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Bauleitplanung der Gemeinde Kutenholz Aufstellung eines Bebauungsplanes - Wohnbaugebiet in Essel Aufstellungsbeschluss

Angenommen11 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Fredenbeck
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Sach- und Rechtslage Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, eine wohnbauliche Entwicklung des Ortsteils Essel zu prüfen. Die bislang im Flächennutzungsplan südlich der Straße „Westerfelde“ ausgewiesene Wohnbaufläche mit einer Größe von 0,9 ha soll an eine andere, städtebaulich geeignete Stelle im Ortsteil Essel verlegt werden. Nach Ausschreibung eines Planungsbüros ist eine Standortauswahl vorgenommen worden und für drei mögliche Flächen wurde die eigentumsrechtliche Verfügbarkeit überprüft (siehe Vorlage 2026/KU/764). Im Ergebnis kommt für die Entwicklung eines Wohnbaugebietes mit Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Fläche im Nordwesten des Ortsteils in Frage. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 45 und ist in der Sitzung noch zu benennen. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fredenbeck ist für die genannte Planung noch entsprechend zu ändern. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag Gemäß §2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 in der zurzeit geltenden Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 ____________________, Kutenholz beschlossen. Der der Vorlage Nr. 2026/KU/774 beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro Cappel+Kranzhoff in Hamburg vergeben. Die Gemeinde Kutenholz trägt die Kosten der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 _____________________________, Kutenholz.

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