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Verwendung städtischer Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen Antrag A-24-64-23
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mühlacker |
| Datum | 2025-05-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Mühlacker Sitzungsvorlage Nummer 379/2024
Der Oberbürgermeister
(zu Vorgang Nr. )
Federführendes Amt Grundstücks- und Gebäudemanagement
Beratungsfolge Beschlussfassung
Termin Ja Nein Nichtteiln.
Gemeinderat öffentlich 20.05.2025
Betreff:
Verwendung städtischer Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen
Antrag A-24-64-23
Beschlussvorschlag:
Es erfolgt Kenntnisnahme.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung hat hinsichtlich der beschlossenen „PV-Offensive“ bei der Stadt Mühlacker be-
reits Voruntersuchungen gemeinsam mit den Stadtwerken Mühlacker durchgeführt. Im Laufe
des Jahres 2024 kam bei den Stadtwerken Mühlacker die Idee auf, ein sog. „Stromsee-Modell“
anzubieten.
Das „Stromsee-Modell“ würde grob umrissen bedeuten, dass der auf einem städtischen Dach
produzierte PV-Strom – falls über den Eigenbedarf hinaus Strom produziert wird – in einem an-
deren städtischen Gebäude verbraucht werden kann. Dies hätte die PV-Anlagen-Konzeption
von einer klassischen Eigenverbrauchsanlage auf eine maximal mögliche Auslastung des Da-
ches geändert, da sich nicht alle Dächer für einen wirtschaftlichen Betrieb einer PV-Anlage eig-
nen. Die Konzeption hätte auch vorgesehen, dass die Stadtwerke die PV-Anlagen bauen, moni-
toren und die „Stromweiterleitung“ managen.
Die diesbezüglich mit den Stadtwerken geführten Gespräche waren sehr fruchtbar. Am Ende
war das Ergebnis jedoch dahingehend, dass eine „Stromsee-Lösung“ sich leider wirtschaftlich
nicht darstellen lässt.
Die Verwaltung hat daher entschieden, einen Teil der bereits auf eine PV-Nutzung untersuchten
Dächer bei der Stadt in Kooperation mit den Stadtwerken Mühlacker im Rahmen einer Solar-
Offensive anzugehen.
Im einen ersten Schritt wurde noch vor Beginn der Freibadsaison eine PV-Anlage mit einer
Leistung 134 kW/Peak installiert. Die Anlage soll den Eigenstrombedarf des Freibads abde-
cken. Die Anlage hat eine Amortisationszeit von rd. 4 Jahren und wird dann die Betriebskosten
des Freibads nachhaltig senken. Die Vergabe der PV-Anlage lag mit rd. 96.000 Euro (netto) in
der Zuständigkeit der Verwaltung.
In einem weiteren Schritt sollen zusammen mit den Stadtwerken Mühlacker im Lauf des Jahres
die Dächer des Rathauses sowie des THG mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Optional
wird noch die Ausstattung der Neuen Feuerwache geprüft.
Alle weiteren städtischen Liegenschaften sollen den Stadtwerken und/oder der Bürgerenergie
zur Verwendung für PV-Anlagen angeboten werden. Der Verwaltung ist allerdings wichtig, dass
die Dachnutzungsverträge so ausgelegt werden, dass im Bedarfsfall (beispielweise Heizungs-
tausch mittels Wärmepumpe) das Dach bzw. die von Dritten installierte PV-Anlage jederzeit in
städtische Nutzung überführt werden kann.
Freibad-PV
B r a n d l R a p p
Anlage:
Antrag A-24-64-23
Finanzielle Sachkonto: Kostenstelle/
Auswirkungen: Investitionsauftrag:
Personalkosten:
Sachkosten:
Kalk. Kosten:
Klimarelevanz (Ja/Nein): Ja Stichwort: Erneuerbare Energien
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