Startseite › Samtgemeinde Fredenbeck › Antrag

Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG); Teilstück Hohenmoor Gemeindeteil Mulsum

Angenommen11 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Fredenbeck
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

Sachverhalt: Sach- und Rechtslage Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) sind Straßen und Wege für den öffentlichen Verkehr zu widmen und die Widmung ist öffentlich bekannt zu geben. Das Teilstück der Straße Hohenmoor in der Gemeinde Kutenholz GT Mulsum, Flurstück 90/1 der Flur 9 Gemarkung Mulsum, wurde durch die Gemeinde Kutenholz erworben und muss noch gewidmet werden. Die Straße ist in der anliegenden Karte gekennzeichnet. Nach dem Beschluss des Rates tritt die Widmung in Kraft. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag Das Teilstück der Straße Hohenmoor, Kutenholz GT Mulsum, Flurstück 90/1 der Flur 9 Gemarkung Mulsum, wird gemäß § 6 NStrG als Gemeindestraße gewidmet. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Text aus PDF extrahiert