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Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD Erwerb eines Grundstücks

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSömmerda
Datum2024-04-25
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Stadt SÖMMERDA Vorlage Nr. 001-1-1/2024 ( Fraktionsantrag ) Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD Bearbeitet (Amt/Abteilung) Hauptamt Erstellt am: 1 1.04.2024 Beteiligt: Sitzungsfolge Termin Status Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur 22.02.2024 nichtöffentlich vorberatend und Sport Haupt- und Finanzausschuss 22.02.2024 nichtöffentlich vorberatend Stadtrat 29.02.2024 öffentlich beschließend Haupt- und Finanzausschuss 10.04.2024 nichtöffentlich vorberatend Stadtrat 25.04.2024 öffentlich beschließend Betreff: Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD Erwerb eines Grundstücks Beschlussvorschlag: Es wird empfohlen zu beschließen: Der Stadtrat möge beschließen den Bürgermeister zu beauftragen, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Stadt Sömmerda als Eigentümerin der Flurstücke in das Grundbuch eintragen zu lassen, auf welchen das Wasserbett des Kanu- Kanals liegt (Grundbuch von Sömmerda, Flur 23, Flurstücke 942/10, 943/6, 903/12 ggf. weitere). Sach- und Rechtslage: Bezug: Begründung: Der Kanu-Kanal wird seit den 1970er Jahren in Sömmerda zum Zwecke des Trainings, des Freizeit- und Wettkampfsports mit Kanus, Kajaks, Wildwasserbooten und Rafts, für sonstiges Sport und Spiel, aber auch für freizeitsportliche Zwecke im Zusammenhang mit dem in den Kanal abfließenden Wasser genutzt. Er ist mithin eine Institution in Sömmerda. Alle, jedenfalls aber wesentliche Teile der betroffenen Flurstücke verzeichnet im Grundbuch von Sömmerda, Flur 23, Flurstücke 942/10, 943/6, 903/12 befinden sich auch 30 Jahre nach der „Wende“ noch im „Eigentum des Volkes“. Ein möglicher Berechtigter ist nach Auskunft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben noch nicht ausgewählt worden. Die Stadt Sömmerda soll um Stellungnahme gebeten worden sein oder gebeten werden. 1. Gesetzlicher Eigentümer In § 4 ThürWG ist gesetzlich geregelt: „§ 4 Eigentumsverhältnisse … (2) Das Bett eines fließenden Gewässers zweiter Ordnung steht im Eigentum der Gemeinde, in der es liegt. ...“ Damit ist der Eigentümer eines Gewässers zweiter Ordnung bereits definiert. Es kommt hier lediglich darauf an, ob der Kanu-Kanal ein solches Gewässer ist und dessen Wasserbett innerhalb der Stadt Sömmerda liegt. Gewässer erster Ordnung sind in Anlage 1 zum ThürWG definiert. Hier ist der Kanu-Kanal nicht benannt. Der Kanu-Kanal ist daher kein Gewässer erster Ordnung. 2. Feststellungen zum Kanu-Kanal als Gewässer zweiter Ordnung Das Thüringer Landesverwaltungsamt z.B. hat in dem an die Stadt Sömmerda gerichteten Widerspruchsbescheid vom 16.07.2014 zum Az. 440-1042-6539/2008-16068051 festgestellt, dass der Kanu-Kanal ein Gewässer 2. Ordnung und keine Ausnahme einschlägig ist. Der Widerspruchsbescheid liegt der Stadt Sömmerda vor. Der Kanu-Kanal ist daher ein Gewässer zweiter Ordnung dessen Wasserbett in der Stadt Sömmerda liegt. 3. Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen zur Grundbuchberichtigung Nachdem die Stadt Sömmerda somit bereits als Eigentümerin des Kanu-Kanals gesetzlich definiert ist, sind die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, das Grundbuch zu berichtigen. Denn es besteht weder eine Möglichkeit des Stadtrates über den Eigentumserwerb selbst zu entscheiden, weil das Eigentum bereits gesetzlich zugewiesen worden ist, noch eine Möglichkeit die Berichtigung des Grundbuchs zu verhindern. Es besteht lediglich die Möglichkeit für den Stadtrat, den Zeitpunkt der Berichtigung des Grundbuchs zu beeinflussen. Um in Zukunft noch Gestaltungsspielraum für den Kanu-Kanal zu haben, ist eine zeitnahe Berichtigung des Grundbuchs erforderlich, da die Stadt Sömmerda nur so ihre Rechte als Eigentümerin wahrnehmen und gestaltend handeln kann. Die Gewässer zweiter Ordnung werden vom Gewässerunterhaltungsverband unterhalten, so dass die Stadt Sömmerda in diesem Umfang keinen wesentlichen Mehraufwand haben dürfte. Nach der Berichtigung des Grundbuchs kann ein Nutzungsvertrag geschlossen werden, um die Nutzung des Kanu-Kanals zu regeln. Der Kanu-Club Sömmerda e. V. ist bereit, den Kanu- Kanal zu nutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist gemeinsam mit der Stadt Sömmerda ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Ein erster Entwurf eines solchen Konzepts ist der Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Erwerbskosten: keine / Kosten der Grundbuchänderung Refinanzierung der laufenden Kosten über Nutzungsvertrag Mittelbereitstellung: Anlagen: Antrag GRÜNE/SPD-Fraktion Ausdruck BORIS Ausdruck § 4 ThürWG Anlage 1 zum ThürWG Auszug aus dem Widerspruchsbescheid vom 16.07.2014 Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anz. Anwesende Ja- Nein- Stimm- Befangene Sitzungsfolge Mitglieder Mitglieder Stimmen Stimmen enthaltungen Mitglieder Ausschuss für Soziales, Jugend, 8 6 5 0 1 0 Kultur und Sport Haupt- und Finanzausschuss 7 6 6 0 0 0 Stadtrat Geschäftsordnungsantrag, Zurückverweisung Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 7 7 4 0 3 0 Stadtrat 25

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