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Antrag SPD Fraktion - Prüfung der Einführung einer Grundsteuer C in der Gemeinde Mücke
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mücke |
| Datum | 2026-08-26 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, dass der Gemeindevorstand die Einführung einer Grundsteuer C in Mücke prüft. Die Prüfung soll klären, wie viele unbebaute, baureife Grundstücke in Frage kommen, welches Steueraufkommen bei verschiedenen Hebesätzen zu erwarten ist und welcher Verwaltungsaufwand entsteht. Damit sollen Baulücken bebaut und Bodenspekulation reduziert werden. Das Ergebnis soll bis 2028 vorliegen, um eine mögliche Einführung zum Haushaltsjahr 2028 zu ermöglichen.
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Dokument
Extrahierter Text
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- SPD-Fraktion Mücke -
SPD-Fraktion Mücke, 35325 Mücke Fraktionsvorsitzende
Vanessa Wolter
Herrn Vorsitzenden Wallenbach 9
der Gemeindevertretung 35325 Mücke
Günter Zeuner
Im Herrnhain 2
35325 Mücke
Mücke, den 10. August 2026
Sitzung der Gemeindevertretung am 26 August 2026
Prüfung der Einführung einer Grundsteuer C in der Gemeinde Mücke
Sehr geehrter Herr Zeuner,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der
Gemeindevertretung zu nehmen:
Der Gemeindevorstand wird gebeten, zu prüfen, ob die Einführung einer Grundsteuer
C in der Gemeinde Mücke rechtlich, städtebaulich, finanziell und unter
Berücksichtigung des entstehenden Verwaltungsaufwands sinnvoll ist.
Im Rahmen der Prüfung soll insbesondere ermittelt und dargestellt werden,
a) welche unbebauten, aber baureifen Grundstücke im Gemeindegebiet für die
Erhebung einer Grundsteuer C grundsätzlich in Betracht kommen und
b) welches jährliche Steueraufkommen bei Einführung einer Grundsteuer C
voraussichtlich erzielt werden könnte. Dabei sollen nach Möglichkeit verschiedene
Hebesatzvarianten dargestellt und dem voraussichtlichen zusätzlichen
Verwaltungsaufwand gegenübergestellt werden.
Darüber hinaus soll geprüft werden, welche weiteren rechtlichen und organisatorischen
Voraussetzungen vor einer Einführung erfüllt werden müssten.
Das Ergebnis der Prüfung ist der Gemeindevertretung so rechtzeitig zur weiteren
Beratung vorzulegen, dass eine mögliche Einführung spätestens zum Haushaltsjahr
2028 realisiert werden könnte.
Antr/0015-2026
Begründung:
Mit der Grundsteuer C können seit 2025 Städte und Gemeinden unbebaute, aber baureife
Grundstücke durch einen gesonderten und gegenüber der Grundsteuer B bis zu 5-fach
erhöhten Hebesatz belasten. Ziel ist es insbesondere, einen finanziellen Anreiz zur Bebauung
vorhandener Baulücken zu schaffen, die Innenentwicklung zu fördern und einer dauerhaften
spekulativen Zurückhaltung baureifer Grundstücke entgegenzuwirken. Gleichzeitig kann so
einem erhöhten Flächenverbrauch entgegengewirkt werden.
Rechtsgrundlage ist in Hessen insbesondere § 13 des Hessischen Grundsteuergesetzes. Diese
landesrechtliche Regelung tritt für Hessen an die Stelle des § 25 Absatz 5 des
Grundsteuergesetzes des Bundes. Voraussetzung für die Festsetzung eines gesonderten
Hebesatzes sind städtebauliche Gründe. Als baureif gelten unbebaute Grundstücke, die nach
ihrer Lage, Form, Größe, ihrem tatsächlichen Zustand und den öffentlich-rechtlichen
Vorschriften sofort bebaut werden könnten.
Vor einer politischen Entscheidung sollte daher zunächst festgestellt werden, wie viele
Grundstücke in der Gemeinde Mücke tatsächlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen,
ob ausreichende städtebauliche Gründe vorliegen und ob das zu erwartende Steueraufkommen
sowie die mögliche baulandmobilisierende Wirkung in einem angemessenen Verhältnis zum
Verwaltungsaufwand stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Vanessa Wolter
Vorsitzende
SPD-Fraktion
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