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Bündnis Südbrookmerland: Antrag für eine verbindliche Suchtprävention in allen 4. Klassen der Gemeinde Südbrookmerland

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSüdbrookmerland
Datum2026-02-05
DatenstufeNur Dokumente
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1 Gemeinde Südbrookmerland Sitzungsvorlage Nummer XI/0916 Fachbereich III Datum 29.01.2026 Janssen, Yana Aktenzeichen: III Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Schulen, 05.02.2026 öffentlich Kindertagesstätten und Soziales vorberatend Verwaltungsausschuss 17.02.2026 nichtöffentlich beschließend Zu TOP 8: Bündnis Südbrookmerland: Antrag für eine verbindliche Suchtprävention in allen 4. Klassen der Gemeinde Südbrookmerland Sach- und Rechtslage: Die Fraktion Bündnis Südbrookmerland hat mit Schreiben vom 06. November 2025 die Durchführung einer verbindlichen Suchtprävention in allen 4. Klassen der Gemeinde Südbrookmerland beantragt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Im Antrag wird erläutert, dass die Gefahr der Sucht von Drogen, Alkohol und Gewalt mit Besuch der weiterführenden Schule stark zunehmen würde. Kinder kämen gerade ab dem Besuch der weiterführenden Schulen schnell in Kontakt mit Substanzen, die nicht nur süchtig machen, sondern die Gesundheit nachweislich beeinträchtigen. Weiterhin würde die Gewaltbereitschaft mit zunehmendem Alter stark zunehmen. Frühe, klare und kindgerechte Prävention zu Alkohol, Drogen und Gewalt würde Kinder stärken, Risiken vorbeugen sowie Schule und Familien entlasten - mit geringem Aufwand und hohem Nutzen. In der Sitzung am 06. November 2025 hat sich der Fachausschuss für die Unterstützung des SiS-Projekts (Suchtprävention in Schulen) ausgesprochen. Hierfür sind jährlich 11.529,50 EUR beizutragen. Diese Präventionsmaßnahme richtet sich an Schüler ab Klasse 5 und wird an der IGS Marienhafe-Moorhusen angeboten. Entsprechend dem Erlass Suchtprävention und Verhalten bei Suchtproblemen an niedersächsischen Schulen muss die Suchtprävention als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden, die nur gelingen kann, wenn sie gemeinsam mit den Schulen, den Eltern, den zuständigen Behörden und Institutionen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler wahrgenommen wird. In Fragen der Suchtprävention sollen die Schulen regelmäßige Kontakte mit dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt, der Suchtberatungsstelle, der bzw. des Jugendbeauftragten der Kriminalpolizei und anderen Behörden und Institutionen pflegen mit dem Ziel, gemeinsame Präventionsprojekte durchzuführen. 2 Eine rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung dieser Präventionsmaßnahme besteht nicht. Die Vertreterinnen des Landkreis Aurich haben auf Nachfrage der Ratsfrau Ulferts in der Ausschusssitzung im November 2025 erklärt, dass die Netzwerkpartner des Projekts „SiS“ finanziell und personell nicht in der Lage sein werden, dieses Projekt auch für die Grundschulen anzubieten. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt, eine verbindliche Suchtprävention erst ab dem 5. Schuljahr zu unterstützen.

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