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Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG); Mühlenblick und Wiesenrain Gemeindeteil Mulsum

Angenommen11 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Fredenbeck
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Sach- und Rechtslage Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) sind Straßen und Wege für den öffentlichen Verkehr zu widmen und die Widmung ist öffentlich bekannt zu geben. Die Straßen Mühlenblick und Wiesenrain in der Gemeinde Kutenholz GT Mulsum mit den zugehörigen Flurstücken 95/20, 95/48, 95/90, 95/99, 95/107, jeweils der Flur 6 in der Gemarkung Mulsum, müssen noch gewidmet werden. Die Straßen sind in der anliegenden Karte gekennzeichnet. Nach dem Beschluss des Rates tritt die Widmung in Kraft. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag Die Straßen Mühlenblick und Wiesenrain, Kutenholz GT Mulsum mit den zugehörigen Flurstücken 95/20, 95/48, 95/90, 95/99, 95/107, jeweils der Flur 6 in der Gemarkung Mulsum, werden gemäß § 6 NStrG als Gemeindestraßen gewidmet. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

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