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Antrag der SPD-Fraktion vom 07.06.2026 Nachrüstung der bestehenden Fußgängerampelanlage in der Oberstraße, Ecke Kirchstraße, mit einem akustischen und taktilen Signalgeber (Tonampel)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stockstadt am Rhein |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.06.2026
TOP 16
Antrag der SPD-Fraktion vom 07.06.2026
Nachrüstung der bestehenden Fußgängerampelanlage in der Oberstraße, Ecke
Kirchstraße, mit einem akustischen und taktilen Signalgeber (Tonampel)
Wie im Haupt- und Finanzausschuss vereinbart, wurde der Antrag der SPD-Fraktion neu
formuliert und in der Sitzung vorgelegt.
Vor Abstimmung findet eine Sitzungsunterbrechung für die Zeit von 21.01 Uhr bis 21.05
Uhr statt.
Die Fraktionen einigen sich noch auf weitere zusätzliche redaktionelle Änderungen (im Text
unterstrichen).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die bestehende Fußgängerampel im Ortskern,
Oberstraße / Ecke Kirchstraße, schnellstmöglich mit einem akustischen und taktilen
Signalgeber (Tonampel) nachzurüsten sowie die Schaltzeiten für die Querung zu verlängern,
um die Gefahrenstelle für blinde und sehbehinderte Menschen und Schulkinder zu beseitigen.
Der Gemeindevorstand wird zusätzlich beauftragt folgendes zu prüfen,
1. Maßnahmen zu ermitteln, zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich
der Kreuzung Oberstraße/Kirchstraße im Rahmen der Planung der Nachrüstung.
Dabei ist die Umsetzung der Tonampel jedoch nicht wesentlich zu verzögern.
2. geeignete Fördermöglichkeiten zu prüfen, insbesondere Mittel des Landes Hessen
beziehungsweise kommunale Infrastrukturmittel im Zusammenhang mit den Ländern
und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG),
3. der Gemeindevertretung innerhalb von drei Monaten über Kosten,
Fördermöglichkeiten und konkrete Umsetzung zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 23 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
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Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert