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Antrag der SPD-Fraktion; - Verkehrswertgutachten für An- oder Verkauf von Immobilien
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land |
| Datum | 2025-05-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
TOP 7: nur Stadtrat
Antrag der SPD-Fraktion;
- Verkehrswertgutachten für An- oder Verkauf von Immobilien
Stadtbürgermeister Vettermann informiert über einen Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Ver-
kehrswertgutachten für An- oder Verkauf von Immobilien“ (Anlage 4 der Originalniederschrift), dieser
wurde den Ratsmitgliedern bereits mit der Einladung ausgehändigt.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Fraktionsvorsitzenden Timo Blümmert (SPD), der den
Antrag genauer erläutert.
Zur korrekten Preisfindung und zur Vermeidung von Über- oder Unterbewertung sowie zur Unter-
stützung bei Verhandlungen sei eine sachverständige Immobilienbewertung unverzichtbar. Dies
gelte in besonderem Maße, wenn Verkauf oder Kauf nicht auf eigene Rechnung erfolgen, sondern
in Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen, wie dies regelmäßig bei Immobiliengeschäften der
Fall sei, die durch Organe der Stadt für diese abgeschlossen werden.
Stadtbürgermeister Vettermann lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.
Beschluss:
Vor dem An- oder Verkauf von Immobilien durch die Stadt wird ein Verkehrswertgutachten des örtlich
zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder eines öffentlich bestellten und ver-
eidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen
6 Enthaltungen
1
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