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Bebauungsplan Nr. 278 "Tritonstraße" - Satzungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Papenburg |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beratungsvorlage
- öffentlich -
Vorlagennummer: 2022/289-2
Fachbereich
Fachbereich
Planen/Umwelt (B4)
Sachbearbeiter*in Tirrel, Maik
511.010.30.20.10/2022-
Aktenzeichen
0004
05.06.2026
Nachstehender Beratungsgegenstand ist in folgenden Gremien der Stadt Papenburg in der
angegebenen Reihenfolge zu behandeln:
Beratungsfolge Beratungsstatus
Ausschuss für Stadtentwicklung vorberatend
Verwaltungsausschuss vorberatend
Rat beschließend
Tagesordnungspunkt:
Bebauungsplan Nr. 278 "Tritonstraße"
- Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Zwischen dem Bethlehem und dem ersten Bauabschnitt der Wohnbebauung zwischen
Bethlehem/Splitting/Rheiderlandstraße (B-Plan Nr. 264) liegt die Tritonstraße. Sie erfüllt eine
Zubringerfunktion in das o.g. Baugebiet, ist bisher aber noch nicht städtebaulich eingefasst.
Das Bauvorhaben Tritonstraße 2-2d bildet diesbezüglich einen ersten Anfang und konnte auf-
grund des bestehenden Baurechts über den Bebauungsplan Nr. 211/I „Bethlehem rechts und
links, Teil 1“ bereits realisiert werden. Für die übrigen, an die Tritonstraße angrenzenden
Flächen ist aktuell jedoch kein Baurecht vorhanden. Zugleich ist die Erschließung bereits
hergestellt, sodass mit geringem Aufwand eine Nachverdichtung erreicht werden könnte.
Um diesem städtebaulichen Erfordernis gerecht zu werden und eine angemessene bauliche
Einfassung der Tritonstraße zu ermöglichen, bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 278 „Tritonstraße“. Den Beschluss hierzu hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung
am 15.12.2022 gefasst.
Ziel der Planung ist es, durch die Ausweisung von Wohnbauflächen beidseitig der Tritonstraße
eine verdichtete Bebauung zu ermöglichen, die sich durch eine kompakte Bebauungsstruktur
von Mehrfamilienhäusern (bspw. als Einzelhäuser oder Reihenhäuser) kennzeichnet. Vom
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Bethlehem kommend erfolgt zunächst für den Übergangsbereich die Festsetzung einer I-ge-
schossigen, offenen Bauweise. Für den Großteil der Tritonstraße schließt sich dann eine
zwingende II-geschossige, offene Bauweise an, um das Ziel einer kompakten Bebauungsstruk-
tur zu erreichen. Die Planung soll mit Bezugnahme auf das Ergebnis der speziellen artenschutz-
rechtlichen Überprüfung insofern mit den naturschutzfachlichen Belangen in Einklang
gebracht werden, dass unter anderem der im Plangebiet vorhandene Biotoptyp „Feucht-
gebüsch nährstoffreicher Standorte“ dauerhaft erhalten wird.
Da der Flächennutzungsplan den Bereich bereits ganz überwiegend als Wohnbaufläche
darstellt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht notwendig.
Bei der Abgrenzung des Geltungsbereichs wurde auf die benachbarten Bebauungspläne Nr.
211/I „Bethlehem rechts und links, Teil 1“ sowie Nr. 264 „Wohnen zwischen Bethlehem,
Splitting und Rheiderlandstraße“ Bezug genommen, sodass insgesamt eine sinnvolle Verbin-
dung des bestehenden über das neu zu schaffende Planungsrecht möglich wird.
Der Verwaltungsausschuss hat daher in der Sitzung vom 15.12.2022 die Aufstellung des o. g.
Bebauungsplanes beschlossen. Ebenso wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Bürger*innen (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Die im Rahmen dieses Beteiligungsschrit-
tes eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsvorschläge sind der Anlage
7 zu entnehmen.
In der Sitzung am 19.03.2026 hat der Verwaltungsausschuss den Bebauungsplan mit der da-
zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht nebst Anlagen als Entwurf und die Durch-
führung der Veröffentlichung inkl. öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
parallel die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes eingegangenen
Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsvorschläge können der Anlage 8 entnommen
werden.
Grundlegende Änderungserfordernisse haben sich nicht ergeben, sodass der Bebauungsplan
als Satzung beschlossen werden kann.
Der Rat der Stadt Papenburg kann nunmehr über die vorgebrachten Stellungnahmen entspre-
chend den Abwägungsvorschlägen (Anlagen 7 + 8) entscheiden. Der Bebauungsplan Nr. 278
„Tritonstraße“ kann mit der Begründung und dem Umweltbericht einschließlich der dazuge-
hörigen Unterlagen abschließend beschlossen werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sind im Haushalt berücksichtigt.
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Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Stadtentwicklung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Be-
schlussvorschlag:
Verwaltungsausschuss:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss gemäß folgendem
Beschlussvorschlag zu fassen:
Rat:
Der Rat beschließt, dass
1. die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und Träger öffentlicher
Belange entsprechend den Abwägungsvorschlägen (Anlagen 7 + 8) berücksichtigt, nicht
berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen werden.
2. der Bebauungsplan Nr. 278 „Tritonstraße“ mit der Begründung einschließlich
Umweltbericht und der dazugehörigen Unterlagen abschließend als Satzung gem. § 10
Abs. 1 BauGB beschlossen wird.
Anlagen:
Anlage 1 Geltungsbereich Luftbild BPL 278
Anlage 2 Planzeichnung BPL 278
Anlage 3 Begründung BPL 278
Anlage 4 Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (UsaP)
Anlage 4.1 Ergänzung Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (UsaP) -
CEF-Maßnahmen
Anlage 5 Entwässerungskonzept
Anlage 6 Versickerungsuntersuchung
Anlage 7 Abwägungsvorschläge gem. § 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
Anlage 8 Abwägungsvorschläge gem. § 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
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