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Antrag der FWG-Fraktion; Umrüstung der Beleuchtung im Sportpark auf LED-Scheinwerfer

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeMutterstadt
Datum2025-12-09
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GEMEINDEVERWALTUNG MUTTERSTADT Beschlussvorlage Nummer 2025/0317-1 Datum 28.11.2025 Bauverwaltung Aktenzeichen Stefan Bummel Bezug-Nr. Beratungsfolge Termin Status Sportausschuss 18.11.2025 öffentlich vorberatend Bauausschuss 09.12.2025 öffentlich beschließend Tagesordnungspunkt: 1.1 Antrag der FWG-Fraktion; Umrüstung der Beleuchtung im Sportpark auf LED-Scheinwerfer Sach- und Rechtslage: Der Verwaltung liegen verschiedene Anträge von Fraktionen vor, die bereitgestellten Mittel im Rahmen des Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – SKS“ für die Sanierung und Ertüchtigung des Sportparks zu nutzen. Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Diese wurden bereits im Sportausschuss behandelt und ausgiebig diskutiert. Es wurde empfohlen die Flutlichtanlage im folgenden Bauausschuss zu behandeln, die anderen Anträge zusammen mit den Vereinen zuerst zu besprechen um etwaigen Bedarf zu ermitteln. Der realistische Bedarf einer Erneuerung und Erweiterung im Rahmen der Sportstättensanierung wird zunächst durch die Verwaltung zusammen mit den beteiligten Vereinen ermittelt, danach kann erst eine genauere Kostenermittlung erfolgen und den Gremien vorgestellt werden. Unabhängig vom Förderprogramm und als Empfehlung des Sportausschusses erfolgt die Prüfung der Flutlichtanlage. Deren Leuchtmittel dürfen nicht mehr hergestellt werden und es erfolgt nur noch ein Abverkauf von Restbeständen. Es wird geprüft, ob ein einfacher Austausch der Beleuchtungskörper ausreicht oder es sich um eine grundlegende Erneuerung der Flutlichtanlage handelt. Die geschätzten Kosten ohne Förderanteil belaufen sich daher zwischen 40.000,00 € bis 250.000,00 €. Fördermöglichkeiten durch Landes- oder Bundesmittel werden zeitgleich geprüft. Voraussichtlich bis Ende des ersten Halbjahr 2026 sollten erste Ergebnisse vorliegen. Diese werden dann in den entsprechenden Gremien besprochen. Der Antrag der FWG-Fraktion ist als Anlage beigefügt. 2 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss stimmt der Vorgehensweise zu. Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel sind im Nachtragshaushalt 2026 vorzusehen Rechtsgrundlage: - // -

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