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Bauleitplanung der Samtgemeinde Fredenbeck 26. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windpark Aspe Ost" Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e BauGB Aufstellungsbeschluss
Angenommen17 Ja · 6 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Fredenbeck |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 29.03.2026 wird die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fredenbeck 2015 (FNP) zur Anpassung einer Fläche zur Errichtung von Windenergieanlagen beantragt. Inhaltlich wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.
Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die beantragten Flächen sind im ersten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2023 des Landkreises Stade als Windvorranggebiet ausgewiesen (s. anliegende Einzelfallprüfung des Potenzialflächenkomplexes Nr. 34).
Zur Beschleunigung des Verfahrens wird seitens des Vorhabenträgers eine Planung nach § 245e Abs. 5 BauGB („Gemeindeöffnungsklausel“) angestrebt und mit dem anliegenden Anschreiben zur Änderung des FNP beantragt.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist nicht notwendig. Der Rat der Gemeinde Kutenholz wird über den Antrag und das Projekt informiert.
Das Projekt wird in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Samtgemeinde Fredenbeck am 11.05.2026 durch die Vorhabenträger vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
Gemäß §2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 in der zurzeit geltenden Fassung wird die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 beschlossen. Der der Vorlage 2026/SG/513 beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro ____________________ erteilt.
Die Samtgemeinde Fredenbeck bleibt bezüglich der Aufwendungen für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Samtgemeinde Fredenbeck kostenfrei. Sämtliche mit der Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Samtgemeinde Fredenbeck zusammenhängenden Kosten übernimmt der Antragssteller.
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