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Antrag der CDU-Fraktion: Fahrgastinformation, Videoüberwachung und Verbesserung Beleuchtung ZOB
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nürtingen |
| Datum | 2025-12-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT NÜRTINGEN
Den 06.11.2025
- Verkehrsplanung - Az.:
Bearbeiter/in: Eisenschmid, Matthias
Sitzungsvorlage Nr. 065|2025|BA TOP
Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Beratungsstatus
Bau-, Planungs- und Umwelt- 09.12.2025 öffentlich vorberatend
ausschuss
Gemeinderat 16.12.2025 öffentlich beschließend
Dem zuständigen Ortschaftsrat weitergeleitet am
Dem Jugendrat weitergeleitet am
Dem Stadtseniorenrat weitergeleitet am
Betreff Antrag der CDU-Fraktion: Fahrgastinformation, Videoüberwachung und
Verbesserung Beleuchtung ZOB
Beschlussantrag:
1. Das Gremium nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU zum
ZOB zur Kenntnis.
2. Das Gremium entscheidet sich für eine der Varianten als provisorische Optimierung
der Beleuchtung des ZOB.
a. Variante 1: Installation einer zusätzlichen Beleuchtung
- oder -
b. Variante 2: Festeinbau von zusätzlichen Beleuchtungsmasten
- oder -
c. Variante 3: Tausch der Lichtköpfe
Pflichtaufgabe (Grundlage / Gesetz :
freiwillige Aufgabe
sonstige Beurteilung
Kosten des vorliegenden Antrags 12.000 - 37.000 Euro
Es handelt sich um eine
laufende Tätigkeit (Ergebnishaushalt) Investition (Finanzhaushalt)
Der Aufwand/Finanzbedarf entsteht
einmalig jährlich
Mit einem zusätzlichen Ertrag/Investitionszuschuss ist zu rechnen
einmalig jährlich
Erläuterung:
Buchungsstelle
Ergebnishaushalt (konsumtiv) Finanzhaushalt (investiv)
Kostenträger 54100201 Investitionsnummer
Kostenstelle 66156008
Sachkonto 4212000
Jährliche Folgekosten/jährliche Erträge
A Folgekosten aus Investitionen
Abschreibungen Euro kalkulatorische Verzinsung Euro
B Folgekosten aus laufender Tätigkeit
z.B. Personalaufwand, Sachaufwendungen etc. Euro
C Erwartete Erträge Euro
z.B. Zuschüsse
Finanzielle Fördermöglichkeiten
nein
es gibt folgende Fördermöglichkeiten:
Mittel stehen im Haushalt bereit gemäß Beschluss des vom
Mittel sind noch bereitzustellen
im Haushalt der Jahre 2026
als ordentliche Mittelanmeldung (Folgejahre)
als außerplanmäßige Mittel (im lfd. Jahr) als überplanmäßige Mittel (im lfd. Jahr)
Deckungsvorschlag im lfd. Jahr
Ergebnishaushalt (konsumtiv) Finanzhaushalt (investiv)
Kostenträger 54100201 Investitionsnummer
Kostenstelle 66156008
Sachkonto 4212000
Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen der Jugendversammlung war der Zustand des ZOB ein zentrales Anliegen der jungen
Menschen. Deswegen stellt die CDU-Fraktion den Antrag, dass die Verwaltung zu den Themen
Fahrgast-Information, Beleuchtung und Videoüberwachung in einer Vorlage Stellung nimmt.
Bisherige Beschlüsse/Behandlungen in Gremien
GR 26.07.2022 Beschluss, die Verlagerung des ZOB vom heutigen Standort auf § 61
das sog. „Gleis 13“ endgültig aufzugeben.
BA 29.11.2022 Beschluss, den TOP abzusetzen und in einer ausführlicheren § 66
Form vorzuberaten.
BA 27.06.2023 Beschluss, auf Grundlage der Diskussionsergebnisse eine ent- § 12
sprechende Vorlage zur weiteren Beratung und Beschlussfas-
sung zu erarbeiten.
GR 12.12.2023 Beschluss, dass der neue ZOB am jetzigen Standort neukonzi- § 127
piert wird und Beauftragung des Büro BrennerPlan, die verkehr-
lichen Rahmenbedingungen für den neuen ZOB zu ermitteln und
anschließend mit Bürgerbeteiligung Machbarkeitsstudien zu er-
arbeiten.
GR 07.05.2024 Beschluss, dass die Anforderungen und verkehrlichen Rahmen- § 23
bedingungen Grundlage für die Erarbeitung von Machbarkeits-
studien im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses sind.
GR 25.02.2025 Beschluss Vorzugsvariante Neukonzeption ZOB § 14
Sachverhalt
Im Rahmen der Jugendversammlung wurde der Zustand des ZOB von den teilnehmenden Ju-
gendlichen als eines der wichtigsten Anliegen hervorgehoben. Vor diesem Hintergrund stellt die
CDU-Fraktion per Mail vom 04.11.2025 den Antrag, dass die Verwaltung in einer Vorlage zu den
Themen Fahrgastinformation, Beleuchtung sowie Videoüberwachung Stellung nimmt und darlegt,
welche Verbesserungen interimsweise umgesetzt werden können. Folgende Punkte werden in der
Mail aufgeführt (siehe Anlage 4):
1. Dringend muss die Fahrgast-Information erneuert werden, nachdem sie seit geraumer Zeit
nicht mehr funktioniert.
2. Die Lampen sollen mit helleren Lichtern ausgestattet werden, um den Bereich besser aus-
zuleuchten (gerade in der Zeit, wenn es ab 17 Uhr dunkel wird).
3. Eine Kamera kann angebracht werden, um vor allem den Bereich an der Bahnhofsunter-
führung sichere zu machen.
Zu 1.) Fahrgastinformation
Die Fahrgastinformation am ZOB ist Eigentum des ÖPNV-Zweckverbands „Fahr mit“. Laut
Aussage des Zweckverbands wird die Fahrgastinformation noch im November 2025 ausge-
tauscht.
Zu 2.) Beleuchtung:
Für viele junge Menschen ist die Sicherheit / das Sicherheitsgefühl am ZOB ein zentrales An-
liegen. Vor allem bei Dunkelheit ist der ZOB ein Ort, an dem sich junge Menschen nicht wohl-
fühlen. Im Zuge der Neukonzeption des ZOB werden diese Belange wichtiger Bestandteil der
Planungen darstellen. Da bis zum Bau des neuen ZOB noch mindestens zwei Jahre vergehen
werden, sollen in dieser Vorlage drei Varianten zur interimsweisen Verbesserung der Beleuch-
tung vorgestellt werden. Es ist zu beachten, dass hierfür weder in diesem noch im kommenden
Haushalt Gelder zur Verfügung stehen. Zu betonen ist auch, dass die provisorische Beleuch-
tung im Zuge des Neubaus wieder abgerissen werden muss und nicht für den neuen ZOB ver-
wendet werden kann.
Variante 1: Installation einer zusätzlichen provisorischen Beleuchtung (siehe Anlage 1)
In dieser Variante werden auf insgesamt vier Bussteigen zusätzliche Beleuchtungsmasten mit
Doppelauslegen aufgestellt. Die Masten werden in provisorischen Mastfundamenten montiert,
die flexibel positioniert und bei Bedarf wieder entfernt werden können. Der wesentliche Vorteil
dieser Lösung liegt in der schnellen Umsetzung sowie der Möglichkeit, die Masten ohne tief-
bauliche Eingriffe zu platzieren. Nachteilig an dieser Variante ist der Platzverbrauch (ca. 1m²)
der provisorischen Mastfundamente auf den Bussteigen, da diese die Bewegungsfläche für
Fahrgäste erheblich einschränken. Die Kosten für diese Variante betragen 11.254,72€.
Variante 2: Festeinbau von zusätzlichen Beleuchtungsmasten (siehe Anlage 2)
Bei dieser Variante werden auf vier Bussteigen neue Beleuchtungsmaste mit Doppelausleger
fest installiert. Der große Vorteil dieser Lösung ist der geringe Platzbedarf auf den Bussteigen:
durch den festen Einbau bleibt der Verkehrsraum für Fahrgäste und Betriebsabläufe nahezu
unberührt. Der Nachteil besteht jedoch in den hierfür notwendigen Tiefbauarbeiten. Diese sind
vergleichsweise aufwendig, verursachen höhere Kosten und können den laufenden Betrieb
während der Bauphase beeinträchtigen. Die Kosten der Variante 2 betragen 36.336,78€.
Variante 3: Tausch der Lichtköpfe (siehe Anlage 3)
In der dritten Variante werden sämtliche 14 Mastaufsatzleuchten auf den Mittelbussteigen
durch neue Lichtköpfe ersetzt. Dadurch wird die Lichtleistung erhöht, ohne zusätzliche Masten
installieren zu müssen. Der Vorteil dieser Variante liegt darin, dass keine neuen Fundamente
oder Masten benötigt werden. Allerdings ist der Austauschprozess sehr zeitaufwendig. Die
Kosten belaufen sich bei dieser Variante auf 30.648,35€.
Variante Kosten Vorteile Nachteile
Variante 1 11.254,72€ günstig Hoher Platzverbrauch
Variante 2 36.336,78€ Geringer Platzverbrauch Tiefbauarbeiten notwendig
Variante 3 30.648,35€ Kein zusätzlicher Platzverbrauch zeitaufwendig
Zu 3.) Videoüberwachung:
Nach derzeitiger Rechtlage ist eine Videoüberwachung am ZOB in Nürtingen nicht zulässig, da
es sich nicht um einen sog. „Kriminalitätsschwerpunkt“ (Rechtsprechung VGH Baden-Württem-
berg) handelt. Auch in Tübingen musste der dortige OB Palmer nach Intervention des Regie-
rungspräsidiums seine Pläne für eine Videoüberwachung am Bahnhof vorerst auf Eis legen. Im
Datenschutzrecht gibt es nur eine allgemeine Regelung für Behörden, wonach diese zum
Schutz von Individualrechtsgütern (Leib, Leben, Gesundheit, usw.) Videoüberwachung einset-
zen dürfen. Eine Videoüberwachung auf dieser allgemeinen Rechtsgrundlage ist, auch wegen
des Vorrangs des Polizeirechts, derzeit nicht zulässig.
Eine Zulässigkeit kann sich durch die geplanten Änderungen im Landesdatenschutzgesetz BW
ergeben. Dies wurde jüngst bei der kommunalpolitischen Kundgebung vor ca. 800 Bürgermeis-
tern von Seiten der Politik (Manuel Hagel) angekündigt. Die Stadt Nürtingen wird daher die
Entwicklungen genau beobachten und die ZOB-Planung so gestalten, dass eine Videoüberwa-
chung – sollte sie durch Gesetzesänderung zulässig werden – mit eingeplant werden kann.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Die Beleuchtung wird nicht verbessert.
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Aißlinger
Anlagen
Anlage 1: Variante 1
Anlage 2: Variante 2
Anlage 3: Variante 3
Anlage 4: Mail CDU-Antrag
Abstimmung
Die Angaben sind abgestimmt
mit am
Kämmerei 20.11.2025
Zweckverband "Fahr mit" 06.11.2025
Haupt- und Rechtsamt 10.11.2025
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