Startseite › Neu-Ulm › Antrag
Überprüfung des Bebauungsplans Sendener Straße, Holzschwang - Sicherheit für Kinder auf dem Weg zum Spielplatz - Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 13.04.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neu-Ulm |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dezernat: 3
Abteilung: Hauptabteilung Tiefbau
Verantwortl.: Meissner, Jochen
Datum: 13.05.2026
Vorlagen-Nr.: BA/2026/0043
Aktenzeichen: Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
GREMIUM SITZUNGSTAG TOP BEHANDLUNG
Bauausschuss 17.06.2026 8 öffentlich
Mitwirkung:
AKTION ERLEDIGT AM
OB Albsteiger
Kenntnisnahme
Stabsstelle Justitiariat Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Dezernat 1
Überprüfung des Bebauungsplans Sendener Straße, Holzschwang -
Sicherheit für Kinder auf dem Weg zum Spielplatz
- Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 13.04.2026
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss erteilt gemäß § 45 Absatz 1 b StVO das Einvernehmen zur Ausweisung eines
verkehrsberuhigten Bereiches in dem Stichweg der Sendener Straße in Holzschwang in Richtung
Spielplatz.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Zuge der Umsetzung geringfügige Anpassungen /
Änderungen an der Planung vorzunehmen.
Berichtswesen: ☐ ja ☒ nein
................................................................
Jörg Oberle
Dezernent
Seite: 2 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
BA/2026/0043
Sachdarstellung:
1. Anlass
Mit Schreiben vom 13.04.2026 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Überprüfung
des Bebauungsplans im Bereich des Stichwegs der Sendener Straße in Holzschwang in Richtung
Spielplatz sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für
Kinder auf dem Weg zum Spielplatz. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Anlage eines
Gehwegs und eine Neuordnung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge möglich und sinnvoll sind.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass Kinder aufgrund des fehlenden Gehwegs derzeit die
Fahrbahn benutzen müssen und die vorhandenen Stellplätze die Sichtverhältnisse zusätzlich
beeinträchtigen würden.
2. Sachverhalt
Bei der betroffenen Örtlichkeit handelt es sich um eine Stichstraße der Sendener Straße in
Holzschwang, die in nördlicher Richtung zum öffentlichen Spielplatz führt. Der Bereich ist derzeit
als Sackgasse innerhalb einer Tempo-30-Zone beschildert.
Im Rahmen einer Überprüfung durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass entlang des
Stichwegs kein separater Gehweg vorhanden ist. Kinder und Fußgänger müssen daher die
Fahrbahn mitbenutzen. Die Anlage eines regelkonformen Gehwegs ist nach Einschätzung der
Verwaltung aufgrund der vorhandenen baulichen und räumlichen Gegebenheiten nicht möglich.
Insbesondere fehlt die erforderliche Fläche zur Herstellung einer durchgängigen Wegeführung.
Zudem beträgt die vorhandene Straßenraumbreite weniger als 4,0 m und reicht damit für die
regelgerechte Herstellung eines Gehwegs nicht aus.
Aus bautechnischer Sicht wird die Umsetzung eines Gehwegs daher als nicht realisierbar
eingestuft.
Seite: 3 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
BA/2026/0043
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird deshalb vorgeschlagen, den Stichweg als
verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt
Schrittgeschwindigkeit; zudem ist das Parken ausschließlich auf hierfür gekennzeichneten
Flächen zulässig. Durch die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit sowie die Neuordnung des
ruhenden Verkehrs kann die Aufenthalts- und Verkehrssituation insbesondere für Kinder deutlich
verbessert werden.
Die künftig zulässigen Stellplätze würden entsprechend der nachfolgenden Planung
gekennzeichnet.
Gemäß § 45 Absatz 1 b StVO ordnet die Straßenverkehrsbehörde verkehrsberuhigte Bereiche
im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Eine Ablehnung des Einvernehmens würde als Veto
wirken.
3. Alternativen
Falls das Einvernehmen zur Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich nicht erteilt wird,
verbleibt es bei der bisherigen Situation innerhalb der Tempo-30-Zone mit gemeinsamer Nutzung
der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Fußgänger ohne weitere verkehrsrechtliche Anpassungen.
4. Vorschlag der Verwaltung mit Begründung
Der Bauausschuss erteilt gemäß § 45 Absatz 1 b StVO das Einvernehmen zur Ausweisung eines
verkehrsberuhigten Bereiches in dem Stichweg der Sendener Straße in Holzschwang in Richtung
Spielplatz.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Zuge der Umsetzung geringfügige Anpassungen /
Änderungen an der Planung vorzunehmen.
Die Ausweisung des Stichwegs der Sendener Straße als verkehrsberuhigter Bereich stellt aus
Sicht der Verwaltung die praktikabelste und rechtlich umsetzbare Lösung zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit dar.
Seite: 4 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
BA/2026/0043
Insbesondere für Kinder auf dem Weg zum Spielplatz wird durch die Einführung von
Schrittgeschwindigkeit und die Ordnung des ruhenden Verkehrs eine deutliche Verbesserung der
Sicherheit erreicht. Gleichzeitig trägt die Maßnahme dem Wohncharakter des Bereichs Rechnung
und stärkt die Aufenthaltsqualität im unmittelbaren Umfeld des Spielplatzes.
5. Ziele, Auswirkungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
5.1 Ziele
Sachziele
Terminziele
(Meilensteine)
5.2 Personelle und finanzielle Auswirkungen
Auf den Stellenplan ☐ ja ☒ nein
Finanzen ☐ ja ☒ nein
staatliche Förderung? ☐ ja ☒ nein
5.3 Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt
Mittelbereitstellung laufendes Jahr Mittelbereitstellung bzw. Einnahme jährlich bei
bei
HHSt 02. HHSt 01.6300.5110 /ab 20
Ansatz € Ansatz €
Bedarf € Bedarf/Mehreinnahme €
Mehr-/ Mehr-/
Minderbedarf € Minderbedarf €
Deckung durch Mehreinnahmen/Wenigerausgaben bei
HHSt in Höhe von € (Ansatz €)
HHSt
5.4 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Auswirkungen auf den Klimaschutz? ☐ ja, positiv ☒ keine ☐ ja, negativ
........................................................... ...........................................................
A. Mangold, Abteilungsleiter J. Meissner, Hauptabteilungsleiter
Anlagen:
- Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 13.04.2026
Text aus PDF extrahiert