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Antrag SPD Fraktion - Prüfung der Einführung einer Grundsteuer C in der Gemeinde Mücke

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeMücke
Datum2026-08-26
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt, dass der Gemeindevorstand die Einführung einer Grundsteuer C in Mücke prüft. Die Prüfung soll klären, wie viele unbebaute, baureife Grundstücke in Frage kommen, welches Steueraufkommen bei verschiedenen Hebesätzen zu erwarten ist und welcher Verwaltungsaufwand entsteht. Damit sollen Baulücken bebaut und Bodenspekulation reduziert werden. Das Ergebnis soll bis 2028 vorliegen, um eine mögliche Einführung zum Haushaltsjahr 2028 zu ermöglichen.

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Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD-Fraktion Mücke - SPD-Fraktion Mücke, 35325 Mücke Fraktionsvorsitzende Vanessa Wolter Herrn Vorsitzenden Wallenbach 9 der Gemeindevertretung 35325 Mücke Günter Zeuner Im Herrnhain 2 35325 Mücke Mücke, den 10. August 2026 Sitzung der Gemeindevertretung am 26 August 2026 Prüfung der Einführung einer Grundsteuer C in der Gemeinde Mücke Sehr geehrter Herr Zeuner, wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu nehmen: Der Gemeindevorstand wird gebeten, zu prüfen, ob die Einführung einer Grundsteuer C in der Gemeinde Mücke rechtlich, städtebaulich, finanziell und unter Berücksichtigung des entstehenden Verwaltungsaufwands sinnvoll ist. Im Rahmen der Prüfung soll insbesondere ermittelt und dargestellt werden, a) welche unbebauten, aber baureifen Grundstücke im Gemeindegebiet für die Erhebung einer Grundsteuer C grundsätzlich in Betracht kommen und b) welches jährliche Steueraufkommen bei Einführung einer Grundsteuer C voraussichtlich erzielt werden könnte. Dabei sollen nach Möglichkeit verschiedene Hebesatzvarianten dargestellt und dem voraussichtlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand gegenübergestellt werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, welche weiteren rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen vor einer Einführung erfüllt werden müssten. Das Ergebnis der Prüfung ist der Gemeindevertretung so rechtzeitig zur weiteren Beratung vorzulegen, dass eine mögliche Einführung spätestens zum Haushaltsjahr 2028 realisiert werden könnte. Antr/0015-2026 Begründung: Mit der Grundsteuer C können seit 2025 Städte und Gemeinden unbebaute, aber baureife Grundstücke durch einen gesonderten und gegenüber der Grundsteuer B bis zu 5-fach erhöhten Hebesatz belasten. Ziel ist es insbesondere, einen finanziellen Anreiz zur Bebauung vorhandener Baulücken zu schaffen, die Innenentwicklung zu fördern und einer dauerhaften spekulativen Zurückhaltung baureifer Grundstücke entgegenzuwirken. Gleichzeitig kann so einem erhöhten Flächenverbrauch entgegengewirkt werden. Rechtsgrundlage ist in Hessen insbesondere § 13 des Hessischen Grundsteuergesetzes. Diese landesrechtliche Regelung tritt für Hessen an die Stelle des § 25 Absatz 5 des Grundsteuergesetzes des Bundes. Voraussetzung für die Festsetzung eines gesonderten Hebesatzes sind städtebauliche Gründe. Als baureif gelten unbebaute Grundstücke, die nach ihrer Lage, Form, Größe, ihrem tatsächlichen Zustand und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten. Vor einer politischen Entscheidung sollte daher zunächst festgestellt werden, wie viele Grundstücke in der Gemeinde Mücke tatsächlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ob ausreichende städtebauliche Gründe vorliegen und ob das zu erwartende Steueraufkommen sowie die mögliche baulandmobilisierende Wirkung in einem angemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen. Mit freundlichen Grüßen Vanessa Wolter Vorsitzende SPD-Fraktion

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