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Antrag der SPD-Fraktion; - Verkehrswertgutachten für An- oder Verkauf von Immobilien

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Nordpfälzer Land
Datum2025-05-27
DatenstufeNur Dokumente
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TOP 7: nur Stadtrat Antrag der SPD-Fraktion; - Verkehrswertgutachten für An- oder Verkauf von Immobilien Stadtbürgermeister Vettermann informiert über einen Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Ver- kehrswertgutachten für An- oder Verkauf von Immobilien“ (Anlage 4 der Originalniederschrift), dieser wurde den Ratsmitgliedern bereits mit der Einladung ausgehändigt. Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Fraktionsvorsitzenden Timo Blümmert (SPD), der den Antrag genauer erläutert. Zur korrekten Preisfindung und zur Vermeidung von Über- oder Unterbewertung sowie zur Unter- stützung bei Verhandlungen sei eine sachverständige Immobilienbewertung unverzichtbar. Dies gelte in besonderem Maße, wenn Verkauf oder Kauf nicht auf eigene Rechnung erfolgen, sondern in Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen, wie dies regelmäßig bei Immobiliengeschäften der Fall sei, die durch Organe der Stadt für diese abgeschlossen werden. Stadtbürgermeister Vettermann lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Beschluss: Vor dem An- oder Verkauf von Immobilien durch die Stadt wird ein Verkehrswertgutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder eines öffentlich bestellten und ver- eidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung eingeholt. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen 6 Enthaltungen 1

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