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Überprüfung des Bebauungsplans Sendener Straße, Holzschwang - Sicherheit für Kinder auf dem Weg zum Spielplatz - Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 13.04.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeu-Ulm
Datum2026-06-17
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Dezernat: 3 Abteilung: Hauptabteilung Tiefbau Verantwortl.: Meissner, Jochen Datum: 13.05.2026 Vorlagen-Nr.: BA/2026/0043 Aktenzeichen: Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage GREMIUM SITZUNGSTAG TOP BEHANDLUNG Bauausschuss 17.06.2026 8 öffentlich Mitwirkung: AKTION ERLEDIGT AM OB Albsteiger Kenntnisnahme Stabsstelle Justitiariat Kenntnisnahme Kenntnisnahme Dezernat 1 Überprüfung des Bebauungsplans Sendener Straße, Holzschwang - Sicherheit für Kinder auf dem Weg zum Spielplatz - Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 13.04.2026 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss erteilt gemäß § 45 Absatz 1 b StVO das Einvernehmen zur Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches in dem Stichweg der Sendener Straße in Holzschwang in Richtung Spielplatz. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Zuge der Umsetzung geringfügige Anpassungen / Änderungen an der Planung vorzunehmen. Berichtswesen: ☐ ja ☒ nein ................................................................ Jörg Oberle Dezernent Seite: 2 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage BA/2026/0043 Sachdarstellung: 1. Anlass Mit Schreiben vom 13.04.2026 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Überprüfung des Bebauungsplans im Bereich des Stichwegs der Sendener Straße in Holzschwang in Richtung Spielplatz sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder auf dem Weg zum Spielplatz. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Anlage eines Gehwegs und eine Neuordnung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge möglich und sinnvoll sind. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass Kinder aufgrund des fehlenden Gehwegs derzeit die Fahrbahn benutzen müssen und die vorhandenen Stellplätze die Sichtverhältnisse zusätzlich beeinträchtigen würden. 2. Sachverhalt Bei der betroffenen Örtlichkeit handelt es sich um eine Stichstraße der Sendener Straße in Holzschwang, die in nördlicher Richtung zum öffentlichen Spielplatz führt. Der Bereich ist derzeit als Sackgasse innerhalb einer Tempo-30-Zone beschildert. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass entlang des Stichwegs kein separater Gehweg vorhanden ist. Kinder und Fußgänger müssen daher die Fahrbahn mitbenutzen. Die Anlage eines regelkonformen Gehwegs ist nach Einschätzung der Verwaltung aufgrund der vorhandenen baulichen und räumlichen Gegebenheiten nicht möglich. Insbesondere fehlt die erforderliche Fläche zur Herstellung einer durchgängigen Wegeführung. Zudem beträgt die vorhandene Straßenraumbreite weniger als 4,0 m und reicht damit für die regelgerechte Herstellung eines Gehwegs nicht aus. Aus bautechnischer Sicht wird die Umsetzung eines Gehwegs daher als nicht realisierbar eingestuft. Seite: 3 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage BA/2026/0043 Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird deshalb vorgeschlagen, den Stichweg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit; zudem ist das Parken ausschließlich auf hierfür gekennzeichneten Flächen zulässig. Durch die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit sowie die Neuordnung des ruhenden Verkehrs kann die Aufenthalts- und Verkehrssituation insbesondere für Kinder deutlich verbessert werden. Die künftig zulässigen Stellplätze würden entsprechend der nachfolgenden Planung gekennzeichnet. Gemäß § 45 Absatz 1 b StVO ordnet die Straßenverkehrsbehörde verkehrsberuhigte Bereiche im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Eine Ablehnung des Einvernehmens würde als Veto wirken. 3. Alternativen Falls das Einvernehmen zur Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich nicht erteilt wird, verbleibt es bei der bisherigen Situation innerhalb der Tempo-30-Zone mit gemeinsamer Nutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Fußgänger ohne weitere verkehrsrechtliche Anpassungen. 4. Vorschlag der Verwaltung mit Begründung Der Bauausschuss erteilt gemäß § 45 Absatz 1 b StVO das Einvernehmen zur Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches in dem Stichweg der Sendener Straße in Holzschwang in Richtung Spielplatz. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Zuge der Umsetzung geringfügige Anpassungen / Änderungen an der Planung vorzunehmen. Die Ausweisung des Stichwegs der Sendener Straße als verkehrsberuhigter Bereich stellt aus Sicht der Verwaltung die praktikabelste und rechtlich umsetzbare Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar. Seite: 4 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage BA/2026/0043 Insbesondere für Kinder auf dem Weg zum Spielplatz wird durch die Einführung von Schrittgeschwindigkeit und die Ordnung des ruhenden Verkehrs eine deutliche Verbesserung der Sicherheit erreicht. Gleichzeitig trägt die Maßnahme dem Wohncharakter des Bereichs Rechnung und stärkt die Aufenthaltsqualität im unmittelbaren Umfeld des Spielplatzes. 5. Ziele, Auswirkungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln 5.1 Ziele Sachziele Terminziele (Meilensteine) 5.2 Personelle und finanzielle Auswirkungen Auf den Stellenplan ☐ ja ☒ nein Finanzen ☐ ja ☒ nein staatliche Förderung? ☐ ja ☒ nein 5.3 Bereitstellung von Haushaltsmitteln Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt Mittelbereitstellung laufendes Jahr Mittelbereitstellung bzw. Einnahme jährlich bei bei HHSt 02. HHSt 01.6300.5110 /ab 20 Ansatz € Ansatz € Bedarf € Bedarf/Mehreinnahme € Mehr-/ Mehr-/ Minderbedarf € Minderbedarf € Deckung durch Mehreinnahmen/Wenigerausgaben bei HHSt in Höhe von € (Ansatz €) HHSt 5.4 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Auswirkungen auf den Klimaschutz? ☐ ja, positiv ☒ keine ☐ ja, negativ ........................................................... ........................................................... A. Mangold, Abteilungsleiter J. Meissner, Hauptabteilungsleiter Anlagen: - Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 13.04.2026

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