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Änderung der Nutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Helmste
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Fredenbeck |
| Datum | 2026-06-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Sach- und Rechtslage
Aus gegebenem Anlass sollen alle Nutzungsordnungen der Dorfgemeinschaftshäuser mit einem neuen Passus ergänzt werden, der die Untersagung bestimmter Nutzungen möglich macht.
Außerdem wird nach der zurzeit geltenden Rechtslage die Nutzungsentschädigung ab dem 01.01.2027 umsatzsteuerpflichtig. Es ist daher zu entscheiden, ob die Höhe der Nutzungsentschädigung so bleiben oder angehoben werden soll. Nach der zurzeit geltenden Rechtslage werden von der Nutzungsgebühr in Höhe von 100,00 € pro Tag 84,03 € bei der Gemeinde Deinste verbleiben und 15,97 € an das Finanzamt abzuführen sein. Die Nutzungsentschädigung sollte aus Gründen der besseren Handhabung eine runde Zahl sein.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen sind in der Anlage gelb markiert.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
Die Änderung der Nutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Helmste wird mit dem vorgelegten Inhalt/mit folgenden Änderungen beschlossen.
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