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Antrag Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Windpark "Märkerwald" hier: Antrag der MfO-/Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Otzberg |
| Datum | 2026-08-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die MfO-/Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionen beantragen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für den geplanten Windpark "Märkerwald" in der Gemeinde Otzberg einzuleiten. Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung und Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen. Die Begründung verweist auf Klimaschutzziele, regionale Energieversorgung, kommunale Wertschöpfung und Pachteinnahmen. Die Gemeindevertretung soll das Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchführen und die öffentliche Beteiligung vorbereiten.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr.: 9/0094 vom 02.07.2026
Aktenzeichen:
Fraktionsantrag
Fachbereich: MfO-/Bündins 90/Die Grünen-Fraktionen
Verantwortliche/r:
Beteiligungen:
Beschlusslauf:
Nr. Gremium Status Datum
Gemeindevertretung öffentlich 17.08.2026
Betreff: Antrag Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
für den Windpark "Märkerwald"
hier: Antrag der MfO-/Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg beschließt:
1. Für den Bereich „Märkerwald“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) das
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet.
2. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Prüfung und gegebenenfalls
Ausweisung geeigneter Flächen für die Nutzung der Windenergie im Rahmen der
Flächennutzungsplanung und planungsrechtlicher Sicherung des geplanten
Windparks „Märkerwald“.
3. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanäderung umfasst die für die Errichtung
und den Betrieb von Windenergieanlagen vorgesehen Flächen im Bereich
„Märkerwald“ auf dem Gebiet der Gemeinde Otzberg. Der genaue räumliche
Zuschnitt ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der als Anlage Bestandteil des
Aufstellungsbeschlusses ist.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß den Vorschriften des
Baugesetzbuches durchzuführen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Träger öffentlicher Belange vorzubereiten.
Begründung:
Die Gemeinde Otzberg unterstützt die Ziele der Energiewende sowie den Ausbau
erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene. Otzberg ist Mitglied im Bündnis
„Klimakommunen Hessen“. Gemeinsames Ziel ist es, den Energieverbrauch und die
Treibhausgasemissionen zu reduzieren und sich an verändernde klimatische Bedingungen
anzupassen. Der geplante Windpark „Märkerwald§ leistet einen wichtigen Beitrag zur
klimafreundlichen Energieversorgung und zur Reduzierung fossiler Energieträger und
Emissionen.
Außerdem trägt ein Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort dazu bei, die Abhängigkeit
von fossilen Energien zu reduzieren und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu
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geben, durch Beteiligung an einem genossenschaftlichen Modell selbst von vor Ort
erzeugter, nachhaltiger Energie zu profitieren.
Pachterlöse tragen zudem zur wirtschaftlichen Konsolidierung der Gemeindekasse bei. Die
Rahmenbedingungen, auch verursacht durch weiter steigende Verpflichtungen der
Gemeinde, wie zum Beispiel Kreis- und Schulumlagen, werden prognostiziert in den
nächsten Jahren angespannt bleiben.
Die Ausweisung geeigneter Flächen für Windenergieanlagen dient:
- der Förderung des Klimaschutzes,
- der Stärkung der regionalen Energieversorgung,
- der Schaffund kommunaler Wertschöpfung.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Änderung des
bestehenden Flächennutzungsplans erforderlich. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das
formelle Bauleitverfahren eingeleitet.
Die Planung soll im Einklang mit den Zielen der Raumordnung, der Regionalplanung sowie
den sonstigen übergeordneten Planungsvorgaben erfolgen. Die Vereinbarkeit mit diesen
Vorgaben ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Die erforderlichen fachlichen Untersuchungen und Gutachten, insbesondere zu den natur-,
arten- und immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen, werden im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens erarbeitet.
Im weiteren Verfahren sind insbesondere die öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gerecht und objektiv abzuwägen. Hierzu gehören
insbesondere die Belange des Natur- und Artenschutzes, des Immissionsschutzes, des
Landschaftsbildes, des Waldschutzes sowie die Belander der betroffenen Bürgerinnen und
Bürger.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sowie erforderlicher Fachgutachten sind im weiteren
Verfahren zu ermitteln. Soweit möglich, sollen Kostenübernahmen durch den
Vorhabenträger vereinbart werden.
Durch etwaige Kostenübernahmen eines Vorhabenträgers, wird die Planungshoheit und die
unabhängige Abwägungsentscheidung der Gemeinde nicht berührt.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sollen sich an den Anlagen beteiligen können.
Anlage:
Antrag der Fraktionen MfO/Bündnis 90/Die Grünen
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