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Antrag der BfR-Fraktion zu den Grundstücken Walther-Rathenau-Straße und Parkplätze Friedhof

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRiedstadt
Datum2026-06-25
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Parlamentsbüro Fachgruppe Verwaltungssteuerung Aktenzeichen: DS-Nummer: 2026-078-XII Antrag der BfR-Fraktion zu den Grundstücken Walther-Rathenau-Straße und Parkplätze Friedhof Gremium Datum TOP Status Ausschuss für Umwelt, Bau, Verkehr und 22.06.2026 3.14 öffentlich Digitales Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 23.06.2026 3.21 öffentlich Stadtverordnetenversammlung 25.06.2026 23.3 öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Auf die Neugestaltung des Parkplatzes in der Walther-Rathenau-Straße mit geschätzten Kosten von 330.000 € (Stand 2023) zu verzichten. 2. Das Treuhandkonto aufzulösen und das Guthaben von rund 500.000 € dem Haushalt zuzuführen sowie den Betreuungsvertrag vorzulegen. Begründung: Zu 1.: Die BfR hält mit Blick auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sowie der prekären Haushaltssituation die Umsetzung der Neugestaltung des Parkplatzes in der Walther-Rathenau-Straße für nicht vertretbar. Wesentliches Element einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist die Frage der Notwendigkeit. Aus Sicht der BfR sind die in erster Linie von den Anliegern genutzten Parkplätze im Gegensatz zu einigen Straßen in Riedstadt in einem ordentlichen Zustand und müssen nicht saniert werden. Auch die Schaffung neuer Stellplätze wird für nicht notwendig erachtet. a) Fehlender Beschluss zur Planung und Bau des Parkplatzes Im Rahmen der Baulandentwicklung (1. Änderung des Bebauungsplanes „Der Sand“) bot die Terramag GmbH am 06.12.2015 Dienstleistungen zur Grundstücksbildung, Finanzierung, Erschließung und Vermarktung der Grundstücke zum Pauschalhonorar von brutto 23.800 € an. Darin nicht enthalten sind die Planungsleistungen zur Neugestaltung des Parklatzes. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes bezifferte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 21.10.2025 auf rund 11.500 € für die Planung und auf rund 8.000 € für planungsbegleitende Fachbeiträge (Gutachten, Archäologie). Die Schilderung der Kosten verdeutlicht, dass die Planungsleistungen für die Neugestaltung des Friedhofparkplatzes nicht im Pauschalhonorar von brutto 23.800 € enthalten sein können, zumal die Terramag GmbH sämtliche Planungsleistungen extern vergab und lediglich Projektsteuerungsaufgaben in der Planungs- und Erschließungsphase übernahm. Im Übrigen ist anzumerken, dass eine Begehung des Planungsraumes zur Feststellung der artenschutzrechtlichen Belange bereits am 01.10.2015 stattgefunden hat (siehe Satzung 1. Änderung des Bebauungsplans „Der Sand“, Seite 22), obwohl der Beschluss zur Angebotseinholung erst am 06.10.2015 gefasst wurde (siehe Stellungnahme vom 21.10.2025). Für das Projekt „Walther-Rathenau-Straße“ sind bisher Ausgaben von 72.393,63 € (Stand 31.12.2025) entstanden, die sich wie folgt zusammensetzen: Projekt "Walther-Rathenau-Straße" Einnahmen Verkaufserlöse 0,00 € Summe 0,00 € Ausgaben Archäologie 2.427,60 € Bauleitplanung 11.475,90 € Erschließungsplanung 15.821,40 € Abriss und Freilegung 8.770,96 € Gutachten 5.552,80 € Projektsteuerung 17.850,00 € Sonstiges (Kosten Vermarktung) 1.070,28 € Umlegung 521,70 € Vermessung 8.902,99 € 72.393,63 € Abbildung 1: Treuhandkonto „Walther-Rathenau-Straße“ Das Pauschalhonorar der Terramag GmbH in Höhe von brutto 23.800 € ist dieser Aufstellung nicht zu entnehmen. b) Widersprüchliche Aussagen zu Alternativen Stellungnahme vom 21.10.2025: Die Vermarktung der Grundstücke sollte erst nach Abschluss der Entwurfsplanungen (Vorplanungen in Varianten) und Konkretisierung der Herstellungskosten für die Neugestaltung des Parkplatzes starten. Stellungnahme vom 21.04.2026: Bezüglich der Neugestaltung des Parkplatzes gäbe es keine Alternativvorschläge. Es wären keine Alternativen möglich. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die Herstellungskosten für die Neugestaltung des Parkplatzes von 330.000 € nahezu dem ursprünglich gewünschten Verkaufserlös von 337.402 € (683 m² x 494 €) entsprechen. Aus welchen Gründen, bei einem Projekt in dieser Größenordnung keine Alternativen möglich sein sollen, ist nicht nachvollziehbar, verdeutlicht aber den mangelnden Sparwillen der Stadt. c) Barrierefreier Zugang Der Magistrat sieht angesichts der gesetzten Vorgaben wie u.a. die Steigung der Rampe für einen barrierefreien Zugang starke Einschränkungen bei der Planung. Nach Auffassung der BfR kann die derzeitige Rampe problemlos genutzt werden. Alternativ könnte der Friedhof auch über die Friedrich-Ebert-Straße barrierefrei erreicht werden. d) Neue Stellplätze Um die Zu- und Abfahrt (Breite 6,25 m) zu den fünf neu geplanten Stellplätzen zu gewährleisten, entfallen zwei bestehende Stellplätze. Der Zugewinn von drei Stellplätzen vermag eine Maßnahme mit geschätzten Kosten von 330.000 € (Stand 2023) nicht zu rechtfertigen. Bis zur Realisierung dieses Projekts in 2027/2028 ist mit deutlich höheren Baukosten zu rechnen. Zu 2.: Das Treuhandkonto ist in drei Projekte unterteilt: „Im Sand 1. BA“, „Im Sand 2.BA“ und „Walther-Rathenau-Straße“. Der Magistrat fügte seiner Stellungnahme vom 21.04.2026 eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben getrennt nach den Projekten bei. Danach wird bei den Projekten „Im Sand 2.BA“ (siehe Abbildung 2) und „Walther-Rathenau-Straße“ (siehe Abbildung 1) ein Negativsaldo ausgewiesen. Projekt "Im Sand 2. BA" Einnahmen Verkaufserlöse 0,00 € Summe 0,00 € Ausgaben Ankauf Bauland 570.828,02 € Rechtsberatung 1.221,09 € Steuern und Gebühren 27.864,70 € 599.913,81 € Abbildung 2: Treuhandkonto „Im Sand 2.BA“ Bei diesem Projekt stellt sich die Frage, inwieweit die Einnahmen und Ausgaben vollständig abgebildet werden. So fehlt beispielsweise die Summe der erzielten Verkaufserlöse. Die Ausgaben für Zinsen und Kontoführung des Projekts „Im Sand 1. BA“ schlagen mit 39.246,49 € zu Buche. Guthabenzinsen werden nicht ausgewiesen. Die Negativsalden von 599.913,81 € und 72.393,63 € werden mit dem Guthaben des Projekts „Im Sand 1. BA“ von 864.570,36 € verrechnet, so dass zum Stichtag 31.12.2025 ein Überschuss von 192.262,92 € verbleibt. Sobald der Verkaufserlös von 307.350 € gutgeschrieben wird, beträgt das Guthaben 499.612,92 €. Welche Regelungen im Einzelnen im Betreuungsvertrag getroffen wurden, ist nicht bekannt. Der Magistrat legte den von der BfR erbetenen Betreuungsvertrag nicht vor. Finanzielle Auswirkungen: Rund 500.000 € werden dem Haushalt zugeführt. Auswirkungen auf das Klima: Massive Erdbewegungen werden vermieden. Das Kleinod bleibt erhalten. Riedstadt, den 10.06.2026

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