Startseite › Mühlacker › Antrag
Geplante Wohnheimplätze des Enzkreises in Mühlacker, Wallfahrtsweg Interfraktioneller Antrag A-26-23-32 - geänderte Beschlussfassung Widerspruch nach § 43 Abs. 2 S. 1 GemO Erläuterung: Der Oberbürgermeister hat gegen Punkt 1 des am 27. Juli 2026 durch den Gemeinderat gefassten Beschlusses, die Zustimmung zu den Projektplänen des Enzkreises am Wallfahrtsweg zurückzuziehen, Widerspruch nach § 43 Abs. 2 S. 1 GemO eingelegt. Der Widerspruch begründet sich durch die Auffassung, dass dieser Beschluss für die Stadt aufgrund hieraus folgender finanzieller und rechtlicher Schäden nachteilig ist. Das Thema wird nun dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mühlacker |
| Datum | 2026-08-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Oberbürgermeister hat Widerspruch gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juli 2026 eingelegt, der die Zustimmung zu den Wohnheimplänen des Enzkreises am Wallfahrtsweg zurückzog. Er begründet dies mit finanziellen und rechtlichen Schäden für die Stadt. Der Gemeinderat soll nun erneut entscheiden. Die Verwaltung warnt vor mehrstelligen Millionenkosten, falls die Stadt selbst Unterbringungsplätze schaffen muss, und teilt mit, dass das Landratsamt kein Interesse an einem alternativen Standort in Mühlacker hat.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Mühlacker Sitzungsvorlage Nummer 140/2026
Der Oberbürgermeister
(zu Vorgang Nr. 137/2026)
Federführendes Amt Stabsstelle Kommunikation, Wirtschaftsförde-
rung, Ratsarbeit
Beratungsfolge Beschlussfassung
Termin Ja Nein Nichtteiln.
Gemeinderat öffentlich 11.08.2026
Betreff:
Geplante Wohnheimplätze des Enzkreises in Mühlacker, Wallfahrtsweg
Interfraktioneller Antrag A-26-23-32 - geänderte Beschlussfassung
Widerspruch nach § 43 Abs. 2 S. 1 GemO
Erläuterung:
Der Oberbürgermeister hat gegen Punkt 1 des am 27. Juli 2026 durch den Gemeinderat ge-
fassten Beschlusses, die Zustimmung zu den Projektplänen des Enzkreises am Wallfahrtsweg
zurückzuziehen, Widerspruch nach § 43 Abs. 2 S. 1 GemO eingelegt. Der Widerspruch begrün-
det sich durch die Auffassung, dass dieser Beschluss für die Stadt aufgrund hieraus folgender
finanzieller und rechtlicher Schäden nachteilig ist. Das Thema wird nun dem Gemeinderat er-
neut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat widerruft Punkt 1 seines Beschlusses zum Tagesordnungspunkt 16 (verhan-
delt als Tagesordnungspunkt 1) in der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2026.
Sachdarstellung:
Bisheriges Verfahren
In seiner Sitzung am 27.07.2026 hat der Gemeinderat im Hinblick auf den interfraktionellen An-
trag A-26-23-32 (siehe Anlage 1) folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Stadt Mühlacker zieht die Zustimmung vom Juli 2025 zu den Wohnheimplänen des Enz-
kreises am Wallfahrtsweg (Eckenweiher) angesichts des Rückgangs der Zahl der Geflüchte-
ten zurück.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen der Zurück-
nahme der Zustimmung zu klären.
3. Die Stadt Mühlacker ermöglicht dem Enzkreis, bei nötigem Bedarf an einem anderen Stand-
ort eine VU mit bis zu 80 Plätzen zu bauen.
Oberbürgermeister Retter hat in Folge gegen Punkt 1 des Beschlusses Widerspruch nach § 43,
Absatz 2, Satz 1 GemO eingelegt. Begründet war der Widerspruch in der Auffassung der Stadt-
verwaltung, dass dieser Beschluss aufgrund daraus resultierender, noch nicht genau bezifferba-
rer finanzieller Schäden und rechtlicher Konsequenzen für die Stadt nachteilig ist.
Nach § 43 Abs. 2 Satz 4 GemO muss das Thema in Folge des Widerspruchs innerhalb von drei
Wochen erneut im Gemeinderat behandelt werden. Der Gemeinderat hat erneut über die Sache
zu beschließen. Dieses Verfahren soll auch gewährleisten, dass der Gemeinderat die Möglich-
keit hat, seine Entscheidung nochmals zu reflektieren, bevor er eine abschließende, womöglich
für die Stadt nachteilige Entscheidung fällt.
Sollte der Gemeinderat dem hier formulierten Beschlussvorschlag, den Beschluss vom
27.07.2026 zurückzuziehen, nicht zustimmen, sondern an diesem festhalten, erlischt der Wider-
spruch nach § 43 Abs. 2 GemO, der Beschlusspunkt 1 muss umgesetzt werden.
Die Stadtverwaltung Mühlacker hat dem Landratsamt Enzkreis den Beschluss des Gemeindera-
tes vom 27.07.2026 einschließlich des Widerspruchs des Oberbürgermeisters vorgelegt. Des
Weiteren hat sich der Oberbürgermeister mit dem Landratsamt hierzu ausgetauscht. Die Stel-
lungnahme des Landratsamts zu dem Vorgang ist mit Schreiben vom 30.07.2026 bei der Stadt-
verwaltung eingegangen (siehe Anlage 2).
Aktuelle Situation im Bereich der Unterbringung geflüchteter Menschen
Die aktuelle Prognose des Enzkreises für die Flüchtlingsverteilung für Mühlacker liegt vor (siehe
Anlage 3). Das Landratsamt sieht die Prognose Version 2 als wahrscheinlichste an. Danach
muss die Stadt Mühlacker in den kommenden zwölf Monaten rund 80 Menschen aufnehmen.
Zur Frage der Prognose von Flüchtlingszahlen teilt das Landratsamt mit: „Aktuell befinden wir
uns im Bereich der Unterbringung in einer differenzierten Situation. Einerseits sind die Zugangs-
zahlen in den Jahren 2024 und 2025 verglichen zum jeweiligen Vorjahr spürbar zurückgegan-
gen. Andererseits sind die Zugangszahlen im langfristigen Vergleich weiterhin überdurchschnitt-
lich. Zudem haben uns die Erfahrungen insbesondere des letzten Jahrzehnts gelehrt, dass das
weltweite Fluchtgeschehen zu volatil ist, um eine strategische Planung ausschließlich auf kurz-
fristige Zugangszahlen hin auszurichten.“
Diese Auffassung teilt die Stadtverwaltung uneingeschränkt.
Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussfassung des Gemeinderats Mühlacker vom
27.07.2026
Zu Beschlusspunkt 1:
Bei Umsetzung des Beschlusses zu Punkt 1 ist insbesondere mit folgenden Konsequenzen für
die Stadt zu rechnen:
1. Übernahme der bisherigen Planungskosten des Bauherrn
Dem Beschluss des Kreistages vom 13.07.2026 entsprechend wird das Landratsamt das
geplante Vorhaben am Wallfahrtsweg nicht gegen den erklärten Willen der Stadt Mühlacker
umsetzen, sofern die Stadt Mühlacker den Enzkreis von allen für das Projekt entstandenen
Kosten und Risiken freistellt.
Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 128.792,36 Euro (siehe nichtöffentliche Anlage
4). Zu möglichen Risiken kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
2. Gegebenenfalls mögliche Schadensersatzforderungen durch den privaten Eigentü-
mer des Grundstückes
Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
3. Eigenkosten der Stadt für die Unterbringung bei Entfall der VU
Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 30.07.2026 mitgeteilt, dass ein anderer Standort in
Mühlacker nicht in Frage kommt (s.u.).
Deshalb muss die Stadt durch den Entfall des VU-Projekts des Enzkreises den hierdurch
dann nicht mehr gedeckten Bedarf an Unterbringungsplätzen selbst decken. Dies ist nur
durch folgende Maßnahmen möglich:
a) Neubau oder Kauf eines geeigneten Objektes durch die Stadt
Bei einem Neubau für 80 Personen ist entsprechend der Planung des Landratsamtes für
die VU am Wallfahrtsweg mit rund 4,3 Millionen Euro zu rechnen (reine Baukosten, zu-
züglich Grundstückspreis).
Bei Kauf ergeben sich aus einem aktuellen Projekt der Stadt ähnliche Kosten pro ge-
wonnenen Platz (Hotel Post: Kosten rund 2,1 Millionen für circa 40 Plätze).
Der Kauf/Erwerb muss durch die Stadt finanziert werden. Hinzu kommen fortlaufende
Personal- und Unterhaltskosten zum Betrieb des Gebäudes und zur Betreuung der Be-
wohner.
b) Anmietung von geeignetem Wohnraum
Für die Unterbringung von rund 80 Personen wären circa 20-30 günstige Wohnungen
anzumieten. Es ist unwahrscheinlich, dass die Stadt in der aktuellen Situation des Woh-
nungsmarktes Wohnungen in diesem Ausmaß anmieten kann. Aktuell erhält die Stadt
keine Wohnungsangebote. Zudem würden hierdurch weiterhin dringend benötigte Miet-
wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen, was die ohnehin herrschende Wohnungs-
not verschärft.
Hinsichtlich der Erstattung der Mietkosten werden in Fällen der Hilfe zum Lebensunter-
halt Kosten bis zu einer gewissen Grenze übernommen. Diesen Deckel überschreitende
Kosten sind durch die Stadt tragen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind hier zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht final bezifferbar. Weiterhin sind auch bei der Anmietung
laufende Personalkosten der Stadt für Sanierungsmaßnahmen sowie für die dezentrale
Betreuung der Bewohner hinzuzurechnen.
c) Fehlbelegerabgabe
Sollten diese Plätze nicht geschaffen werden können, drohen erneut Fehlbelegerabga-
ben an den Enzkreis. Die Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar. Die
Fehlbelegerabgabe ist jedoch nur als Übergangslösung bis zur (kurzfristigen) Schaffung
eigener Kapazitäten vorgesehen. Wenn die Fehlbelegerabgabe nicht mehr greift und bis
dahin keine städtischen Unterbringungsplätze zur Verfügung stehen, müssen geflüch-
tete Menschen zum Beispiel in städtischen Hallen untergebracht werden, wie es in der
Vergangenheit bereits in der Turn- und Festhalle in Lienzingen der Fall war.
Wenn das Angebot des Enzkreises, im Wallfahrtsweg eine Unterkunft auf Kosten des Enzkrei-
ses zu errichten und zu betreiben und die Bewohner auf das Unterbringungssoll der Stadt Mühl-
acker voll anzurechnen, von der Stadt abschließend abgelehnt wird, ist mit Kosten in mehrfa-
cher Millionenhöhe für die Stadt Mühlacker zu rechnen. Aufgrund der angespannten Haushalts-
lage, die uns noch viele Jahre begleiten wird, fehlt dieses Geld dann zur Umsetzung anderer
wichtiger, stadtgesellschaftlicher Projekte.
Zu Beschlusspunkt 2:
Dieser Beschlusspunkt ist in Teilen mit dieser Sitzungsvorlage bereits umgesetzt.
Zu Beschlusspunkt 3:
Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 30.07.2026 mitgeteilt:
„Der Enzkreis strebt weiterhin eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Stadt Mühlacker
an. Bitte sehen Sie es uns aber gleichwohl nach, dass wir vor dem Hintergrund der jüngsten
Entscheidung des Gemeinderats der Stadt Mühlacker bis auf Weiteres kein Interesse daran ha-
ben, die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten für eine erneute Planung
in Mühlacker einzusetzen.“
Dies zeigt auf, dass für das Landratsamt ein anderer Standort in Mühlacker nicht in Frage
kommt. Beschlusspunkt 3 ist somit erledigt.
S c h a d
Finanzielle Sachkonto: Kostenstelle/
Auswirkungen: Investitionsauftrag:
Personalkosten:
Sachkosten:
Kalk. Kosten:
Klimarelevanz (Ja/Nein): Stichwort:
Text aus PDF extrahiert