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Schutz von Igeln und Kleintieren vor nächtlichem Einsatz von Mährobotern Antrag der CSU-Fraktion vom 19.05.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSchweinfurt
Datum2026-06-18
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Stadt Schweinfurt Beschlussvorlage Nummer: 0227/2026 Datum: 20.05.2026 Wiedervorlage Aktenzeichen 60/1.0 Bezug-Nr. Referat / Abt. Referat III - Amt 60 Frank Reppert Beratungsfolge Termin Status Bau- und Umweltausschuss 18.06.2026 öffentlich beschließend Betreff: Schutz von Igeln und Kleintieren vor nächtlichem Einsatz von Mährobotern Antrag der CSU-Fraktion vom 19.05.2026 Sachdarstellung: Mit Antrag der CSU-Fraktion vom 19.05.2026 wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, auf welchen rechtlichen Grundlagen der nächtliche Betrieb von Mährobotern in privaten Gärten eingeschränkt werden kann, um Igel und andere nachtaktive Kleintiere zu schützen. Weiter wird beantragt, vorrangig eine kostenneutrale Informations- und Sensibilisierungskampagne seitens der Verwaltung durchzuführen. Allgemeines Mähroboter werden teilweise auch in den Abend- und Nachtstunden eingesetzt. Da die Hauptaktivitätszeiten (Nahrungssuche) von Igeln sich insbesondere auf Dämmerungs- und Nachtzeiten erstrecken, kann die Gefahr, durch die Nutzung der Mähroboter Verletzungen an Igeln zu verursachen, nicht ausgeschlossen werden. Anders als andere Tiere flüchten Igel bei einem (bevorstehenden) Kontakt mit Mährobotern nicht, sondern rollen sich zum Schutz zusammen, sodass die Gefahr besteht, von dem Mähroboter verletzt oder getötet zu werden. Verletzte Tiere sind hierbei meist einer sehr langen und erheblichen Leidenszeit ausgesetzt. Darüber hinaus stellt der Einsatz von Mährobotern nicht nur für Igel, sondern auch weitere Wildtiere (z.B. Amphibien, Schmetterlingsraupen, bodennistende Vögel, etc.) eine Gefahr dar. Auch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weist auf seiner Homepage auf die Gefährdungslage ausdrücklich hin. Rechtliche Rahmenbedingungen Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Der Europäische Igel sowie andere kleine Wirbeltiere, welche in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung genannt sind, fallen in den Anwendungsbereich der Vorschrift. Nach § 3 Abs. 2 BNatSchG überwachen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen, um deren Einhaltung sicherzustellen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das heißt zum Schutz von Igeln und Kleintieren kann die Stadt Schweinfurt als untere Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung im Sinne von Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes erlassen. Der räumliche Geltungsbereich kann hierbei auf das gesamte Stadtgebiet festgelegt werden. Die vorweggenommene Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme – Verbot der Nutzung von Mährobotern zu bestimmten Zeiten – ergibt, dass die Betriebszeitbeschränkung in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages einen legitimen Zweck darstellt und die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein würde. Von der Möglichkeit des Erlasses einer entsprechenden Allgemeinverfügung haben in Bayern bisher unter anderem die Städte Erlangen und Bayreuth, sowie der Landkreis Schwandorf Gebrauch gemacht. Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen Die Verwaltung begrüßt vorrangig den Vorschlag zur Durchführung der Informations- und Sensibilisierungskampagne gegenüber einer entsprechenden Allgemeinverfügung, weil die Überwachung der Einhaltung eines Nachteinsatzverbotes schlichtweg so gut wie unmöglich ist und zu einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand führt. Über die Social-Media-Kanäle der Stadt Schweinfurt sowie über die städtische Homepage kann vielmehr die Bevölkerung durch die Verwaltung über die Gefährdung von Igeln und anderer nachtaktiver Kleintiere durch Mähroboter kostenneutral sensibilisiert werden. Zusätzlich kann Informationsmaterial kostenlos beispielsweise durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bezogen werden. Auch die bereits im Antrag aufgeführten weiteren Möglichkeiten, Informationen über Pressearbeit zu vermitteln bzw. Hinweise im Müllkalender zu platzieren, sind seitens der Verwaltung kostenneutral und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umsetzbar. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Auswirkungen auf Umwelt, Klimaschutz und Klimaanpassung: - Umwelt: Im vorliegenden Antrag wird lediglich die zeitliche Beschränkung (Nachtzeit) des Betriebs von Mährobotern behandelt. Daher sind positive Auswirkungen auf die Umwelt, namentlich der Fauna zu erwarten. Durch die eingeschränkte Nutzungsdauer der Mähroboter in den Nachtstunden wird eine Gefährdung von nachtaktiven Tieren durch Mähroboter nachhaltig reduziert. Dies trägt in der Gesamtheit zum Erhalt der gesunden Artenvielfalt bei. Grundsätzlich führt indes der Einsatz von Mährobotern aufgrund des regelmäßigen Gebrauchs zu einer artenarmen Monokultur (Flora). Gräser und Blühpflanzen werden von der Fläche verdrängt; übrig bleibt ein steriler Rasen, der keinerlei Nahrung für Igel, Insekten und Kleintiere mehr bietet. Für den Erhalt der Artenvielfalt sind Gärten mit unterschiedlichen Strukturen jedoch ein wichtiger Baustein, gerade im dicht besiedelten Stadtgebiet. - Klimaschutz: Keine. - Klimaanpassung: Keine. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Schutz von Igeln und Kleintieren vor nächtlichem Einsatz von Mährobotern durchzuführen. 2. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion ist damit bearbeitet. gez. von Lackum gez. Reppert Referat III Amt 60 1 Antrag CSU - Schutz vor Mährobotern bei nächtlichem Einsatz - 2 -

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