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Fraktionsantrag: Zahnrettungsboxen in Sportanlagen (CDU-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rodenbach |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage an die Gemeindevertretung Rodenbach
Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr.
Hauptamt A10 27.05.2026 A 2026/008
Betreff
Fraktionsantrag: Zahnrettungsboxen in Sportanlagen (CDU-Fraktion)
Anlage
Originalantrag - Zahnrettungsboxen Sportanlagen (CDU-Fraktion)
Beschlussvorschlag
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Zahnrettungsboxen in den gemeindeeigenen
Sportanlagen vorzuhalten.
Zur Tagesordnung des Gemeindevorstandes: Bürgermeister/Beigeordnete(r)
Begründung zur Drucksache A 2026/008 Seite 1
Zähne von Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, die bei Spiel- und Sportunfällen
ausfallen, können durch Zahnrettungsboxen gerettet werden. So lassen sich die Zellen an der
Wurzelhaut in einer entsprechenden Nährlösung bis zu 48 Stunden erhalten und damit
reimplantierbar machen. Ansonsten sterben diese Zellen nach 30 bis 60 Minuten
unwiederbringlich ab.
In der Zahnrettungsbox befindet sich ein Behälter mit der entsprechenden Nährlösung, die
den zahnrettenden Spielraum schafft. Wichtig ist dabei noch, dass der ausgefallene Zahn nur
an der Zahnkrone angefasst und mit allen Anhaftungen in das kleine Fläschchen gegeben
wird, bevor zahnmedizinische Hilfe erfolgt.
Wichtig ist zudem, dass die Vereine sowie die ortsansässigen Zahnärzte und Zahnärztinnen
über diese Maßnahme informiert werden. Zahnrettungsboxen sind üblicherweise bis zu drei
Jahren haltbar. Die Kosten belaufen sich pro Box auf etwa 50 €.
Text aus PDF extrahiert