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Vorstellung eines geplanten Windparks im Ortsteil Aspe
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Fredenbeck |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Sach- und Rechtslage
Seitens eines Vorhabenträgers ist die Errichtung eines Windparks im Ortsteil Aspe und die Realisierung der Planung im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e BauGB geplant.
Gegenüber der Samtgemeinde Fredenbeck wurde die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt (s. Anlage). Eine Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss trifft der Samtgemeinderat am 30.06.2026.
Für das Vorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht notwendig. Die Gemeinde Kutenholz soll jedoch über den Antrag und das geplante Projekt informiert werden. Der Vorhabenträger wird das Projekt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 27.05.2026 vorstellen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
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