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Bebauungsplan Nr. 115 "Umländerwiek rechts, von Hausnummer 4 bis 10", 1. Änderung - Entwurfsbeschluss / Veröffentlichung

Angenommen
TypAntrag
GemeindePapenburg
Datum2026-06-17
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Beratungsvorlage - öffentlich - Vorlagennummer: 2025/319-1 Fachbereich Fachbereich Planen/Umwelt (B4) Sachbearbeiter*in Engbers, Christina 511.010.30.20.10/2025- Aktenzeichen 0020 01.06.2026 Nachstehender Beratungsgegenstand ist in folgenden Gremien der Stadt Papenburg in der angegebenen Reihenfolge zu behandeln: Beratungsfolge Beratungsstatus Ausschuss für Stadtentwicklung vorberatend Verwaltungsausschuss beschließend Tagesordnungspunkt: Bebauungsplan Nr. 115 "Umländerwiek rechts, von Hausnummer 4 bis 10", 1. Änderung - Entwurfsbeschluss / Veröffentlichung Sachverhalt: Die örtliche Bauvorschrift der Stadt Papenburg über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen wurde am 15.12.1988 vom Rat der Stadt Papenburg als Satzung beschlossen. Diese bildet gemeinsam mit den Bebauungsplänen die planungsrechtliche Grundlage für die Bebau- ung an den Kanälen. Ausgehend vom Antrag „Ergänzung und Anpassung der bestehenden Bauleitplanung“ der CDU vom 29.11.2022 ergab die Beratung vom 14.03.2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung folgendes Ergebnis: Die Bebauungspläne sollen durch ergänzende Festsetzungen dahingehend verändert werden, dass eine maximal mögliche Ausnutzung des bestehenden Baufeldes mit übergeordneten städtebaulichen Zielen im Einklang stehen. Der Verwaltungsausschuss hat mit Datum vom 01.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung beschlossen. Seite 1 von 3 Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB im April 2026 wurden die allge- meinen Ziele und Zwecke der Planung durch öffentlichen Aushang eines Vorentwurfes be- kannt gemacht. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Konkret wurden zwei Festsetzungen ergänzt, die die maximale Gebäudelänge und den Mindestabstand zwischen zwei Baukörpern regeln. Hierdurch soll trotz Nachverdichtungs- potenzial der baukulturelle Charakter und das Ortsbild gewahrt werden. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden diverse Stellungnahmen abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen einschließ- lich der Abwägungsvorschläge sind der Anlage zu entnehmen. Im Rahmen der Öffentlichkeits- beteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Verwaltungsausschuss kann nunmehr den vorliegenden Planentwurf mit der dazugehöri- gen Begründung einschließlich Umweltbericht und den beigefügten Anlagen als Entwurf sowie die förmliche Auslegung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschließen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sind im Haushalt berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Ausschuss für Stadtentwicklung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag: Verwaltungsausschuss: Der Verwaltungsausschuss beschließt, 1. dass die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen von berührten Be- hörden und Trägern öffentlicher Belange entsprechend den Abwägungsvorschlägen be- rücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen werden. 2. den Bebauungsplan Nr. 115 „Umländerwiek rechts, von Hausnummer 4 bis 10“, 1. Ände- rung mit der dazugehörigen Begründung nebst Anlagen als Entwurf. 3. dass auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe sowie der bereits vorliegenden, um- weltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, die Veröffentlichung im Internet erfolgt sowie die förmliche Beteili- gung der Bürger*innen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Seite 2 von 3 Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich auf Luftbild Anlage 2 Satzung - textliche Festsetzungen Anlage 3 Begründung Anlage 3.1 Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung Seite 3 von 3

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