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Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Park-and Ride-Parkplatzes am Bahnhof Neu-Isenburg sowie Verbesserung der Verkehrssicherheit entlang der Zufahrtsstraße -Antrag der AfD-Fraktion Neu-Isenburg-
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neu-Isenburg |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
DRUCKSACHE 20/0119
08.06.2026
Die Stadtverordnetenvorsteherin
wie
vorgeschlagen abgelehnt Änderung
Fraktion
FJSS
BPUVSe
KuSpoEV
HuFiDi
StVV
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Park-and Ride-Parkplatzes am Bahnhof
Neu-Isenburg sowie Verbesserung der Verkehrssicherheit entlang der
Zufahrtsstraße
-Antrag der AfD-Fraktion Neu-Isenburg-
Antrag:
Der nachstehende Antrag der AfD-Fraktion Neu-Isenburg wird der
Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung empfohlen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, möglichst kurzfristig auf dem Park-and-Ride-
Parkplatz am Bahnhof Neu-Isenburg das vorhandene Verkehrszeichen 316 (P&R)
durch ein Zusatzschild zu ergänzen, das die zulässige Parkdauer auf maximal 24
Stunden begrenzt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, langfristig die Einführung eines geeigneten
Parkraumbewirtschaftungssystems für den Park-and-Ride-Parkplatz zu prüfen
und umzusetzen, das eine für Tagespendler kostenfreie Nutzung ermöglicht,
Langzeitparken über 24 Stunden durch eine geeignete Gebührenstruktur begrenzt
und die Kosten für Betrieb und Kontrolle möglichst refinanziert.
3. Der Magistrat wird beauftragt, den teils desolaten Seitenstreifen entlang der
Zufahrtsstraße (An der Gehespitz), aus Richtung der L3117 kommend, baulich
instand zu setzen und so auszubauen, dass ein sicheres Befahren und eine
geordnete Park-and-Ride-Nutzung ermöglicht wird.
Dabei sind insbesondere:
• vorhandene Ausspülungen zu beseitigen,
• Niveauunterschiede zwischen Fahrbahn und Seitenstreifen auszugleichen,
• geeignete Maßnahmen zur Befestigung des Untergrundes zu ergreifen sowie
• eine geordnete Nutzung durch geeignete Markierungen/Beschilderung zu
prüfen.
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Begründung:
Auf den umseitig abgedruckten Originalantrag wird verwiesen.
Christine Wagner
Stadtverordnetenvorsteherin
Anlage
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