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Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD Erwerb eines Grundstücks
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sömmerda |
| Datum | 2024-04-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt SÖMMERDA
Vorlage Nr. 001-1-1/2024
( Fraktionsantrag )
Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD
Bearbeitet (Amt/Abteilung) Hauptamt
Erstellt am: 1 1.04.2024
Beteiligt:
Sitzungsfolge Termin Status
Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur 22.02.2024 nichtöffentlich vorberatend
und Sport
Haupt- und Finanzausschuss 22.02.2024 nichtöffentlich vorberatend
Stadtrat 29.02.2024 öffentlich beschließend
Haupt- und Finanzausschuss 10.04.2024 nichtöffentlich vorberatend
Stadtrat 25.04.2024 öffentlich beschließend
Betreff: Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD
Erwerb eines Grundstücks
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen zu beschließen:
Der Stadtrat möge beschließen den Bürgermeister zu beauftragen,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Stadt Sömmerda als Eigentümerin der
Flurstücke in das Grundbuch eintragen zu lassen, auf welchen das Wasserbett des Kanu-
Kanals liegt (Grundbuch von Sömmerda, Flur 23, Flurstücke 942/10, 943/6, 903/12 ggf.
weitere).
Sach- und Rechtslage:
Bezug:
Begründung:
Der Kanu-Kanal wird seit den 1970er Jahren in Sömmerda zum Zwecke des Trainings, des
Freizeit- und Wettkampfsports mit Kanus, Kajaks, Wildwasserbooten und Rafts, für sonstiges
Sport und Spiel, aber auch für freizeitsportliche Zwecke im Zusammenhang mit dem in den
Kanal abfließenden Wasser genutzt. Er ist mithin eine Institution in Sömmerda.
Alle, jedenfalls aber wesentliche Teile der betroffenen Flurstücke verzeichnet im Grundbuch
von Sömmerda, Flur 23, Flurstücke 942/10, 943/6, 903/12 befinden sich auch 30 Jahre nach
der „Wende“ noch im „Eigentum des Volkes“. Ein möglicher Berechtigter ist nach Auskunft
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben noch nicht ausgewählt worden. Die Stadt
Sömmerda soll um Stellungnahme gebeten worden sein oder gebeten werden.
1. Gesetzlicher Eigentümer
In § 4 ThürWG ist gesetzlich geregelt:
„§ 4 Eigentumsverhältnisse
…
(2) Das Bett eines fließenden Gewässers zweiter Ordnung steht im Eigentum der Gemeinde,
in der es liegt.
...“
Damit ist der Eigentümer eines Gewässers zweiter Ordnung bereits definiert. Es kommt hier
lediglich darauf an, ob der Kanu-Kanal ein solches Gewässer ist und dessen Wasserbett
innerhalb der Stadt Sömmerda liegt.
Gewässer erster Ordnung sind in Anlage 1 zum ThürWG definiert. Hier ist der Kanu-Kanal
nicht benannt. Der Kanu-Kanal ist daher kein Gewässer erster Ordnung.
2. Feststellungen zum Kanu-Kanal als Gewässer zweiter Ordnung
Das Thüringer Landesverwaltungsamt z.B. hat in dem an die Stadt Sömmerda gerichteten
Widerspruchsbescheid vom 16.07.2014 zum Az. 440-1042-6539/2008-16068051 festgestellt,
dass der Kanu-Kanal ein Gewässer 2. Ordnung und keine Ausnahme einschlägig ist. Der
Widerspruchsbescheid liegt der Stadt Sömmerda vor.
Der Kanu-Kanal ist daher ein Gewässer zweiter Ordnung dessen Wasserbett in der Stadt
Sömmerda liegt.
3. Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen zur Grundbuchberichtigung
Nachdem die Stadt Sömmerda somit bereits als Eigentümerin des Kanu-Kanals gesetzlich
definiert ist, sind die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, das Grundbuch zu berichtigen.
Denn es besteht weder eine Möglichkeit des Stadtrates über den Eigentumserwerb selbst zu
entscheiden, weil das Eigentum bereits gesetzlich zugewiesen worden ist, noch eine
Möglichkeit die Berichtigung des Grundbuchs zu verhindern. Es besteht lediglich die
Möglichkeit für den Stadtrat, den Zeitpunkt der Berichtigung des Grundbuchs zu beeinflussen.
Um in Zukunft noch Gestaltungsspielraum für den Kanu-Kanal zu haben, ist eine zeitnahe
Berichtigung des Grundbuchs erforderlich, da die Stadt Sömmerda nur so ihre Rechte als
Eigentümerin wahrnehmen und gestaltend handeln kann.
Die Gewässer zweiter Ordnung werden vom Gewässerunterhaltungsverband unterhalten, so
dass die Stadt Sömmerda in diesem Umfang keinen wesentlichen Mehraufwand haben dürfte.
Nach der Berichtigung des Grundbuchs kann ein Nutzungsvertrag geschlossen werden, um
die Nutzung des Kanu-Kanals zu regeln. Der Kanu-Club Sömmerda e. V. ist bereit, den Kanu-
Kanal zu nutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist gemeinsam mit der Stadt
Sömmerda ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Ein erster Entwurf eines solchen Konzepts ist
der Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Erwerbskosten: keine / Kosten der Grundbuchänderung
Refinanzierung der laufenden Kosten über Nutzungsvertrag
Mittelbereitstellung:
Anlagen:
Antrag GRÜNE/SPD-Fraktion
Ausdruck BORIS
Ausdruck § 4 ThürWG
Anlage 1 zum ThürWG
Auszug aus dem Widerspruchsbescheid vom 16.07.2014
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anz. Anwesende Ja- Nein- Stimm- Befangene
Sitzungsfolge
Mitglieder Mitglieder Stimmen Stimmen enthaltungen Mitglieder
Ausschuss für Soziales, Jugend,
8 6 5 0 1 0
Kultur und Sport
Haupt- und Finanzausschuss 7 6 6 0 0 0
Stadtrat Geschäftsordnungsantrag, Zurückverweisung Haupt- und Finanzausschuss
Haupt- und Finanzausschuss 7 7 4 0 3 0
Stadtrat 25
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