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Nutzungsordnung für das Multifunktionshaus Deinste
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Fredenbeck |
| Datum | 2026-06-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Sach- und Rechtslage
Am 02.02.2026 fand ein Treffen der zukünftigen Nutzer des Multifunktionshauses Deinste statt. Dort wurde ein von der Verwaltung vorgelegter Entwurf einer Nutzungsordnung überarbeitet. Das Beratungsergebnis ist aus der Anlage ersichtlich.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach der zurzeit geltenden Rechtslage die Nutzungsentschädigung ab dem 01.01.2027 umsatzsteuerpflichtig ist. Es ist daher bei der Entscheidung über die Höhe der Nutzungsentschädigung zu berücksichtigen, dass zurzeit bei einer Nutzungsentschädigung von 100,00 € nur 84,03 € bei der Gemeinde verbleiben und 15,97 € an das Finanzamt abzuführen sind. Die Nutzungsentschädigung sollte aus Gründen der besseren Handhabung eine runde Zahl sein.
Die Nutzer des Multifunktionshauses müssen noch eine/n Verwalter/in mit Stellvertretung bestimmen. Außerdem ist eine Reinigungskraft von der Gemeinde Deinste einzustellen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
Die Nutzungsordnung für das Multifunktionshaus wird mit dem vorgelegten Inhalt/mit folgenden Änderungen beschlossen.
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