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Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Neuregelung der Zuständigkeit von BA und KA - Erweiterung KA zum HKA
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nürtingen |
| Datum | 2024-06-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT NÜRTINGEN
Den 18.05.2024
- Bürgermeisterin - Az.:
Bearbeiter/in: Bürkner, Annette
Martin, Johannes
Sitzungsvorlage Nr. 048/2024/VA TOP
Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Beratungsstatus
Verwaltungs-, Finanz- und 04.06.2024 öffentlich vorberatend
Wirtschaftsausschuss
Gemeinderat 18.06.2024 öffentlich beschließend
Dem zuständigen Ortschaftsrat weitergeleitet am
Dem Jugendrat weitergeleitet am
Dem Stadtseniorenrat weitergeleitet am
Betreff Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion
Neuregelung der Zuständigkeit von BA und KA
- Erweiterung KA zum HKA
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat möge festlegen, welchem Ausschuss der öffentliche Hochbau zugeord-
net wird:
V 1:
Die Themen des öffentlichen Hochbaus werden künftig dem seitherigen Kultur-, Schul-
und Sozialausschuss zugeordnet.
V2:
Die Themen des öffentlichen Hochbaus werden künftig dem seitherigen Bau-, Planungs-
und Umweltausschuss zugeordnet.
Pflichtaufgabe (Grundlage / Gesetz :
freiwillige Aufgabe
sonstige Beurteilung
Kosten des vorliegenden Antrags Euro
Es handelt sich um eine
laufende Tätigkeit (Ergebnishaushalt) Investition (Finanzhaushalt)
Der Aufwand/Finanzbedarf entsteht
einmalig jährlich
Mit einem zusätzlichen Ertrag/Investitionszuschuss ist zu rechnen
einmalig jährlich
Erläuterung:
Buchungsstelle
Ergebnishaushalt (konsumtiv) Finanzhaushalt (investiv)
Kostenträger Investitionsnummer
Kostenstelle
Sachkonto
Jährliche Folgekosten/jährliche Erträge
A Folgekosten aus Investitionen
Abschreibungen Euro kalkulatorische Verzinsung Euro
B Folgekosten aus laufender Tätigkeit
z.B. Personalaufwand, Sachaufwendungen etc. Euro
C Erwartete Erträge Euro
z.B. Zuschüsse
Finanzielle Fördermöglichkeiten
nein
es gibt folgende Fördermöglichkeiten:
Mittel stehen im Haushalt bereit gemäß Beschluss des vom
Mittel sind noch bereitzustellen
im Haushalt der Jahre
als ordentliche Mittelanmeldung (Folgejahre)
als außerplanmäßige Mittel (im lfd. Jahr) als überplanmäßige Mittel (im lfd. Jahr)
Deckungsvorschlag im lfd. Jahr
Ergebnishaushalt (konsumtiv) Finanzhaushalt (investiv)
Kostenträger Investitionsnummer
Kostenstelle
Sachkonto
Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts
Die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt die Erweiterung des KA zum HKA (siehe Anlage).
Über die Frage der Zuständigkeit von BA und KA in Bezug auf den Hochbau soll im GR am 18.
Juni abgestimmt werden, damit die Fraktionen anschließend ihre Vertreter in den jeweiligen Aus-
schüssen benennen könne. Es soll eine Vorberatung im VA erfolgen.
Sachverhalt
Im Zuge der beschlossenen Re-Integration des Eigenbetrieb GWN zum 1.1.2025 in die Kernver-
waltung ist noch zu regeln, in welchen Ausschüssen die bislang im BA-GWN behandelten Tages-
ordnungspunkte zum öffentlichen Hochbau (Bau, Erweiterung, Sanierung öffentlicher Gebäude)
künftig zu beraten und zu beschließen sind.
Die Zuständigkeit für den Wohnungsbau und die Stadtentwicklungsvorhaben soll ja in den Verwal-
tungsausschuss (VA).
Die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt, den Hochbau künftig dem seitherigen Kultur-, Schul-
und Sozialausschuss (KA) zuzuordnen, nicht dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BA).
Dazu nimmt die Verwaltung Stellung.
Für beide Varianten gibt es Pro und Contra.
TB Johannes Martin spricht sich für die Zuordnung zum BA aus:
Die GWN wird wieder in die Verwaltung integriert, wodurch eine Zentralisierung erfolgt, um Syner-
gieeffekte zu erzielen. Eine Aufteilung in verschiedene Ausschüsse erscheint daher nicht sinnvoll,
da dies für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten würde, an mehreren Ausschüssen teil-
nehmen zu müssen.
Eine Vermischung von Sozialen oder kulturellen Themen mit dem Thema Bauen wird als schwierig
angesehen. Die Fachleute für Bauthemen im Gemeinderat sind im Bauausschuss vertreten. Des-
halb sollten die Bauthemen von diesen Experten des Gemeinderates beraten werden.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass bei der Zuordnung der Bauthemen in den Kultur-, Schul-
und Sozialausschuss nicht mehr genug Raum für die Diskussion von Kultur-, Schul- und Sozialthe-
men bleibt. Da Bauthemen oft erhebliche Mittel betreffen und ein hohes Diskussionspotenzial auf-
weisen, könnte es dazu kommen, dass nicht ausreichend Zeit für die Erörterung sozialer Themen
bleibt.
Daher wird vorgeschlagen, lieber zwei bis drei zusätzliche Bauausschüsse einzurichten und die
Expertise der Gemeinderatsmitglieder im Bereich Bauen zu nutzen, um die Bauthemen im Bau-
ausschuss zu behandeln.
BMin Annette Bürkner kann sich gut eine Zuordnung zum Kultur-, Schul- und Sozialaus-
schuss vorstellen:
Die Behandlung der Hochbauthemen für den Bereich der öffentlichen Gebäude (insb. Kitas, Schu-
len, Hallen, Bücherei, Jugendhaus, ODL-Unterkünfte, aber auch Feuerwehrhäuser, Verwaltungs-
gebäude etc.) in einem „erweiterten KA“ macht durchaus Sinn.
So können insbesondere die fachliche Diskussion zu Bedarfen, Raum- und Nutzungskonzepten
(für vorgenannte Bereiche meist originäre Zuständigkeit KA und / oder meist dem Dezernat II zu-
geordnete Themen) und die bau- und finanzrelevante Diskussion (bislang im BA GWN) zusam-
mengeführt werden.
Bislang waren MitarbeiterInnen im KA als auch im BA-GWN anwesend, um auf ggfs. konzeptionell-
inhaltlich relevante Punkte hinzuweisen.
„Die Architektur / der Bau muss der Nutzung folgen, und die Kosten im Blick behalten.“
Aus der Festlegung von Umfang und inhaltlichem Konzept eines Hochbaus ergeben sich die Mög-
lichkeiten der Ausgestaltung, der Realisierung und damit die Auswirkung auf die Baukosten.
In Zeiten knapper Kassen muss verstärkt auf die Kosten-Nutzen-Relation geachtet werden. Die
Sichtweisen auf Bedarf, bauliche Ausgestaltung und Baukosten zusammenzubringen in einem
Ausschuss könnte hierzu beitragen.
Die Anzahl der KA-Sitzungen kann vermutlich beibehalten, evtl. müsste um eine Sitzung aufge-
stockt werden.
Bedenken, dass soziale, kulturelle Themen zu kurz kommen, habe ich eher nicht; hier sind Sit-
zungsleitung und die in diesen Ausschuss entsandten Stadträtinnen und Stadträte gefragt und
zeichnen verantwortlich, dass die Themen gleichermaßen Gewicht haben.
Annette Bürkner Johannes Martin
Bürgermeisterin Technischer Beigeordneter
Anlagen
Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 15. Mai 2024
Abstimmung
Die Angaben sind abgestimmt
mit am
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