße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Tamm |
| Datum | 2024-02-26 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Zuständiges Fachamt
Sitzungsvorlage Nr. 028/2024 Bauamt
Rita Lutz-Zanker
Aktenzeichen
Vorgang:
Datum
19.02.2024
für das Gremium als zur zur öffent- nicht voraussichtlich
Infor- Vorbe- Beschluss- lich öffent- in der Sitzung am
mation ratung fassung lich
Gemeinderat 26.02.2024
Beratungsgegenstand:
Antrag der SPD Fraktion zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs
östlich der Tübinger Straße
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt zu, dass ein Ingenieurbüro mit der Untersuchung einer
möglichen verkehrsberuhigten Zone im genannten Bereich beauftragt wird.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Gesetzliche/vertragliche Aufgabe Deckungsvorschlag:
Kostenstelle: Sachkonto: Investitionsauftrag:
iIm Abweichung
Ausgaben Haushaltsplan bereits (über/außer- planmäßige
Einnahmen
neu eingestellte verausgabt Ausgaben +;
Mittel Minderausgaben -)
Gesamtbeträge d. Maßnahme € € € € €
Davon im lfd.Haushaltsjahr € € € € €
Jährlich laufende Belastung (Folgekosten): €
(einschl. kalkulatorischer Kosten abzgl. Folgeerträge und –einsparungen)
Zur Finanzierung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben siehe Beschlussvorschlag oben!
Martin Bernhard
Bürgermeister
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Sachvortrag und Begründung:
Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat in der Sitzung des Gemeinderates am 22.01.2024
einen Antrag auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs östlich der Tübinger
Straße gestellt (s. Anlage).
Die SPD regt an, im Quartier östlich der Ulmer Straße, begrenzt im Süden durch die
Ellwanger Straße, im Osten durch die Frankfurter Straße und im Norden durch die
Aalener Straße einen verkehrsberuhigten Bereich zu etablieren.
Die Verwaltung schlägt vor in einem ersten Schritt, ein Ingenieurbüro mit der
Untersuchung für eine mögliche Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone für diesen
Bereich zu beauftragen. Mit Vorliegen des Ergebnisses sollen in einem zweiten Schritt
die direkten Anwohner über die dadurch entstehenden Auswirkungen, auch auf den
ruhenden Verkehr, informiert und danach angehört werden.
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