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Antrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2026; hier: Live-Übertragung der Gemeindevertretung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSelters (Taunus)
Datum2026-06-15
DatenstufeNur Dokumente
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Hauptamt 65618 Selters (Taunus), 12.05.2026 10-mu Antrag ANT/2000/0399 2. Sitzung der Gemeindevertretung 15.06.2026 TOP 15 Antrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2026; hier: Live-Übertragung der Gemeindevertretung Antrag: Die Sitzungen der Gemeindevertretung werden künftig per Live-Übertragung (z. B. Internet- Livestream) öffentlich zugänglich gemacht. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Live-Übertragung zu prüfen und umzusetzen. Die Übertragung erfolgt ausschließlich für die öffentlichen Sitzungsteile. Über die konkrete Ausgestaltung (Plattform, Kameraperspektiven, Beginn der Übertragung, Umgang mit Wortmeldungen) wird im HFA beraten und die Gemeindevertretung vor der dauerhaften Einführung informiert. Begründung: Mit den Neuerungen der Hessischen Gemeindeordnung, insbesondere durch den neu gefassten § 52 Absatz 3 HGO, hat der Landesgesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für eine stärkere Digitalisierung kommunaler Gremienarbeit geschaffen. Ziel dieser Regelungen ist es ausdrücklich, die Transparenz, Bürgernähe und Teilhabe an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen zu stärken. Eine Live-Übertragung der Sitzungen der Gemeindevertretung stellt eine zeitgemäße Erweiterung der bestehenden Öffentlichkeit von Sitzungen dar. Sie ermöglicht insbesondere: Bürgerinnen und Bürgern, die aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht persönlich anwesend sein können, die kommunalpolitischen Beratungen zu verfolgen, eine Stärkung des demokratischen Verständnisses und des Interesses an der Arbeit der Gemeindevertretung, eine niedrigschwellige Transparenz, ohne den Sitzungsablauf inhaltlich zu beeinträchtigen. Die HGO steht einer solchen Übertragung nicht entgegen, sofern ausschließlich öffentliche Sitzungsteile übertragen werden und die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Einführung einer Liveschaltung stellt somit einen sinnvollen und zeitgemäßen Schritt dar, um die kommunalpolitische Arbeit der Gemeinde Selters (Taunus) weiter zu öffnen und an moderne Kommunikationsgewohnheiten anzupassen.

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