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Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG); Mühlenblick und Wiesenrain Gemeindeteil Mulsum
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Fredenbeck |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Sach- und Rechtslage
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) sind Straßen und Wege für den öffentlichen Verkehr zu widmen und die Widmung ist öffentlich bekannt zu geben.
Die Straßen Mühlenblick und Wiesenrain in der Gemeinde Kutenholz GT Mulsum mit den zugehörigen Flurstücken 95/20, 95/48, 95/90, 95/99, 95/107, jeweils der Flur 6 in der Gemarkung Mulsum, müssen noch gewidmet werden.
Die Straßen sind in der anliegenden Karte gekennzeichnet.
Nach dem Beschluss des Rates tritt die Widmung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
Die Straßen Mühlenblick und Wiesenrain, Kutenholz GT Mulsum mit den zugehörigen Flurstücken 95/20, 95/48, 95/90, 95/99, 95/107, jeweils der Flur 6 in der Gemarkung Mulsum, werden gemäß § 6 NStrG als Gemeindestraßen gewidmet.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
Text aus PDF extrahiert