Startseite › Riedstadt › Antrag
Antrag der BfR-Fraktion zu den Grundstücken Walther-Rathenau-Straße und Parkplätze Friedhof
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Riedstadt |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Parlamentsbüro
Fachgruppe Verwaltungssteuerung
Aktenzeichen:
DS-Nummer: 2026-078-XII
Antrag der BfR-Fraktion zu den Grundstücken Walther-Rathenau-Straße und
Parkplätze Friedhof
Gremium Datum TOP Status
Ausschuss für Umwelt, Bau, Verkehr und 22.06.2026 3.14 öffentlich
Digitales
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 23.06.2026 3.21 öffentlich
Stadtverordnetenversammlung 25.06.2026 23.3 öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. Auf die Neugestaltung des Parkplatzes in der Walther-Rathenau-Straße mit
geschätzten Kosten von 330.000 € (Stand 2023) zu verzichten.
2. Das Treuhandkonto aufzulösen und das Guthaben von rund 500.000 € dem Haushalt
zuzuführen sowie den Betreuungsvertrag vorzulegen.
Begründung:
Zu 1.:
Die BfR hält mit Blick auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sowie der
prekären Haushaltssituation die Umsetzung der Neugestaltung des Parkplatzes in der
Walther-Rathenau-Straße für nicht vertretbar. Wesentliches Element einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist die Frage der Notwendigkeit. Aus Sicht der BfR sind die in
erster Linie von den Anliegern genutzten Parkplätze im Gegensatz zu einigen Straßen in
Riedstadt in einem ordentlichen Zustand und müssen nicht saniert werden. Auch die
Schaffung neuer Stellplätze wird für nicht notwendig erachtet.
a) Fehlender Beschluss zur Planung und Bau des Parkplatzes
Im Rahmen der Baulandentwicklung (1. Änderung des Bebauungsplanes „Der Sand“) bot die
Terramag GmbH am 06.12.2015 Dienstleistungen zur Grundstücksbildung, Finanzierung,
Erschließung und Vermarktung der Grundstücke zum Pauschalhonorar von brutto 23.800 €
an. Darin nicht enthalten sind die Planungsleistungen zur Neugestaltung des Parklatzes. Die
Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes bezifferte der Magistrat in seiner
Stellungnahme vom 21.10.2025 auf rund 11.500 € für die Planung und auf rund 8.000 € für
planungsbegleitende Fachbeiträge (Gutachten, Archäologie). Die Schilderung der Kosten
verdeutlicht, dass die Planungsleistungen für die Neugestaltung des Friedhofparkplatzes nicht
im Pauschalhonorar von brutto 23.800 € enthalten sein können, zumal die Terramag GmbH
sämtliche Planungsleistungen extern vergab und lediglich Projektsteuerungsaufgaben in der
Planungs- und Erschließungsphase übernahm. Im Übrigen ist anzumerken, dass eine
Begehung des Planungsraumes zur Feststellung der artenschutzrechtlichen Belange bereits
am 01.10.2015 stattgefunden hat (siehe Satzung 1. Änderung des Bebauungsplans „Der
Sand“, Seite 22), obwohl der Beschluss zur Angebotseinholung erst am 06.10.2015 gefasst
wurde (siehe Stellungnahme vom 21.10.2025).
Für das Projekt „Walther-Rathenau-Straße“ sind bisher Ausgaben von 72.393,63 € (Stand
31.12.2025) entstanden, die sich wie folgt zusammensetzen:
Projekt "Walther-Rathenau-Straße"
Einnahmen
Verkaufserlöse 0,00 €
Summe 0,00 €
Ausgaben
Archäologie 2.427,60 €
Bauleitplanung 11.475,90 €
Erschließungsplanung 15.821,40 €
Abriss und Freilegung 8.770,96 €
Gutachten 5.552,80 €
Projektsteuerung 17.850,00 €
Sonstiges (Kosten
Vermarktung) 1.070,28 €
Umlegung 521,70 €
Vermessung 8.902,99 €
72.393,63 €
Abbildung 1: Treuhandkonto „Walther-Rathenau-Straße“
Das Pauschalhonorar der Terramag GmbH in Höhe von brutto 23.800 € ist dieser Aufstellung
nicht zu entnehmen.
b) Widersprüchliche Aussagen zu Alternativen
Stellungnahme vom 21.10.2025: Die Vermarktung der Grundstücke sollte erst nach
Abschluss der Entwurfsplanungen (Vorplanungen in Varianten) und Konkretisierung der
Herstellungskosten für die Neugestaltung des Parkplatzes starten.
Stellungnahme vom 21.04.2026: Bezüglich der Neugestaltung des Parkplatzes gäbe es
keine Alternativvorschläge. Es wären keine Alternativen möglich.
In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die Herstellungskosten für die Neugestaltung des
Parkplatzes von 330.000 € nahezu dem ursprünglich gewünschten Verkaufserlös von
337.402 € (683 m² x 494 €) entsprechen.
Aus welchen Gründen, bei einem Projekt in dieser Größenordnung keine Alternativen möglich
sein sollen, ist nicht nachvollziehbar, verdeutlicht aber den mangelnden Sparwillen der Stadt.
c) Barrierefreier Zugang
Der Magistrat sieht angesichts der gesetzten Vorgaben wie u.a. die Steigung der Rampe für
einen barrierefreien Zugang starke Einschränkungen bei der Planung. Nach Auffassung der
BfR kann die derzeitige Rampe problemlos genutzt werden. Alternativ könnte der Friedhof
auch über die Friedrich-Ebert-Straße barrierefrei erreicht werden.
d) Neue Stellplätze
Um die Zu- und Abfahrt (Breite 6,25 m) zu den fünf neu geplanten Stellplätzen zu
gewährleisten, entfallen zwei bestehende Stellplätze.
Der Zugewinn von drei Stellplätzen vermag eine Maßnahme mit geschätzten Kosten von
330.000 € (Stand 2023) nicht zu rechtfertigen. Bis zur Realisierung dieses Projekts in
2027/2028 ist mit deutlich höheren Baukosten zu rechnen.
Zu 2.:
Das Treuhandkonto ist in drei Projekte unterteilt: „Im Sand 1. BA“, „Im Sand 2.BA“ und
„Walther-Rathenau-Straße“. Der Magistrat fügte seiner Stellungnahme vom 21.04.2026 eine
Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben getrennt nach den Projekten bei. Danach wird bei
den Projekten „Im Sand 2.BA“ (siehe Abbildung 2) und „Walther-Rathenau-Straße“ (siehe
Abbildung 1) ein Negativsaldo ausgewiesen.
Projekt "Im Sand 2. BA"
Einnahmen
Verkaufserlöse 0,00 €
Summe 0,00 €
Ausgaben
Ankauf Bauland 570.828,02 €
Rechtsberatung 1.221,09 €
Steuern und Gebühren 27.864,70 €
599.913,81 €
Abbildung 2: Treuhandkonto „Im Sand 2.BA“
Bei diesem Projekt stellt sich die Frage, inwieweit die Einnahmen und Ausgaben vollständig
abgebildet werden. So fehlt beispielsweise die Summe der erzielten Verkaufserlöse.
Die Ausgaben für Zinsen und Kontoführung des Projekts „Im Sand 1. BA“ schlagen mit
39.246,49 € zu Buche. Guthabenzinsen werden nicht ausgewiesen.
Die Negativsalden von 599.913,81 € und 72.393,63 € werden mit dem Guthaben des Projekts
„Im Sand 1. BA“ von 864.570,36 € verrechnet, so dass zum Stichtag 31.12.2025 ein
Überschuss von 192.262,92 € verbleibt. Sobald der Verkaufserlös von 307.350 €
gutgeschrieben wird, beträgt das Guthaben 499.612,92 €.
Welche Regelungen im Einzelnen im Betreuungsvertrag getroffen wurden, ist nicht bekannt.
Der Magistrat legte den von der BfR erbetenen Betreuungsvertrag nicht vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Rund 500.000 € werden dem Haushalt zugeführt.
Auswirkungen auf das Klima:
Massive Erdbewegungen werden vermieden. Das Kleinod bleibt erhalten.
Riedstadt, den 10.06.2026
Text aus PDF extrahiert