Startseite › Sömmerda › Antrag
Antrag der AfD-Fraktion Errichtung eines Mahnmales für die Opfer des Unrechtsstaates DDR
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sömmerda |
| Datum | 2025-04-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt SÖMMERDA
Vorlage Nr. 024/2025
( Fraktionsantrag )
Antrag des Bürgermeisters
Bearbeitet (Amt/Abteilung) Hauptamt/Abteilung Kultur
Erstellt am: 2 5.03.2025
Beteiligt:
Sitzungsfolge Termin Status
Haupt- und Finanzausschuss 09.04.2025 nichtöffentlich vorberatend
Stadtrat 24.04.2025 öffentlich beschließend
Betreff: Antrag der AfD-Fraktion
Errichtung eines Mahnmales für die Opfer des Unrechtsstaates DDR
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen zu beschließen:
1. Zielsetzung:
Die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer des Unrechtsstaats DDR wird als elementarer
Bestandteil der Erinnerungskultur beschlossen. Ziel ist es, einen öffentlichen Raum zu
schaffen, der die individuellen und kollektiven Schicksale sichtbar macht und der
Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit dient.
2. Konzeptionierung:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Gestaltung, den Standort und die
Finanzierung des Mahnmals zu erarbeiten.
b) Das Konzept soll in einem partizipativen Prozess unter Einbindung von
Opferverbänden, Historikern, Künstlern, zivilgesellschaftlichen Akteuren und der
interessierten Öffentlichkeit erstellt werden.
3. Inhaltliche Ausgestaltung:
Das Mahnmal soll:
die Vielschichtigkeit des DDR-Unrechts darstellen, einschließlich politischer
Verfolgung, Haft, Flucht und Unterdrückung;
Raum für persönliche Erinnerungen und Erzählungen der Betroffenen bieten;
pädagogische Elemente integrieren, um insbesondere junge Menschen über
die Gefahren von Diktaturen aufzuklären.
4. Standortauswahl:
Der Standort des Mahnmals soll gut sichtbar und öffentlich zugänglich sein, um eine
breite gesellschaftliche Wahrnehmung zu gewährleisten.
5. Zeitplan:
Das Konzept ist innerhalb von 12 Monaten vorzulegen, sodass die weitere Umsetzung
zügig erfolgen kann.
Sach- und Rechtslage:
Bezug:
Begründung:
Eine Gedenkstätte für die Opfer des Unrechtsstaats DDR ist von zentraler Bedeutung, um
das Bewusstsein für die Schrecken und das Leid, die das SED-Regime verursachte,
wachzuhalten. Die DDR war kein Staat der Freiheit und Demokratie, sondern ein System,
das Menschenrechte massiv verletzte. Politische Verfolgung, Inhaftierung, Bespitzelung und
das brutale Vorgehen gegen Andersdenkende prägten das Leben unzähliger Menschen.
Viele verloren ihre Freiheit, einige ihr Leben - und fast alle litten unter den psychischen und
sozialen Folgen.
Eine solche Gedenkstätte sollte die Stimmen der Opfer in den Mittelpunkt stellen. Sie bietet
Raum für die individuelle und kollektive Erinnerung an Schicksale, die oft im Schatten der
großen Geschichtserzählungen stehen. Die Einbeziehung persönlicher Geschichten und
Erfahrungen ermöglicht es, das Unrecht der DDR-Zeit nicht nur abstrakt, sondern
ganzheitlich und greifbar zu machen.
Darüber hinaus erfüllt die Gedenkstätte eine wichtige pädagogische Funktion: Sie
sensibilisiert kommende Generationen für die Gefahren autoritärer Regime und stärkt das
Verständnis für die Bedeutung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Indem sie
die Erinnerung bewahrt und in den gesellschaftlichen Diskurs integriert, wird sie zur
Mahnung, sich entschlossen gegen jede Form von Unterdrückung und Willkür einzusetzen.
Eine solche Institution ist ein unverzichtbarer Teil der deutschen Erinnerungskultur.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten von ca. 30.000 Euro
Mittelbereitstellung:
Kostenstelle 34100 Heimatpflege, des Vermögenshaushaltes
Fördermittel aus der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED Diktatur
Spenden und Sponsoren aus Sömmerda, und zusätzlich Unterstützung von Traditions- und
Geschichtsvereine
Anlagen:
Original Antrag der AfD-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anz. Anwesende Ja- Nein- Stimm- Befangene
Sitzungsfolge
Mitglieder Mitglieder Stimmen Stimmen enthaltungen Mitglieder
Haupt- und Finanzausschuss
Stadtrat
Text aus PDF extrahiert