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Bündnis Südbrookmerland: Antrag für eine verbindliche Suchtprävention in allen 4. Klassen der Gemeinde Südbrookmerland
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Südbrookmerland |
| Datum | 2026-02-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
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Gemeinde
Südbrookmerland
Sitzungsvorlage Nummer XI/0916
Fachbereich III Datum 29.01.2026
Janssen, Yana Aktenzeichen: III
Beratungsfolge Termin Status
Ausschuss für Schulen, 05.02.2026 öffentlich
Kindertagesstätten und Soziales vorberatend
Verwaltungsausschuss 17.02.2026 nichtöffentlich
beschließend
Zu TOP 8: Bündnis Südbrookmerland:
Antrag für eine verbindliche Suchtprävention in allen
4. Klassen der Gemeinde Südbrookmerland
Sach- und Rechtslage:
Die Fraktion Bündnis Südbrookmerland hat mit Schreiben vom 06. November 2025
die Durchführung einer verbindlichen Suchtprävention in allen 4. Klassen der
Gemeinde Südbrookmerland beantragt.
Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Im Antrag wird erläutert, dass die Gefahr der Sucht von Drogen, Alkohol und Gewalt
mit Besuch der weiterführenden Schule stark zunehmen würde.
Kinder kämen gerade ab dem Besuch der weiterführenden Schulen schnell in Kontakt
mit Substanzen, die nicht nur süchtig machen, sondern die Gesundheit nachweislich
beeinträchtigen.
Weiterhin würde die Gewaltbereitschaft mit zunehmendem Alter stark zunehmen.
Frühe, klare und kindgerechte Prävention zu Alkohol, Drogen und Gewalt würde
Kinder stärken, Risiken vorbeugen sowie Schule und Familien entlasten - mit
geringem Aufwand und hohem Nutzen.
In der Sitzung am 06. November 2025 hat sich der Fachausschuss für die
Unterstützung des SiS-Projekts (Suchtprävention in Schulen) ausgesprochen. Hierfür
sind jährlich 11.529,50 EUR beizutragen. Diese Präventionsmaßnahme richtet sich
an Schüler ab Klasse 5 und wird an der IGS Marienhafe-Moorhusen angeboten.
Entsprechend dem Erlass Suchtprävention und Verhalten bei Suchtproblemen an
niedersächsischen Schulen muss die Suchtprävention als eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden, die nur gelingen kann, wenn sie
gemeinsam mit den Schulen, den Eltern, den zuständigen Behörden und Institutionen
zum Wohle der Schülerinnen und Schüler wahrgenommen wird. In Fragen der
Suchtprävention sollen die Schulen regelmäßige Kontakte mit dem Jugendamt, dem
Gesundheitsamt, der Suchtberatungsstelle, der bzw. des Jugendbeauftragten der
Kriminalpolizei und anderen Behörden und Institutionen pflegen mit dem Ziel,
gemeinsame Präventionsprojekte durchzuführen.
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Eine rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung dieser Präventionsmaßnahme besteht
nicht. Die Vertreterinnen des Landkreis Aurich haben auf Nachfrage der Ratsfrau
Ulferts in der Ausschusssitzung im November 2025 erklärt, dass die Netzwerkpartner
des Projekts „SiS“ finanziell und personell nicht in der Lage sein werden, dieses
Projekt auch für die Grundschulen anzubieten.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, eine verbindliche Suchtprävention erst ab dem
5. Schuljahr zu unterstützen.
Text aus PDF extrahiert