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Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2026 betr. Ausleuchtung Schulweg im Venn
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Südlohn |
| Datum | 2026-04-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE SÜDLOHN Vorlagen-Nr.: 2026/0053
Der Bürgermeister
FB 60 Az.: 10.04.2026
Sitzungsvorlage
für die Sitzung am: Status:
Gemeinderat 29.04.2026 öffentlich
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2026 betr. Ausleuchtung Schulweg im Venn
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat mit E-Mail vom 2. April 2026 beantragt, die Ausleuchtung im Bereich der
Einmündung Vennstraße / Bomkampstegge zu verbessern. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass
dieser Bereich regelmäßig von Schul- und Kindergartenkindern als Weg sowie als Querungsstelle und
Wartebereich genutzt wird. Aufgrund der aktuell unzureichenden Beleuchtungssituation, insbesondere
in den Morgen- und späten Nachmittagsstunden der Wintermonate, besteht dort eine erhöhte
Unfallgefahr durch eingeschränkte Sichtweiten.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und hierzu Kontakt mit den LokalWerken aufgenommen.
Seitens der LokalWerke wurde bestätigt, dass die Aufstellung einer zusätzlichen Straßenleuchte an
diesem Standort technisch grundsätzlich möglich ist. Die Umsetzung soll durch eine energieeffiziente
LED-Leuchte erfolgen.
Nach einer entsprechenden Beauftragung ist mit einer Bearbeitungs- und Realisierungszeit von circa
sechs Wochen zu rechnen. Die Maßnahme fügt sich in das bestehende kommunale Beleuchtungskonzept
ein und steht im Einklang mit den Zielsetzungen der städtischen Schulwegsicherung zur Erhöhung der
allgemeinen Verkehrssicherheit
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Maßnahme ist keine einmalige Investition erforderlich. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem
bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit den LokalWerken über einen pauschalen Jahresbetrag.
Dieser beträgt aktuell für Straßenleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von über 6 Metern 179,24 € pro
Jahr.
Auswirkungen Klimaschutz:
Durch die Installation eines zusätzlichen Beleuchtungspunktes entsteht ein geringfügiger zusätzlicher
Energiebedarf. Dieser wird durch den konsequenten Einsatz hocheffizienter LED-Technik auf ein
Minimum reduziert. Die Maßnahme trägt somit den kommunalen Klimaschutzzielen Rechnung, indem
die modernste und energieeffizienteste verfügbare Technik zur Steigerung der Verkehrssicherheit
eingesetzt wird.
Seite 2 der Vorlage Nr. 2026/0053
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die LokalWerke mit der Aufstellung einer zusätzlichen Straßenleuchte
zu beauftragen.
Lask Vahlmann
Text aus PDF extrahiert