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Fraktionsantrag: Prüfung der Gründung einer Bürgerstiftung für Rodenbach (SPD-Fraktion)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRodenbach
Datum2026-06-11
DatenstufeNur Dokumente
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Vorlage an die Gemeindevertretung Rodenbach Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. Hauptamt A10 27.05.2026 A 2026/009 Betreff Fraktionsantrag: Prüfung der Gründung einer Bürgerstiftung für Rodenbach (SPD- Fraktion) Anlage Originalantrag - Prüfung Gründung Bürgerstiftung (SPD-Fraktion) Beschlussvorschlag Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Gründung einer Bürgerstiftung für die Gemeinde Rodenbach zu prüfen und der Gemeindevertretung ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Das Konzept soll insbesondere enthalten: • einen Vorschlag für die Satzung der Stiftung, • die konkrete Ausgestaltung des Stiftungszwecks, • Vorschläge zur Zusammensetzung und Besetzung der Stiftungsgremien, • eine Darstellung möglicher Förderbereiche, • eine Einschätzung der rechtlichen, organisatorischen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, • ein Finanzierungskonzept einschließlich möglicher Modelle zur Ausstattung des Stiftungskapitals, • sowie eine Einschätzung zur langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Stiftung. Ziel der Stiftung soll insbesondere die Förderung des sozialen Miteinanders, des Ehrenamtes sowie sozialer, kultureller und gemeinnütziger Projekte in Rodenbach sein. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen und Angebote berücksichtigt werden, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt, der Teilhabe sowie dem Gemeinwohl innerhalb der Gemeinde dienen. Im Rahmen der Prüfung soll zudem dargestellt werden, ob und in welchem Umfang ein Teil der zu erwartenden beziehungsweise bereits entstandenen Überschüsse aus der Entwicklung des Baugebietes südlich der Adolf-Reichwein-Straße als Stiftungskapital eingebracht werden kann. Dabei soll ebenfalls geprüft werden, ob ein schrittweiser Aufbau der Stiftung möglich und sinnvoll ist. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine sowie weitere Unterstützerinnen und Unterstützer künftig durch Spenden, Zustiftungen oder andere Beteiligungsformen die Möglichkeit erhalten können, sich dauerhaft an der Stiftung zu beteiligen Zur Tagesordnung des Gemeindevorstandes: Bürgermeister/Beigeordnete(r) Begründung zur Drucksache A 2026/009 Seite 1 Die Gemeinde Rodenbach steht – wie viele Kommunen – vor der Herausforderung, auch künftig freiwillige Leistungen, soziale Angebote sowie Projekte für die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft sichern und weiterentwickeln zu können. Gleichzeitig werden die finanziellen Spielräume kommunaler Haushalte zunehmend enger. Vor diesem Hintergrund bietet die Prüfung einer Bürgerstiftung die Chance, langfristig und generationengerecht zusätzliche Möglichkeiten zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie des bürgerschaftlichen Engagements zu schaffen. Mit einer Bürgerstiftung könnte dauerhaft Vermögen aufgebaut werden, dessen Erträge langfristig sozialen, kulturellen und gemeinnützigen Zwecken innerhalb der Gemeinde zugutekommen. Insbesondere vor dem Hintergrund der wieder gestiegenen Zinsniveaus erscheint eine solche nachhaltige Form der Mittelanlage heute deutlich attraktiver und wirtschaftlich sinnvoller als in den vergangenen Jahren. Durch Zinserträge und weitere Erträge aus dem Stiftungskapital könnten Projekte und Maßnahmen dauerhaft unterstützt werden, ohne dass hierfür jährlich neue Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssten. Die Entwicklung des Baugebietes südlich der Adolf-Reichwein-Straße wird voraussichtlich zu finanziellen Überschüssen führen. Es erscheint sinnvoll zu prüfen, ob ein Teil dieser Mittel nachhaltig und generationengerecht angelegt werden kann, sodass die daraus entstehenden Erträge dauerhaft der Allgemeinheit zugutekommen. Auf diese Weise könnten, die durch die Entwicklung des Baugebietes geschaffenen Werte langfristig sichtbar und nachhaltig für die Bürgerinnen und Bürger Rodenbachs erhalten bleiben. Eine Bürgerstiftung könnte künftig insbesondere Projekte und Maßnahmen in den Bereichen • Vereinsleben, • Jugend- und Seniorenarbeit, • Ehrenamt, • Kultur, • soziale Teilhabe, • Integration, • Begegnungsangebote, • Bildung, • sowie lokale Gemeinschaftsprojekte unterstützen und fördern. Darüber hinaus eröffnet eine Bürgerstiftung die Möglichkeit, dass sich Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine aktiv einbringen und durch Spenden oder Zustiftungen dauerhaft Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen können. Dies stärkt Identifikation, Zusammenhalt und bürgerschaftliches Engagement innerhalb der Gemeinde. Mit dem vorliegenden Antrag soll ausdrücklich noch keine endgültige Festlegung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Stiftung oder der Höhe eines möglichen Stiftungskapitals erfolgen. Vielmehr soll zunächst eine fachliche, rechtliche und finanzielle Prüfung erfolgen, um der Gemeindevertretung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu geben.

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