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Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD Erwerb eines Grundstücks

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSömmerda
Datum2024-02-29
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Stadt SÖMMERDA Vorlage Nr. 001-1/2024 ( Fraktionsantrag ) Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD Bearbeitet (Amt/Abteilung) Hauptamt Erstellt am: 2 6.02.2024 Beteiligt: Sitzungsfolge Termin Status Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur 22.02.2024 nichtöffentlich vorberatend und Sport Haupt- und Finanzausschuss 22.02.2024 nichtöffentlich vorberatend Stadtrat 29.02.2024 öffentlich beschließend Betreff: Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD Erwerb eines Grundstücks Beschlussvorschlag: Es wird empfohlen zu beschließen: Der Stadtrat möge beschließen den Bürgermeister zu beauftragen, die notwendigen Maßnahmen zum Erwerb / Zuteilung des Kanu-Kanals (Grundbuch von Sömmerda, Flur 23, Flurstück 942/10, 943/6, 903/12 ggf. weitere) zu treffen und die Stadt Sömmerda als Eigentümer in das Grundbuch eintragen zu lassen. Für einen Erwerb ist ein zusätzlicher Beschluss notwendig. Sach- und Rechtslage: Bezug: Begründung: Der Kanu-Kanal wird seit den 1970er Jahren in Sömmerda zum Zwecke des Trainings, des Freizeit- und Wettkampfsports mit Kanus, Kajaks, Wildwasserbooten und Rafts, für sonstiges Sport und Spiel, aber auch für freizeitsportliche Zwecke im Zusammenhang mit dem in den Kanal abfließenden Wasser genutzt. Er ist mithin eine Institution in Sömmerda. Alle, jedenfalls aber wesentliche Teile der betroffenen Flurstücke befinden sich auch 30 Jahre nach der „Wende“ noch im „Eigentum des Volkes“. Ein möglicher Berechtigter ist nach Auskunft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben noch nicht ausgewählt worden. Die Stadt soll um Stellungnahme gebeten worden sein oder gebeten werden. In Betracht kommt nach unserer Auffassung allein die Stadt Sömmerda, weil es sich bei dem Kanu-Kanal um ein Gewässer 2. Ordnung handelt, welches gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (Stand 28. Mai 2019) im Eigentum der Gemeinde steht, in welcher das Gewässer liegt. Der Kanu-Kanal liegt unstreitig in Sömmerda. Insoweit ist die Eintragung der Stadt Sömmerda in das Grundbuch nur eine Frage der Zeit. Die Gewässer zweiter Ordnung werden vom Gewässerunterhaltungsverband unterhalten, so dass die Stadt Sömmerda keinen wesentlichen Mehraufwand haben dürfte. Ein an die sich ändernden Verhältnisse angepasstes Nutzungskonzept kann unter Einbeziehung der Beteiligten zeitlich nachfolgend erarbeitet werden. Finanzielle Auswirkungen: Erwerbskosten: keine / Kosten der Grundbuchänderung Refinanzierung der laufenden Kosten über Nutzungsvertrag Mittelbereitstellung: Anlagen: Antrag GRÜNE/SPD-Fraktion Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anz. Anwesende Ja- Nein- Stimm- Befangene Sitzungsfolge Mitglieder Mitglieder Stimmen Stimmen enthaltungen Mitglieder Ausschuss für Soziales, Jugend, 8 6 5 0 1 0 Kultur und Sport Haupt- und Finanzausschuss 7 6 6 0 0 0 Stadtrat

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