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Antrag Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Windpark "Märkerwald" hier: Antrag der MfO-/Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOtzberg
Datum2026-08-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die MfO-/Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionen beantragen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für den geplanten Windpark "Märkerwald" in der Gemeinde Otzberg einzuleiten. Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung und Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen. Die Begründung verweist auf Klimaschutzziele, regionale Energieversorgung, kommunale Wertschöpfung und Pachteinnahmen. Die Gemeindevertretung soll das Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchführen und die öffentliche Beteiligung vorbereiten.

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Vorlage-Nr.: 9/0094 vom 02.07.2026 Aktenzeichen: Fraktionsantrag Fachbereich: MfO-/Bündins 90/Die Grünen-Fraktionen Verantwortliche/r: Beteiligungen: Beschlusslauf: Nr. Gremium Status Datum Gemeindevertretung öffentlich 17.08.2026 Betreff: Antrag Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Windpark "Märkerwald" hier: Antrag der MfO-/Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionen Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg beschließt: 1. Für den Bereich „Märkerwald“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. 2. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Prüfung und gegebenenfalls Ausweisung geeigneter Flächen für die Nutzung der Windenergie im Rahmen der Flächennutzungsplanung und planungsrechtlicher Sicherung des geplanten Windparks „Märkerwald“. 3. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanäderung umfasst die für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen vorgesehen Flächen im Bereich „Märkerwald“ auf dem Gebiet der Gemeinde Otzberg. Der genaue räumliche Zuschnitt ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der als Anlage Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist. 4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorzubereiten. Begründung: Die Gemeinde Otzberg unterstützt die Ziele der Energiewende sowie den Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene. Otzberg ist Mitglied im Bündnis „Klimakommunen Hessen“. Gemeinsames Ziel ist es, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und sich an verändernde klimatische Bedingungen anzupassen. Der geplante Windpark „Märkerwald§ leistet einen wichtigen Beitrag zur klimafreundlichen Energieversorgung und zur Reduzierung fossiler Energieträger und Emissionen. Außerdem trägt ein Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu Seite 1 von 2 geben, durch Beteiligung an einem genossenschaftlichen Modell selbst von vor Ort erzeugter, nachhaltiger Energie zu profitieren. Pachterlöse tragen zudem zur wirtschaftlichen Konsolidierung der Gemeindekasse bei. Die Rahmenbedingungen, auch verursacht durch weiter steigende Verpflichtungen der Gemeinde, wie zum Beispiel Kreis- und Schulumlagen, werden prognostiziert in den nächsten Jahren angespannt bleiben. Die Ausweisung geeigneter Flächen für Windenergieanlagen dient: - der Förderung des Klimaschutzes, - der Stärkung der regionalen Energieversorgung, - der Schaffund kommunaler Wertschöpfung. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans erforderlich. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das formelle Bauleitverfahren eingeleitet. Die Planung soll im Einklang mit den Zielen der Raumordnung, der Regionalplanung sowie den sonstigen übergeordneten Planungsvorgaben erfolgen. Die Vereinbarkeit mit diesen Vorgaben ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Die erforderlichen fachlichen Untersuchungen und Gutachten, insbesondere zu den natur-, arten- und immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen, werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erarbeitet. Im weiteren Verfahren sind insbesondere die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht und objektiv abzuwägen. Hierzu gehören insbesondere die Belange des Natur- und Artenschutzes, des Immissionsschutzes, des Landschaftsbildes, des Waldschutzes sowie die Belander der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sowie erforderlicher Fachgutachten sind im weiteren Verfahren zu ermitteln. Soweit möglich, sollen Kostenübernahmen durch den Vorhabenträger vereinbart werden. Durch etwaige Kostenübernahmen eines Vorhabenträgers, wird die Planungshoheit und die unabhängige Abwägungsentscheidung der Gemeinde nicht berührt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sollen sich an den Anlagen beteiligen können. Anlage: Antrag der Fraktionen MfO/Bündnis 90/Die Grünen Seite 2 von 2

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