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Antrag der DIE GRÜNEN zur Aufstellung eines Hitzeaktionsplans für die Stadt Riedstadt
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Riedstadt |
| Datum | 2026-08-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Grünen beantragen die Aufstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans für Riedstadt. Sie begründen dies mit gesundheitlichen Risiken durch zunehmende Hitzebelastung und kritisieren, dass der bestehende Kreisplan zu allgemein bleibt. Der Magistrat soll den Kreisplan konkretisieren, vulnerable Gruppen schützen und bis zur ersten Stadtverordnetensitzung 2027 einen detaillierten Plan mit Maßnahmen, Kosten und Zeitplan vorlegen.
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Dokument
Extrahierter Text
Parlamentsbüro
Fachgruppe Verwaltungssteuerung
Aktenzeichen:
DS-Nummer: 2026-119-XII
Antrag der DIE GRÜNEN zur Aufstellung eines Hitzeaktionsplans für die Stadt
Riedstadt
Gremium Datum TOP Status
Sozial-, Kultur- und Sportausschuss 13.08.2026 3.3 öffentlich
Ausschuss für Umwelt, Bau, Verkehr und 17.08.2026 3.5 öffentlich
Digitales
Stadtverordnetenversammlung 20.08.2026 11.1 öffentlich
Beschlussvorschlag:
Vorgeschichte
Im Jahr 2022 wurden bereits beschlossen, dass die Stadt Riedstadt einen Hitzeaktionsplan
aufstellt. Dieser Antrag wurde nicht umgesetzt, da zwischenzeitlich der Landkreis Groß-Gerau
einen Hitzeaktionsplan vorgestellt, der auch Riedstadt umfasste. Dieser Plan beschreibt
jedoch nur allgemeine Maßnahmen, ohne die Besonderheiten vor Ort genauer in den Blick zu
nehmen.
Damit bleibt die Kreisplanung deutlich hinter den Plänen anderen Kommunen zurück. Dies
betrifft sowohl die Analyse von besonders gefährdeten Bereichen – in anderen Kommunen
werden auf Basis des kommunalen Kartenmaterials unter Berücksichtigung von
Frischluftschneisen, Gewässern etc. Straßenzuggenaue Wärmeinseln analysiert und
konkrete Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Als dies fehlt in der Planung des Kreises.
In der Folge verbleiben auch die empfohlenen Maßnahmen auf einem sehr allgemeinen
Stand, sodass diese wenig Zielgenau sind und so nur eine geringe Wirkung entfalten werden.
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt möge daher beschließen:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung verfolgt das Ziel, zur Abmilderung der Folgen des
Klimakrise einen kommunalen Hitzeaktionsplans aufzustellen. Dies soll durch Konkretisierung
der Hitzeschutzplanung des Kreises passieren.
2.
Im ersten Schritt sind die in Kapitel 18.2 der Kreisplanes genannten Maßnahmen konkret zu
erläutern:
• Wenn dort "umgesetzt" benannt wird, bitte konkrete Umsetzung beschreiben
• Wenn dort "teilweise umgesetzt" benannt wird, erfolgte und noch ausstehende
Umsetzungsschritte beschreiben
• Wenn dort "in Planung" steht, bitte Fortschritt und Zeithorizont der Planung
beschreiben.
3.
Der Magistrat wird beauftragt, die Hitzeschutzplanung des Kreises für Riedstadt zu
konkretisieren. Im Fokus stehen dabei der Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen,
insbesondere Kleinkinder, Kinder und ältere Menschen. Vorzuschlagen sind konkrete
Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen sich besonders auf den Schutz der Bevölkerung
fokussieren sowie auf den Schutz von Personen, die in von der Stadt betriebenen
Einrichtungen betreut werden (z.B. Krippen und Kitas).
4.
Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen konkrete
Informationen zur Umsetzung zu ergänzen:
• Darstellung von Kosten
• Ermittlung von Fördermöglichkeiten
• Darstellung eines Zeitplans, bis wann die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden
können bzw. umgesetzt werden.
5.
Die Planung ist spätestens zur Ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung des Jahres
27 vorzulegen.
Begründung:
Besonders heiße Tage wie wir Sie aktuell erleben mit Temperaturen über zum Teil deutlich
über 30 °C, „Tropennächte“, in denen die nächtlichen Temperaturen nicht unter 20 °C sinken
und langanhaltende Hitzewellen stellen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Mögliche gesundheitliche Gefahren können in Form von Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfe,
Hitzschlag oder Austrocknung auftreten - je nach Schwere können die Auswirkungen
lebensbedrohlich sein. In der letzten Hitzephase dieses Jahr starben ungewöhnlich viele
Menschen aufgrund der Hitze. Das RKI rechnet für den Sommer 2026 mit bisher 9.800
Hitzebedingten Todesfällen in Deutschland (https://www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-
Gesellschaft/Gesundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/H/Hitze/Bericht_Hitzemortalitaet.html –
Stand 03.08.26). Die Zahlen sind im Detail umstritten, allerdings rechnet das statistische
Bundesamt mit noch höheren Todeszahlen als das RKI. Da noch weitere Hitzewellen zu
erwarten sind, werden die Zahlen noch steigen.
Das Problem wird durch eine weiter alternde Gesellschaft (Anwachsen der Risikogruppe
ältere Menschen) sowie den fortschreitenden Klimawandel (häufigere Hitzewellen mit höheren
Temperaturen) noch weiter zunehmen.
Nicht zu unterschätzen ist ebenso die Gefahr durch UV-Strahlung, die im schlimmsten Fall zu
Hautkrebs führen kann – Hitze- und UV-Schutz-Maßnahmen gehen oft Hand in Hand.
Besonders betroffen davon sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen, Menschen mit
bestimmten Vorerkrankungen und Personen, die schwerer körperlicher Arbeit im Freien
nachgehen. „
Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat daher bereits im Jahr 2017 Handlungs-
empfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen erlassen:
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsem
pfehlungen_bf.pdf
Der hessische Hitzeaktionsplan liegt anbei in der Fassung von 2025 vor:
https://familie.hessen.de/sites/familie.hessen.de/files/2025-
06/hessischer_hitzeaktionsplan.pdf
Der Hitzeaktionsplan des Kreis Groß-Gerau in der aktuellen Fassung:
https://www.kreisgg.de/fileadmin/Gesundheit_Verbraucherschutz/Gesundheitsschutz/Gesun
dheitsberichterstattung/Hitzeaktionsplan_GG_Vs1.pdf
Neben den Planungen der Landesebene ist aber auch ein kommunales Engagement
erforderlich. Dies wird auch im Beschluss der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder
festgelegt - dort Ziffer 1:
https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=1018&jahr=2020
Während in der übergeordneten Planung des Bundes und des Landes allgemeine klimatische
Entwicklungen sowie allgemeine Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, müssen seitens
der kommunalen Ebene u.a. folgende Aspekte berücksichtigt werden :
- Identifikation der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen und deren Wohn-
und Aufenthaltsorte im Stadtgebiet (z.B. Lage von Pflegeheimen, Kitas,
Grundschulen, Sozialeinrichtungen, etc.)
- Zusammentragen von Parametern zur Ermittlung des städtischen Binnenklimas
(z.B. Bebauungs- und Versiegelungsdichte, Verschattungssituation,
Frischluftschneisen, etc.)
- Ermittlung der besonders gefährdeten Bereiche (Schnittmenge aus hoher
Hitzebelastung und Aufenthaltsort gefährdeter Gruppen)
- Identifikation relevanter kommunaler Partner (z.B. Pflegedienste, Träger von Kitas
und Schulen, etc.)
- Erarbeitung von konkreten Präventions- und Schutzmaßnahmen in Abstimmung
mit den identifizierten kommunalen Partnern
Beispiele für kommunale Hitzeaktionspläne sind die Pläne der Städte Worms und Mannheim:
https://www.mannheim-gemeinsam-
gestalten.de/sites/default/files/unit/files/mannheimer_hitzaktionsplan.pdf
https://www.worms.de/neu-de-wAssets/docs/zukunft-gestalten/klima-umwelt/Hitze-und-
Gesundheit/Hitzeaktionsplan-Stadt-Worms_final.pdf
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erstellung eine Hitzeaktionsplans ist mit Kosten verbunden. Diese können erst
abgeschätzt werden, wenn die Rahmenbedingungen (eigene Erstellung vs externe
Beauftragung) bekannt sind.
Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten wären Förderprogramm des Landes Hessen zu prüfen.
Auswirkungen auf das Klima:
Der Antrag dient der Abfederung der Folgen des Klimawandels.
Riedstadt, den 05.08.2026
Text aus PDF extrahiert