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Antrag der DIE GRÜNEN zur Aufstellung eines Hitzeaktionsplans für die Stadt Riedstadt

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRiedstadt
Datum2026-08-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Grünen beantragen die Aufstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans für Riedstadt. Der bestehende Kreisplan sei zu allgemein und berücksichtige keine lokalspezifischen Besonderheiten wie Wärmeinsel-Analysen oder gezielt schützende Maßnahmen für vulnerable Gruppen. Der Magistrat soll die Kreisplanung konkretisieren, bestehende Maßnahmen detaillieren, Kosten und Fördermöglichkeiten ermitteln sowie einen Umsetzungsfahrplan vorlegen – spätestens zur ersten Sitzung 2027. Begründet wird der Antrag mit steigenden hitzebedingten Gesundheitsrisiken und zunehmender Bevölkerungsalterung.

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Parlamentsbüro Fachgruppe Verwaltungssteuerung Aktenzeichen: DS-Nummer: 2026-119-XII Antrag der DIE GRÜNEN zur Aufstellung eines Hitzeaktionsplans für die Stadt Riedstadt Gremium Datum TOP Status Sozial-, Kultur- und Sportausschuss 13.08.2026 3.3 öffentlich Ausschuss für Umwelt, Bau, Verkehr und 17.08.2026 3.5 öffentlich Digitales Stadtverordnetenversammlung 20.08.2026 11.1 öffentlich Beschlussvorschlag: Vorgeschichte Im Jahr 2022 wurden bereits beschlossen, dass die Stadt Riedstadt einen Hitzeaktionsplan aufstellt. Dieser Antrag wurde nicht umgesetzt, da zwischenzeitlich der Landkreis Groß-Gerau einen Hitzeaktionsplan vorgestellt, der auch Riedstadt umfasste. Dieser Plan beschreibt jedoch nur allgemeine Maßnahmen, ohne die Besonderheiten vor Ort genauer in den Blick zu nehmen. Damit bleibt die Kreisplanung deutlich hinter den Plänen anderen Kommunen zurück. Dies betrifft sowohl die Analyse von besonders gefährdeten Bereichen – in anderen Kommunen werden auf Basis des kommunalen Kartenmaterials unter Berücksichtigung von Frischluftschneisen, Gewässern etc. Straßenzuggenaue Wärmeinseln analysiert und konkrete Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Als dies fehlt in der Planung des Kreises. In der Folge verbleiben auch die empfohlenen Maßnahmen auf einem sehr allgemeinen Stand, sodass diese wenig Zielgenau sind und so nur eine geringe Wirkung entfalten werden. Antrag Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt möge daher beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung verfolgt das Ziel, zur Abmilderung der Folgen des Klimakrise einen kommunalen Hitzeaktionsplans aufzustellen. Dies soll durch Konkretisierung der Hitzeschutzplanung des Kreises passieren. 2. Im ersten Schritt sind die in Kapitel 18.2 der Kreisplanes genannten Maßnahmen konkret zu erläutern: • Wenn dort "umgesetzt" benannt wird, bitte konkrete Umsetzung beschreiben • Wenn dort "teilweise umgesetzt" benannt wird, erfolgte und noch ausstehende Umsetzungsschritte beschreiben • Wenn dort "in Planung" steht, bitte Fortschritt und Zeithorizont der Planung beschreiben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Hitzeschutzplanung des Kreises für Riedstadt zu konkretisieren. Im Fokus stehen dabei der Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kleinkinder, Kinder und ältere Menschen. Vorzuschlagen sind konkrete Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen sich besonders auf den Schutz der Bevölkerung fokussieren sowie auf den Schutz von Personen, die in von der Stadt betriebenen Einrichtungen betreut werden (z.B. Krippen und Kitas). 4. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen konkrete Informationen zur Umsetzung zu ergänzen: • Darstellung von Kosten • Ermittlung von Fördermöglichkeiten • Darstellung eines Zeitplans, bis wann die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden können bzw. umgesetzt werden. 5. Die Planung ist spätestens zur Ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung des Jahres 27 vorzulegen. Begründung: Besonders heiße Tage wie wir Sie aktuell erleben mit Temperaturen über zum Teil deutlich über 30 °C, „Tropennächte“, in denen die nächtlichen Temperaturen nicht unter 20 °C sinken und langanhaltende Hitzewellen stellen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Mögliche gesundheitliche Gefahren können in Form von Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfe, Hitzschlag oder Austrocknung auftreten - je nach Schwere können die Auswirkungen lebensbedrohlich sein. In der letzten Hitzephase dieses Jahr starben ungewöhnlich viele Menschen aufgrund der Hitze. Das RKI rechnet für den Sommer 2026 mit bisher 9.800 Hitzebedingten Todesfällen in Deutschland (https://www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und- Gesellschaft/Gesundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/H/Hitze/Bericht_Hitzemortalitaet.html – Stand 03.08.26). Die Zahlen sind im Detail umstritten, allerdings rechnet das statistische Bundesamt mit noch höheren Todeszahlen als das RKI. Da noch weitere Hitzewellen zu erwarten sind, werden die Zahlen noch steigen. Das Problem wird durch eine weiter alternde Gesellschaft (Anwachsen der Risikogruppe ältere Menschen) sowie den fortschreitenden Klimawandel (häufigere Hitzewellen mit höheren Temperaturen) noch weiter zunehmen. Nicht zu unterschätzen ist ebenso die Gefahr durch UV-Strahlung, die im schlimmsten Fall zu Hautkrebs führen kann – Hitze- und UV-Schutz-Maßnahmen gehen oft Hand in Hand. Besonders betroffen davon sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und Personen, die schwerer körperlicher Arbeit im Freien nachgehen. „ Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat daher bereits im Jahr 2017 Handlungs- empfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen erlassen: https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsem pfehlungen_bf.pdf Der hessische Hitzeaktionsplan liegt anbei in der Fassung von 2025 vor: https://familie.hessen.de/sites/familie.hessen.de/files/2025- 06/hessischer_hitzeaktionsplan.pdf Der Hitzeaktionsplan des Kreis Groß-Gerau in der aktuellen Fassung: https://www.kreisgg.de/fileadmin/Gesundheit_Verbraucherschutz/Gesundheitsschutz/Gesun dheitsberichterstattung/Hitzeaktionsplan_GG_Vs1.pdf Neben den Planungen der Landesebene ist aber auch ein kommunales Engagement erforderlich. Dies wird auch im Beschluss der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder festgelegt - dort Ziffer 1: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=1018&jahr=2020 Während in der übergeordneten Planung des Bundes und des Landes allgemeine klimatische Entwicklungen sowie allgemeine Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, müssen seitens der kommunalen Ebene u.a. folgende Aspekte berücksichtigt werden : - Identifikation der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen und deren Wohn- und Aufenthaltsorte im Stadtgebiet (z.B. Lage von Pflegeheimen, Kitas, Grundschulen, Sozialeinrichtungen, etc.) - Zusammentragen von Parametern zur Ermittlung des städtischen Binnenklimas (z.B. Bebauungs- und Versiegelungsdichte, Verschattungssituation, Frischluftschneisen, etc.) - Ermittlung der besonders gefährdeten Bereiche (Schnittmenge aus hoher Hitzebelastung und Aufenthaltsort gefährdeter Gruppen) - Identifikation relevanter kommunaler Partner (z.B. Pflegedienste, Träger von Kitas und Schulen, etc.) - Erarbeitung von konkreten Präventions- und Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit den identifizierten kommunalen Partnern Beispiele für kommunale Hitzeaktionspläne sind die Pläne der Städte Worms und Mannheim: https://www.mannheim-gemeinsam- gestalten.de/sites/default/files/unit/files/mannheimer_hitzaktionsplan.pdf https://www.worms.de/neu-de-wAssets/docs/zukunft-gestalten/klima-umwelt/Hitze-und- Gesundheit/Hitzeaktionsplan-Stadt-Worms_final.pdf Finanzielle Auswirkungen: Die Erstellung eine Hitzeaktionsplans ist mit Kosten verbunden. Diese können erst abgeschätzt werden, wenn die Rahmenbedingungen (eigene Erstellung vs externe Beauftragung) bekannt sind. Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten wären Förderprogramm des Landes Hessen zu prüfen. Auswirkungen auf das Klima: Der Antrag dient der Abfederung der Folgen des Klimawandels. Riedstadt, den 05.08.2026

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