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Fraktionsantrag: Prüfung der Gründung einer Bürgerstiftung für Rodenbach (SPD-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rodenbach |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage an die Gemeindevertretung Rodenbach
Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr.
Hauptamt A10 27.05.2026 A 2026/009
Betreff
Fraktionsantrag: Prüfung der Gründung einer Bürgerstiftung für Rodenbach (SPD-
Fraktion)
Anlage
Originalantrag - Prüfung Gründung Bürgerstiftung (SPD-Fraktion)
Beschlussvorschlag
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Gründung einer Bürgerstiftung für die Gemeinde
Rodenbach zu prüfen und der Gemeindevertretung ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
Das Konzept soll insbesondere enthalten:
• einen Vorschlag für die Satzung der Stiftung,
• die konkrete Ausgestaltung des Stiftungszwecks,
• Vorschläge zur Zusammensetzung und Besetzung der Stiftungsgremien,
• eine Darstellung möglicher Förderbereiche,
• eine Einschätzung der rechtlichen, organisatorischen und steuerrechtlichen
Rahmenbedingungen,
• ein Finanzierungskonzept einschließlich möglicher Modelle zur Ausstattung des
Stiftungskapitals,
• sowie eine Einschätzung zur langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der
Stiftung.
Ziel der Stiftung soll insbesondere die Förderung des sozialen Miteinanders, des Ehrenamtes
sowie sozialer, kultureller und gemeinnütziger Projekte in Rodenbach sein. Dabei sollen
insbesondere Maßnahmen und Angebote berücksichtigt werden, die dem gesellschaftlichen
Zusammenhalt, der Teilhabe sowie dem Gemeinwohl innerhalb der Gemeinde dienen.
Im Rahmen der Prüfung soll zudem dargestellt werden, ob und in welchem Umfang ein Teil
der zu erwartenden beziehungsweise bereits entstandenen Überschüsse aus der Entwicklung
des Baugebietes südlich der Adolf-Reichwein-Straße als Stiftungskapital eingebracht werden
kann. Dabei soll ebenfalls geprüft werden, ob ein schrittweiser Aufbau der Stiftung möglich
und sinnvoll ist.
Darüber hinaus soll geprüft werden, wie Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine
sowie weitere Unterstützerinnen und Unterstützer künftig durch Spenden, Zustiftungen oder
andere Beteiligungsformen die Möglichkeit erhalten können, sich dauerhaft an der Stiftung zu
beteiligen
Zur Tagesordnung des Gemeindevorstandes: Bürgermeister/Beigeordnete(r)
Begründung zur Drucksache A 2026/009 Seite 1
Die Gemeinde Rodenbach steht – wie viele Kommunen – vor der Herausforderung, auch
künftig freiwillige Leistungen, soziale Angebote sowie Projekte für die Bürgerinnen und
Bürger dauerhaft sichern und weiterentwickeln zu können. Gleichzeitig werden die
finanziellen Spielräume kommunaler Haushalte zunehmend enger.
Vor diesem Hintergrund bietet die Prüfung einer Bürgerstiftung die Chance, langfristig und
generationengerecht zusätzliche Möglichkeiten zur Förderung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts sowie des bürgerschaftlichen Engagements zu schaffen.
Mit einer Bürgerstiftung könnte dauerhaft Vermögen aufgebaut werden, dessen Erträge
langfristig sozialen, kulturellen und gemeinnützigen Zwecken innerhalb der Gemeinde
zugutekommen. Insbesondere vor dem Hintergrund der wieder gestiegenen Zinsniveaus
erscheint eine solche nachhaltige Form der Mittelanlage heute deutlich attraktiver und
wirtschaftlich sinnvoller als in den vergangenen Jahren. Durch Zinserträge und weitere
Erträge aus dem Stiftungskapital könnten Projekte und Maßnahmen dauerhaft unterstützt
werden, ohne dass hierfür jährlich neue Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssten.
Die Entwicklung des Baugebietes südlich der Adolf-Reichwein-Straße wird voraussichtlich
zu finanziellen Überschüssen führen. Es erscheint sinnvoll zu prüfen, ob ein Teil dieser Mittel
nachhaltig und generationengerecht angelegt werden kann, sodass die daraus entstehenden
Erträge dauerhaft der Allgemeinheit zugutekommen. Auf diese Weise könnten, die durch die
Entwicklung des Baugebietes geschaffenen Werte langfristig sichtbar und nachhaltig für die
Bürgerinnen und Bürger Rodenbachs erhalten bleiben.
Eine Bürgerstiftung könnte künftig insbesondere Projekte und Maßnahmen in den Bereichen
• Vereinsleben,
• Jugend- und Seniorenarbeit,
• Ehrenamt,
• Kultur,
• soziale Teilhabe,
• Integration,
• Begegnungsangebote,
• Bildung,
• sowie lokale Gemeinschaftsprojekte unterstützen und fördern.
Darüber hinaus eröffnet eine Bürgerstiftung die Möglichkeit, dass sich Bürgerinnen und
Bürger, Unternehmen und Vereine aktiv einbringen und durch Spenden oder Zustiftungen
dauerhaft Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen können. Dies stärkt
Identifikation, Zusammenhalt und bürgerschaftliches Engagement innerhalb der Gemeinde.
Mit dem vorliegenden Antrag soll ausdrücklich noch keine endgültige Festlegung hinsichtlich
der konkreten Ausgestaltung der Stiftung oder der Höhe eines möglichen Stiftungskapitals
erfolgen. Vielmehr soll zunächst eine fachliche, rechtliche und finanzielle Prüfung erfolgen,
um der Gemeindevertretung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen
zu geben.
Text aus PDF extrahiert