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Resolution des Stadtrates Saarlouis zur finanziellen Lage der saarländischen Kommunen und zur Forderung nach vollständiger Weitergabe der finanziellen Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen "Infrastruktur" an die kommunale Ebene - Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 23.06.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSaarlouis
Datum2025-07-01
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Gremium Termin Tagesordnungspunkt Stadtrat 01.07. 2025 TOP 3 ÖS Resolution des Stadtrates Saarlouis zur finanziellen Lage der saarländischen Kommunen und zur Forderung nach vollständiger Weitergabe der finanziel- len Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen "Infrastruktur" an die kommu- nale Ebene - Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 23.06.2025 Der Stadtrat beschloss mit 34 Ja-Stimmen, bei 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen, folgende Resolution: I. Feststellungen 1. Der Stadtrat stellt fest, dass sich die Kommunen im Saarland in einer strukturell schwierigen finanziellen Lage befinden. Die zurückliegenden Krisenjahre – die Flüchtlingskrise 2015, die Corona-Pandemie ab 2020 sowie der Ukrainekrieg seit 2022 – haben die finanziellen Herausforderungen für Städte und Gemeinden und die Gemeindeverbände erheblich verschärft. 2. Trotz lokaler Haushaltsdisziplin und zahlreicher Konsolidierungsmaßnahmen gelingt es vielen Kommunen nur mit großer Anstrengung, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der Stadtrat von Saarlouis bekennt sich zur Einhaltung der Vorgaben des Saarlandpaktes und steht zu einem nachhaltigen und generatio- nengerechten Haushaltskurs. 3. Gleichzeitig besteht ein erheblicher Investitions- und Erneuerungsbedarf vor Ort. Der Stadtrat unterstreicht, dass zahlreiche Maßnahmen zur Sanierung von Infrastruktur, Energieeffizienz, Digitalisierung, Daseinsvorsorge, Kinderbetreu- ung und Mobilität bereits angestoßen oder in Planung sind – vielfach jedoch an fehlenden Finanzmitteln scheitern. 4. Die kommunale Investitionsfähigkeit im Saarland ist bundesweit am niedrigsten. Hinzu kommen hohe Sozialausgaben, niedrige Steuereinnahmen und weiterhin erhebliche Altschuldenlasten. Der Kommunale Finanzreport 2023 der Bertels- mann Stiftung bestätigt die strukturelle Schwäche der saarländischen Kommu- nalfinanzen. 5. Der bestehende Kommunale Finanzausgleich (KFAG) reicht nicht aus, um den Städten und Gemeinden eine verlässliche, faire und aufgabengerechte Finanzie- rung zu sichern. II. Verantwortung vor Ort Der Stadtrat betont, dass die Stadt Saarlouis ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidie- rung und Modernisierung leistet. Sparmaßnahmen, Aufgabenkritik, Einnahmever- besserungen, Fördermittelakquise und interkommunale Zusammenarbeit sind fes- ter Bestandteil der hiesigen kommunalen Haushaltsstrategie. Dennoch sind viele Projekte und Zukunftsaufgaben ohne substanzielle Bundes- und Landesmittel nicht finanzierbar. III. Forderungen 1. Das für das Saarland vorgesehene Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur“ in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro soll möglichst vollständig an die kommunale Ebene im Saarland weitergeleitet werden. Das Land soll die Mittel transparent und nach einem klaren, bevölkerungsbasierten Schlüssel (z. B. Einwohnerzah- len) zügig an die Kommunen weiterleiten, um unteranderem die Infrastruktur zu erneuern. 2. Der Stadtrat fordert die schnellstmögliche Reform des Kommunalen Finanzaus- gleichsgesetzes (KFAG) mit dem Ziel, die kommunale Selbstverwaltung im Saar- land dauerhaft zu sichern. Nur ein gerechter und strukturell tragfähiger Finanz- ausgleich ermöglicht es den Kommunen, ihre gesetzlichen Aufgaben zuverläs- sig zu erfüllen. Des Weiteren begrüßt der Stadtrat der Kreisstadt Saarlouis den bisherigen konstruktiven Austausch zwischen Landesregierung und den kom- munalen Spitzenverbänden zur Begutachtung und Reform des Kommunalen Fi- nanzausgleichsgesetzes (KFAG) mit dem Ziel, die kommunale Selbstverwaltung im Saarland dauerhaft zu sichern. Nur ein für alle Ebenen gerechter und struk- turell tragfähiger Finanzausgleich sichert die angemessene Aufgabenerfüllung. IV. Weiterleitung Diese Resolution soll der Regierung des Saarlandes, dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag des Saarlandes und den Fraktionen im saarländischen Landtag zur Kenntnis gegeben werden. Die Richtigkeit des Auszuges wird bescheinigt. Saarlouis, den 02.07.2025 (Rosenau) 2

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