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Beschluss des Wahltages für die Bürgermeisterwahl 2027 und des Wahltages für einen etwaigen zweiten Wahlgang

Angenommen
TypAntrag
GemeindeNaunhof
Datum2026-06-25
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Stadt Naunhof Ordnungsamt Vorlage-Nr. 088/2026 Datum: 11.06.2026 Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus Stadtrat 25.06.2026 beschließend öffentlich Beratungsgegenstand: Beschluss des Wahltages für die Bürgermeisterwahl 2027 und des Wahltages für einen etwaigen zweiten Wahlgang Sachverhalt: Alle 7 Jahre ist der Bürgermeister zu wählen. Die Wahlperiode von Frau Bürgermeisterin Conrad begann am 01.04.2020 und endet am 31.03.2027. Wahltermine sollen nicht in den Ferien liegen. Vom 08.02.2027 bis 19.02.2027 sind in Sachsen Schulferien. Die Bürgermeisterwahl hat 1 – 3 Monate vor Freiwerden der Stelle stattzufinden, § 50 Abs. 1 SächsGemO. Der Stadtrat bestimmt den Wahltag, § 39 Abs. 1 KomWG. Erhält kein Bewerber im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet ein 2. Wahlgang spätestens 4 Wochen nach dem 1. Wahlgang statt, § 44 a Abs. 1 Satz 2 KomWG. Die Wahltage laut Beschlussvorschlag entsprechen den obigen gesetzlichen Vorgaben und liegen nicht in den Ferien. Beschlussantrag: Der Stadtrat beschließt den Wahltag für die Bürgermeisterwahl am 31.01.2027 und den Wahltag für etwaigen zweiten Wahlgang am 28.02.2027. Anlagen:

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