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Antrag der CDU-Fraktion und der WSO-Fraktion vom 10.04.2026 betr. Zukunft des Gebäudes der HCA-Schule: Prüfung von Alternativmodellen zum Komplettverkauf und Erarbeitung eines Verhandlungsmandats

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSüdlohn
Datum2026-04-29
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GEMEINDE SÜDLOHN Vorlagen-Nr.: 2026/0054 Der Bürgermeister FB 20 Az.: 10.04.2026 Sitzungsvorlage für die Sitzung am: Status: Gemeinderat 29.04.2026 öffentlich Antrag der CDU-Fraktion und der WSO-Fraktion vom 10.04.2026 betr. Zukunft des Gebäudes der HCA-Schule: Prüfung von Alternativmodellen zum Komplettverkauf und Erarbeitung eines Verhandlungsmandats Sachverhalt: Zu den beiliegenden inhaltsgleichen Anträgen der CDU- und WSO-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Mit Streichung der Einnahmeposition für die Veräußerung der HCA-Schule aus dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 und mit der am 06.03.2024 erfolgten geheimen Abstimmung gegen den Verkauf der Schule (17 Nein-Stimmen, 12 Ja-Stimmen) war aus Sicht der Verwaltung die Diskussion über die Veräußerung des Objektes an den Kreis abgeschlossen. Zuvor erfolgten in den Jahren 2021 – 2023 zahlreiche Gespräche und Beschlüsse zur Vorbereitung des Verkaufes an den Kreis. • HFA 14.04.2021 (VL 2021/057), Gemeinderat 25.08.2021 2021/127, HFA 06.04.2022 (2022/023): Auftrag und Vorstellung Verkehrswertgutachten. • Gemeinderat 14.12.2022: Zwischenbericht: Kreis hat kein Interesse am Erwerb der Turnhalle, da diese nur geringfügig genutzt wird. • Gemeinderat 16.08.2023 2023/093: Ermächtigung, mit dem Kreis abschließend zu verhandeln. Kaufpreis = Restbuchwert Ende 2023; Abschlag für Rettungsweg • Gemeinderat 17.01.2024: Zur Verfügungstellung des Angebotes zur abschließenden Entscheidung in der Ratssitzung am 06.03.2024 • HFA 07.02.204: In der Haushaltsplanberatung werden die Investitionseinzahlungen gestrichen • Gemeinderat 06.03.2024: Beschluss, dass Verkauf nicht erfolgen soll Das Objekt hat folgende Buchwerte (ohne aktuelle Investition (420 TEUR)): Anlage Wert 2023 Jährliche Abschreibung Wert Ende 2026 Gebäude inkl. BGA 1.965.849,71 € -102.134 € 1.659.251,39 € Grundstückswert (bei 213.075,00 € 213.075,00 € 9.470 m²) Buchwert gesamt 2.178.924,71 € 1.872.326,39 € Abzgl. Wertminderung -50.000,00 € -50.000,00 € Verkaufspreis 2.128.924,71 € 1.822.326,39 € Zu den im Antrag genannten Zielsetzungen wurde seinerzeit wie folgt verhandelt: 1. Der Verkauf war – wie jetzt beantragt – ausschließlich auf das Hauptgebäude der HCA-Schule inkl. Grundstück beschränkt. Darüber hinaus war auch in Erwägung gezogen worden, nicht benötigte Teilflächen als Wohnbauflächen zu nutzen. 2. Eine Erbbaurechtslösung wurde von keiner Seite angesprochen, wäre daher grundsätzlich in neue Verhandlungen aufzunehmen. Seite 2 der Vorlage Nr. 2026/0054 3. Hinsichtlich des Verkaufspreises hat der Kreis Borken seinerzeit deutlich gemacht, dass dieser maximal den Buchwert betragen dürfe. Zusätzlich sollte als Wertminderung 50 TEUR für die brandschutztechnisch notwendige Anlegung eines Außentreppenhauses abgezogen werden. Mit einem Gutachten, das den Sanierungsbedarf und den Gebäudewert ermitteln sollte, wurde seinerzeit ein Sachwert ermittelt, der geringfügig über dem Buchwert lag (wobei v.a. das Grundstück höher bewertet war). Zur Erstellung der Bewertung wurden keine Decken-/Bodenöffnungen vorgenommen. Hierbei wären möglicherweise weitere sachwertmindernde Faktoren zutage getreten. Der indikative Ertragswert lag wesentlich unter dem Sachwert. 4. In seinem Angebot hatte der Kreis die weitere Nutzung der Schule durch Vereine zugesichert. 5. Das Rückkaufsrecht der Gemeinde für den Fall, dass der Kreis die Immobilie nicht mehr für seine öffentlich-rechtlichen Aufgaben benötigt, wurde vom Kreis zugesichert. Ob der Kreis Borken noch an einem Erwerb interessiert ist, müsste zunächst geprüft werden. Finanzielle Auswirkungen: Bei einem Verkauf zum Buchwert erhält die Gemeinde liquide Mittel. Für den Verkauf ist weiterhin von Bedeutung, dass die Sonderposten (für die Schule erhaltene Zuschüsse) in einer Summe gegen das Eigenkapital ausgebucht werden können. Auswirkungen Klimaschutz: ./. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Südlohn berät und beschließt über das weitere Verfahren bzgl. des Verkaufs des Gebäudes der HCA-Schule. Dabei ist ausdrücklich eine Alternative zum bisher diskutierten Komplettverkauf zu prüfen und die Rahmenbedingungen für ein konkretes Verhandlungsmandat festzulegen. Lask Küpers

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