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Antrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2026; hier: Live-Übertragung der Gemeindevertretung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Selters (Taunus) |
| Datum | 2026-06-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Hauptamt 65618 Selters (Taunus), 12.05.2026
10-mu
Antrag ANT/2000/0399
2. Sitzung der Gemeindevertretung 15.06.2026
TOP 15
Antrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2026;
hier: Live-Übertragung der Gemeindevertretung
Antrag:
Die Sitzungen der Gemeindevertretung werden künftig per Live-Übertragung (z. B. Internet-
Livestream) öffentlich zugänglich gemacht.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die technischen, organisatorischen und
datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Live-Übertragung zu prüfen und
umzusetzen.
Die Übertragung erfolgt ausschließlich für die öffentlichen Sitzungsteile.
Über die konkrete Ausgestaltung (Plattform, Kameraperspektiven, Beginn der Übertragung,
Umgang mit Wortmeldungen) wird im HFA beraten und die Gemeindevertretung vor der
dauerhaften Einführung informiert.
Begründung:
Mit den Neuerungen der Hessischen Gemeindeordnung, insbesondere durch den neu gefassten §
52 Absatz 3 HGO, hat der Landesgesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für eine stärkere
Digitalisierung kommunaler Gremienarbeit geschaffen. Ziel dieser Regelungen ist es
ausdrücklich, die Transparenz, Bürgernähe und Teilhabe an kommunalpolitischen
Entscheidungsprozessen zu stärken.
Eine Live-Übertragung der Sitzungen der Gemeindevertretung stellt eine zeitgemäße Erweiterung
der bestehenden Öffentlichkeit von Sitzungen dar. Sie ermöglicht insbesondere:
Bürgerinnen und Bürgern, die aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht
persönlich anwesend sein können, die kommunalpolitischen Beratungen zu verfolgen, eine
Stärkung des demokratischen Verständnisses und des Interesses an der Arbeit der
Gemeindevertretung, eine niedrigschwellige Transparenz, ohne den Sitzungsablauf inhaltlich zu
beeinträchtigen.
Die HGO steht einer solchen Übertragung nicht entgegen, sofern ausschließlich öffentliche
Sitzungsteile übertragen werden und die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Einführung einer Liveschaltung stellt somit einen sinnvollen und zeitgemäßen Schritt dar, um
die kommunalpolitische Arbeit der Gemeinde Selters (Taunus) weiter zu öffnen und an moderne
Kommunikationsgewohnheiten anzupassen.
Text aus PDF extrahiert