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Antrag der Freien Wähler zur Zwischennutzung Kindergarten Rümelinstraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nürtingen |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT NÜRTINGEN
Den 12.05.2026
- Hochbau öG - Az.:
Bearbeiter/in: Zimmermann, Corina
Sitzungsvorlage Nr. 039|2026|BA TOP
Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Beratungsstatus
Bau-, Planungs- und Umwelt- 09.06.2026 öffentlich beschließend
ausschuss
Dem zuständigen Ortschaftsrat weitergeleitet am
Dem Jugendrat weitergeleitet am
Dem Stadtseniorenrat weitergeleitet am
Betreff Antrag der Freien Wähler zur Zwischennutzung Kindergarten Rümelin-
straße
Beschlussantrag:
Der Kindergarten Rümelinstraße (In der Bronnader 5) wird keiner über den Zeitraum des
Leerstandes andauernden systematischen Zwischennutzung zugeführt. Eine sporadische
Zwischennutzung in spezifischen Einzelfällen wird individuell geprüft und ggfls. pragma-
tisch ermöglicht.
Pflichtaufgabe (Grundlage / Gesetz :
freiwillige Aufgabe
sonstige Beurteilung
Kosten des vorliegenden Antrags pro Jahr 23 000 / pro Monat 2 000 Unterhaltskosten zzgl.
mind. 10 000 Instandhaltungskosten Euro
Es handelt sich um eine
laufende Tätigkeit (Ergebnishaushalt) Investition (Finanzhaushalt)
Der Aufwand/Finanzbedarf entsteht
einmalig jährlich
Mit einem zusätzlichen Ertrag/Investitionszuschuss ist zu rechnen
einmalig jährlich
Erläuterung:
Buchungsstelle
Ergebnishaushalt (konsumtiv) Finanzhaushalt (investiv)
Kostenträger Investitionsnummer
Kostenstelle
Sachkonto
Jährliche Folgekosten/jährliche Erträge
A Folgekosten aus Investitionen
Abschreibungen Euro kalkulatorische Verzinsung Euro
B Folgekosten aus laufender Tätigkeit
z.B. Personalaufwand, Sachaufwendungen etc. 23 000 Euro
C Erwartete Erträge Euro
z.B. Zuschüsse
Finanzielle Fördermöglichkeiten
nein
es gibt folgende Fördermöglichkeiten:
Mittel stehen im Haushalt bereit gemäß Beschluss des GR vom Haushalt 2026/2027
Mittel sind noch bereitzustellen
im Haushalt der Jahre
als ordentliche Mittelanmeldung (Folgejahre)
als außerplanmäßige Mittel (im lfd. Jahr) als überplanmäßige Mittel (im lfd. Jahr)
Deckungsvorschlag im lfd. Jahr
Ergebnishaushalt (konsumtiv) Finanzhaushalt (investiv)
Kostenträger Investitionsnummer
Kostenstelle
Sachkonto
Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts
Um Leerstand zu vermeiden, wurde seitens der Freien Wähler die Zwischennutzung des
Gebäudes Kindergarten Rümelinstraße beantragt.
Ein Bedarf im Stadtgebiet an den Räumlichkeiten besteht derzeit nicht. Die Kosten für die
Unterhaltung des Gebäudes wird mit rd. 2 000 € / Monat beziffert, die Instandsetzungskos-
ten je nach Zwischennutzungskonzept mit mind. 10 000 € angesetzt.
Bisherige Beschlüsse/Behandlungen in Gremien
./.
Sachverhalt
Das Gebäude In der Bronnader 5 ist seit dem Auszug des Kindergartens Rümelinstraße
Ende 2025 aus der Unterhaltung genommen worden. Das dort tätige Personal (Reini-
gungskraft und Hausmeister) wurde aufgrund des Bedarfs im Neubau des Kindergarten
Rieth dorthin umgesetzt.
Da das Gebäude bereits seit längerem als abgängig (Verkauf) gelistet ist, wurde das In-
standhaltungsmanagements dort auf das notwendigste beschränkt.
Das Gebäude befindet sich in einem abgenutzten Zustand. So sind zahlreiche Rissbildun-
gen an den Wänden erkennbar, teilweise auch Schimmelflecken aufgrund Feuchtig-
keitseintritts. Überwiegend sind die Toiletten für Kindergartenkinder konzipiert, bis auf ei-
nige Toiletten für Erwachsene. Die optischen Mängel sind augenscheinlich im Boden- und
Wandbereich. Je nach Zwischennutzungskonzept muss zur Ertüchtigung des Gebäudes
mind. rd. 10 000 € eingeplant werden, um Streich- und Bodenausbesserungsarbeiten
durchführen sowie ggfls. zusätzliche Erwachsenentoiletten herstellen zu können.
Bei Inbetriebnahme des Gebäudes fallen Unterhaltungskosten an:
• Stromkosten rd. 10 000 €/Jahr,
• Winterdienst (Fremdvergabe s.u.) und Abfallentsorgung rd. 2 000 € /Jahr
• allgemeine Instandhaltung und Wartung in Höhe rd. 4 000 € / Jahr.
Bei einer angenommenen zweimaligen Reinigung pro Monat werden Kosten in Höhe von
jährlich 7 000 € fällig, welche durch eine Fremdreinigung abgedeckt werden müsste, da
keine eigenen Personalkapazitäten frei sind. Sofern die Betreuung im Hausmeisterbereich
auf Schmalspur gehalten werden kann, könnte dies durch das vorhandene Personal mit-
betreut werden. Allerdings ist damit der Winterdienst nicht abgedeckt und muss fremdver-
geben geben.
Im Ansatz der obigen Kosten zusammen mit dem angenommenen Reinigungsintervall fal-
len einmalig mindestens 10.000 € Kosten für die Ertüchtigung und rd. 23 000 € / Jahr bzw.
rd. 2 000 € / Monat Unterhaltskosten an.
Die Instandsetzungs- sowie Unterhaltungsmittel können nur aus dem laufenden Budget
finanziert werden. Dieses ist durch die Haushaltskonsolidierung bereits stark einge-
schränkt und wird für die im Betrieb befindlichen Gebäude benötigt.
Ein grundsätzlicher Bedarf im Stadtgebiet an den Räumlichkeiten In der Bronnader 5 ist
nach Abstimmung mit dem Amt für Bildung, Soziales und Familie derzeit nicht bekannt.
Das Bauamt kann aus Kostengründen dem Antrag einer über den Zeitraum des Leerstan-
des andauernden systematischen Zwischennutzung daher nicht folgen.
Vorstellbar wären interimsweise oder sporadische Nutzungen von Teilflächen im Einzelfall.
Diese können in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bildung, Soziales und Familie individu-
ell geprüft und vereinbart werden.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Das Gebäude wird systematisch über den Zeitraum des Leerstandes zur Zwischennut-
zung angeboten. Damit fallen Instandsetzungskosten und die monatlichen Unterhaltungs-
kosten an. Bei im Betrieb auftretenden größeren Mängeln muss die Beendigung der Zwi-
schennutzung jederzeit möglich und vertraglich vereinbart werden.
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Zimmermann
Anlagen
Abstimmung
Die Angaben sind abgestimmt
mit am
BiSoFa 13.05.2026
AfR 13.05.2026
Kämmerei 13.05.2026
Text aus PDF extrahiert