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Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD Erwerb eines Grundstücks
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sömmerda |
| Datum | 2024-02-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt SÖMMERDA
Vorlage Nr. 001-1/2024
( Fraktionsantrag )
Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD
Bearbeitet (Amt/Abteilung) Hauptamt
Erstellt am: 2 6.02.2024
Beteiligt:
Sitzungsfolge Termin Status
Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur 22.02.2024 nichtöffentlich vorberatend
und Sport
Haupt- und Finanzausschuss 22.02.2024 nichtöffentlich vorberatend
Stadtrat 29.02.2024 öffentlich beschließend
Betreff: Antrag der Fraktion GRÜNE/SPD
Erwerb eines Grundstücks
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen zu beschließen:
Der Stadtrat möge beschließen den Bürgermeister zu beauftragen,
die notwendigen Maßnahmen zum Erwerb / Zuteilung des Kanu-Kanals (Grundbuch von
Sömmerda, Flur 23, Flurstück 942/10, 943/6, 903/12 ggf. weitere) zu treffen und die Stadt
Sömmerda als Eigentümer in das Grundbuch eintragen zu lassen.
Für einen Erwerb ist ein zusätzlicher Beschluss notwendig.
Sach- und Rechtslage:
Bezug:
Begründung:
Der Kanu-Kanal wird seit den 1970er Jahren in Sömmerda zum Zwecke des Trainings, des
Freizeit- und Wettkampfsports mit Kanus, Kajaks, Wildwasserbooten und Rafts, für sonstiges
Sport und Spiel, aber auch für freizeitsportliche Zwecke im Zusammenhang mit dem in den
Kanal abfließenden Wasser genutzt. Er ist mithin eine Institution in Sömmerda.
Alle, jedenfalls aber wesentliche Teile der betroffenen Flurstücke befinden sich auch 30 Jahre
nach der „Wende“ noch im „Eigentum des Volkes“. Ein möglicher Berechtigter ist nach
Auskunft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben noch nicht ausgewählt worden. Die Stadt
soll um Stellungnahme gebeten worden sein oder gebeten werden. In Betracht kommt nach
unserer Auffassung allein die Stadt Sömmerda, weil es sich bei dem Kanu-Kanal um ein
Gewässer 2. Ordnung handelt, welches gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (Stand 28.
Mai 2019) im Eigentum der Gemeinde steht, in welcher das Gewässer liegt. Der Kanu-Kanal
liegt unstreitig in Sömmerda. Insoweit ist die Eintragung der Stadt Sömmerda in das
Grundbuch nur eine Frage der Zeit.
Die Gewässer zweiter Ordnung werden vom Gewässerunterhaltungsverband unterhalten, so
dass die Stadt Sömmerda keinen wesentlichen Mehraufwand haben dürfte.
Ein an die sich ändernden Verhältnisse angepasstes Nutzungskonzept kann unter
Einbeziehung der Beteiligten zeitlich nachfolgend erarbeitet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Erwerbskosten: keine / Kosten der Grundbuchänderung
Refinanzierung der laufenden Kosten über Nutzungsvertrag
Mittelbereitstellung:
Anlagen:
Antrag GRÜNE/SPD-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anz. Anwesende Ja- Nein- Stimm- Befangene
Sitzungsfolge
Mitglieder Mitglieder Stimmen Stimmen enthaltungen Mitglieder
Ausschuss für Soziales, Jugend,
8 6 5 0 1 0
Kultur und Sport
Haupt- und Finanzausschuss 7 6 6 0 0 0
Stadtrat
Text aus PDF extrahiert