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Beschluss des Wahltages für die Bürgermeisterwahl 2027 und des Wahltages für einen etwaigen zweiten Wahlgang
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Naunhof |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Naunhof
Ordnungsamt Vorlage-Nr. 088/2026
Datum: 11.06.2026
Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus
Stadtrat 25.06.2026 beschließend öffentlich
Beratungsgegenstand:
Beschluss des Wahltages für die Bürgermeisterwahl 2027 und des Wahltages für einen
etwaigen zweiten Wahlgang
Sachverhalt:
Alle 7 Jahre ist der Bürgermeister zu wählen. Die Wahlperiode von Frau Bürgermeisterin
Conrad begann am 01.04.2020 und endet am 31.03.2027.
Wahltermine sollen nicht in den Ferien liegen. Vom 08.02.2027 bis 19.02.2027 sind in
Sachsen Schulferien.
Die Bürgermeisterwahl hat 1 – 3 Monate vor Freiwerden der Stelle stattzufinden, § 50 Abs. 1
SächsGemO.
Der Stadtrat bestimmt den Wahltag, § 39 Abs. 1 KomWG. Erhält kein Bewerber im 1.
Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet ein 2. Wahlgang spätestens 4
Wochen nach dem 1. Wahlgang statt, § 44 a Abs. 1 Satz 2 KomWG.
Die Wahltage laut Beschlussvorschlag entsprechen den obigen gesetzlichen Vorgaben und
liegen nicht in den Ferien.
Beschlussantrag:
Der Stadtrat beschließt den Wahltag für die Bürgermeisterwahl am 31.01.2027 und den
Wahltag für etwaigen zweiten Wahlgang am 28.02.2027.
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert