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Bebauungsplan Nr. 278 "Tritonstraße" - Satzungsbeschluss

Angenommen
TypAntrag
GemeindePapenburg
Datum2026-06-17
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Beratungsvorlage - öffentlich - Vorlagennummer: 2022/289-2 Fachbereich Fachbereich Planen/Umwelt (B4) Sachbearbeiter*in Tirrel, Maik 511.010.30.20.10/2022- Aktenzeichen 0004 05.06.2026 Nachstehender Beratungsgegenstand ist in folgenden Gremien der Stadt Papenburg in der angegebenen Reihenfolge zu behandeln: Beratungsfolge Beratungsstatus Ausschuss für Stadtentwicklung vorberatend Verwaltungsausschuss vorberatend Rat beschließend Tagesordnungspunkt: Bebauungsplan Nr. 278 "Tritonstraße" - Satzungsbeschluss Sachverhalt: Zwischen dem Bethlehem und dem ersten Bauabschnitt der Wohnbebauung zwischen Bethlehem/Splitting/Rheiderlandstraße (B-Plan Nr. 264) liegt die Tritonstraße. Sie erfüllt eine Zubringerfunktion in das o.g. Baugebiet, ist bisher aber noch nicht städtebaulich eingefasst. Das Bauvorhaben Tritonstraße 2-2d bildet diesbezüglich einen ersten Anfang und konnte auf- grund des bestehenden Baurechts über den Bebauungsplan Nr. 211/I „Bethlehem rechts und links, Teil 1“ bereits realisiert werden. Für die übrigen, an die Tritonstraße angrenzenden Flächen ist aktuell jedoch kein Baurecht vorhanden. Zugleich ist die Erschließung bereits hergestellt, sodass mit geringem Aufwand eine Nachverdichtung erreicht werden könnte. Um diesem städtebaulichen Erfordernis gerecht zu werden und eine angemessene bauliche Einfassung der Tritonstraße zu ermöglichen, bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 278 „Tritonstraße“. Den Beschluss hierzu hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 15.12.2022 gefasst. Ziel der Planung ist es, durch die Ausweisung von Wohnbauflächen beidseitig der Tritonstraße eine verdichtete Bebauung zu ermöglichen, die sich durch eine kompakte Bebauungsstruktur von Mehrfamilienhäusern (bspw. als Einzelhäuser oder Reihenhäuser) kennzeichnet. Vom Seite 1 von 3 Bethlehem kommend erfolgt zunächst für den Übergangsbereich die Festsetzung einer I-ge- schossigen, offenen Bauweise. Für den Großteil der Tritonstraße schließt sich dann eine zwingende II-geschossige, offene Bauweise an, um das Ziel einer kompakten Bebauungsstruk- tur zu erreichen. Die Planung soll mit Bezugnahme auf das Ergebnis der speziellen artenschutz- rechtlichen Überprüfung insofern mit den naturschutzfachlichen Belangen in Einklang gebracht werden, dass unter anderem der im Plangebiet vorhandene Biotoptyp „Feucht- gebüsch nährstoffreicher Standorte“ dauerhaft erhalten wird. Da der Flächennutzungsplan den Bereich bereits ganz überwiegend als Wohnbaufläche darstellt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht notwendig. Bei der Abgrenzung des Geltungsbereichs wurde auf die benachbarten Bebauungspläne Nr. 211/I „Bethlehem rechts und links, Teil 1“ sowie Nr. 264 „Wohnen zwischen Bethlehem, Splitting und Rheiderlandstraße“ Bezug genommen, sodass insgesamt eine sinnvolle Verbin- dung des bestehenden über das neu zu schaffende Planungsrecht möglich wird. Der Verwaltungsausschuss hat daher in der Sitzung vom 15.12.2022 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Ebenso wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger*innen (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Die im Rahmen dieses Beteiligungsschrit- tes eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsvorschläge sind der Anlage 7 zu entnehmen. In der Sitzung am 19.03.2026 hat der Verwaltungsausschuss den Bebauungsplan mit der da- zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht nebst Anlagen als Entwurf und die Durch- führung der Veröffentlichung inkl. öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsvorschläge können der Anlage 8 entnommen werden. Grundlegende Änderungserfordernisse haben sich nicht ergeben, sodass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann. Der Rat der Stadt Papenburg kann nunmehr über die vorgebrachten Stellungnahmen entspre- chend den Abwägungsvorschlägen (Anlagen 7 + 8) entscheiden. Der Bebauungsplan Nr. 278 „Tritonstraße“ kann mit der Begründung und dem Umweltbericht einschließlich der dazuge- hörigen Unterlagen abschließend beschlossen werden. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sind im Haushalt berücksichtigt. Seite 2 von 3 Beschlussvorschlag: Ausschuss für Stadtentwicklung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Be- schlussvorschlag: Verwaltungsausschuss: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss gemäß folgendem Beschlussvorschlag zu fassen: Rat: Der Rat beschließt, dass 1. die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange entsprechend den Abwägungsvorschlägen (Anlagen 7 + 8) berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen werden. 2. der Bebauungsplan Nr. 278 „Tritonstraße“ mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und der dazugehörigen Unterlagen abschließend als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen wird. Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Luftbild BPL 278 Anlage 2 Planzeichnung BPL 278 Anlage 3 Begründung BPL 278 Anlage 4 Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (UsaP) Anlage 4.1 Ergänzung Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (UsaP) - CEF-Maßnahmen Anlage 5 Entwässerungskonzept Anlage 6 Versickerungsuntersuchung Anlage 7 Abwägungsvorschläge gem. § 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB Anlage 8 Abwägungsvorschläge gem. § 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB Seite 3 von 3

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