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Barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle sowie Deckensanierung eines Teilstückes der Neuhofer Straße im OT Schönefeld; Auftragsvergabe: Tief- und Straßenbauarbeiten, Deckensanierung

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TypAntrag
GemeindeNuthe-Urstromtal
Datum2026-06-23
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Gemeinde Nuthe-Urstromtal Beschlussvorlage Vorlage-Nr.: 2026/037 Datum: 09.06.2026 Fachbereich Fachbereich IV Bearbeiter Mario Peisker Aktenzeichen 80.30.01 Abstimmung Beratungsfolge Termin Anwesend Status Ja Nein Enth. Hauptausschuss 23.06.2026 8 8 0 0 öffentlich Betreff: Barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle sowie Deckensanierung eines Teilstückes der Neuhofer Straße im OT Schönefeld; Auftragsvergabe: Tief- und Straßenbauarbeiten, Deckensanierung Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt, den Auftrag für die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle sowie Deckensanierung eines Teilstückes der Neuhofer Straße im OT Schönefeld an die Firma STRABAG AG, Brandenburg West Am Fuchsbau 16 14554 Seddiner See in Höhe von 181.217,24 EUR (Brutto-Auftragssumme) zu vergeben. Stefan Scheddin Sascha Schmidt Bürgermeister Fachbereichsleiter/in Begründung/Problembeschreibung: I Allgemeines Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal plant die barrierefreie Umgestaltung der vorhandenen Bushaltestelle in der Neuhofer Straße sowie die Deckensanierung eines Teilstückes der Neuhofer Straße im Dorfanger des Ortsteiles Schönefeld. Die Gesamtlänge des zu sanierenden Bereiches beträgt ca. 275 m. Die geplante neue barrierefreie Bushaltestelle ist im Bereich der vorhandenen Haltestelle vorgesehen. Aus Kosten- und Wirtschaftlichkeitsgründen werden Teile der alten Haltestelle mit verwendet. So bleibt der Fahrgastunterstand inkl. Teile seiner Befestigung aus Betonsteinpflaster mit Bordanlage weitestgehend unverändert erhalten. Die befestigte Aufstellfläche inkl. Bordanlage wird jedoch erneuert. Die Regulierungen der Bordanlagen und Busanfahrflächen entsprechend den Richtlinien „Investition des öffentlichen Personennahverkehrs“ sind ebenfalls zu erneuern. Fahrbahnseitig sind die zwingend erforderlichen Betonbusbordsteine und taktile Leitstreifen inklusive dem Aufmerksamkeitsfeld für Sehbehinderte vorgesehen. I.I Finanzierung Die bisherige Kostenschätzung beläuft sich auf 191.895,52 €. Die Maßnahme wird zu 50% gemäß „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Anlagen der Infrastruktur, Leit- und Informationssysteme im Übrigen öffentlichen Personennahverkehr (Richtlinie Investitionen üÖPNV)“ gefördert. Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat für den Neubau der Bushaltestelle inklusive Wendeschleife in der Neuhofer Straße im Ortsteil Schönefeld erstmals im Nachtragshaushalt 2025 einen Ansatz für den Neubau der Bushaltestelle nebst Wendeschleife i.H.v. 131.500 € eingestellt. Da diese Maßnahme in 2025 noch nicht umgesetzt werden konnte, wurde der Ansatz entsprechend § 21 Absatz 1 und 2 (KomHKV) in das Jahr 2026 übertragen. Nach Aktualisierung der Kostenkalkulation und Erweiterung der Maßnahme war eine überplanmäßige Mittelbereitstellung i.H.v. 60.400 € mit Beschluss der Gemeindevertretung im April dieses Jahres erforderlich. Somit stehen für diese Maßnahme 191.900 € zur Verfügung. Dem Auszahlungsansatz stehen lt. ZW-Bescheid vom 07.04.2026 95.950 € gegenüber. II Ausschreibungsverfahren Die Vergabe des Auftrags zur barrierefreien Umgestaltung der vorhandenen Bushaltestelle in der Neuhofer Straße sowie die Deckensanierung eines Teilstückes der Neuhofer Straße im Dorfanger des Ortsteiles Schönefeld erfolgt gem. § 3 Abs. 1 VOB/A in Öffentlicher Ausschreibung. Berücksichtigung finden die Vergabebestimmungen entsprechend den Auflagen und Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides, die Vergabe-, Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsätze sowie der § 55 LHO. II.I Angebotseröffnung, Eröffnungstermin gem. § 14a VOB/A Bis zum 26.05.2026 14.00 Uhr lagen insgesamt vier Angebote vor. Die elektronischen Angebote wurden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs geöffnet. Vom Verhandlungsleiter wurden die Brutto-Angebotssummen verlesen. Nebenangebote lagen nicht vor, Nachlässe wurden nicht gewährt. Die Angebotseröffnung fand am 26.05.2026 14.00 Uhr statt und wurde protokolliert. Danach stellte sich das Ergebnis wie folgt dar: Bieter Bruttoangebots- Nachlass Neben- summe € % angebote 1. 181.217.28 / / 2. 236.455.75 / / 3. 211.633.84 / / 4. 213.507,47 / / II.II Prüfung und Wertung der Angebote Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die formale, rechnerische und technische Prüfung ergab, dass kein Ausschluss eines Angebots erforderlich ist. Alle Angebote enthalten die erforderlichen Angaben und geforderten Unterlagen, insbesondere die geforderten Nachweise zur Eignung. Die Preise wurden durch die Bieter auskömmlich kalkuliert. Die geringfügigen Differenzen der Angebotspreise ergeben sich nach rechnerischer Prüfung durch Rundungsdifferenzen. Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die Bieterrangfolge. Die eingereichten Unterlagen lassen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit schließen. Die technischen Standards wurden eingehalten. II.III Ergebnis nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung und Wertung Bieterrangfolge Platz Bieter Bruttoangebotssumme € 1 1 181.217,24 2 3 211.633,83 3 4 213.507,47 4 2 236.455,74 III. Vergabevorschlag Im Ergebnis nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung und Wertung kann eingeschätzt werden, dass der Bieter Nr. 1 wirtschaftlich, personell und fachlich für die Ausführung der zu vergebenen Leistungen geeignet ist. Es wurden alle geforderten Unterlagen eingereicht. Insgesamt ist von einem auskömmlichen Angebot auszugehen. Die Auftragsvergabe an diese Firmen ist daher zu empfehlen. Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Gesamtkosten Finanzierung (Ei- Einnahmen (Zu- Folgekosten (Beschaffungs-/ genanteil) schüsse/ Beiträge) einmalige Haus- jährliche Haus- Herstellungskos- haltsbelastung haltsbelastung ten) EUR 95.945,52 EUR 95.950,00 in 20 EUR 191.895,52 EUR EUR Veranschlagung Kostenträger: Investitions-Nummer: im Ergebnis- / Finanzhaushalt Nein 5410107 I 25-038 2026 mit EUR 191.900,00

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