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Antrag der FWG-Fraktion; Umrüstung der Beleuchtung im Sportpark auf LED-Scheinwerfer
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mutterstadt |
| Datum | 2025-12-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDEVERWALTUNG MUTTERSTADT
Beschlussvorlage Nummer 2025/0317-1
Datum 28.11.2025
Bauverwaltung Aktenzeichen
Stefan Bummel Bezug-Nr.
Beratungsfolge Termin Status
Sportausschuss 18.11.2025 öffentlich
vorberatend
Bauausschuss 09.12.2025 öffentlich
beschließend
Tagesordnungspunkt: 1.1
Antrag der FWG-Fraktion;
Umrüstung der Beleuchtung im Sportpark auf LED-Scheinwerfer
Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltung liegen verschiedene Anträge von Fraktionen vor, die bereitgestellten Mittel im
Rahmen des Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – SKS“ für die Sanierung und
Ertüchtigung des Sportparks zu nutzen.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren
typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben
Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird
deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in
Ausnahmefällen förderfähig. Diese wurden bereits im Sportausschuss behandelt und ausgiebig
diskutiert. Es wurde empfohlen die Flutlichtanlage im folgenden Bauausschuss zu behandeln, die
anderen Anträge zusammen mit den Vereinen zuerst zu besprechen um etwaigen Bedarf zu
ermitteln.
Der realistische Bedarf einer Erneuerung und Erweiterung im Rahmen der Sportstättensanierung
wird zunächst durch die Verwaltung zusammen mit den beteiligten Vereinen ermittelt, danach kann
erst eine genauere Kostenermittlung erfolgen und den Gremien vorgestellt werden.
Unabhängig vom Förderprogramm und als Empfehlung des Sportausschusses erfolgt die Prüfung
der Flutlichtanlage. Deren Leuchtmittel dürfen nicht mehr hergestellt werden und es erfolgt nur
noch ein Abverkauf von Restbeständen. Es wird geprüft, ob ein einfacher Austausch der
Beleuchtungskörper ausreicht oder es sich um eine grundlegende Erneuerung der Flutlichtanlage
handelt. Die geschätzten Kosten ohne Förderanteil belaufen sich daher zwischen 40.000,00 € bis
250.000,00 €. Fördermöglichkeiten durch Landes- oder Bundesmittel werden zeitgleich geprüft.
Voraussichtlich bis Ende des ersten Halbjahr 2026 sollten erste Ergebnisse vorliegen. Diese
werden dann in den entsprechenden Gremien besprochen.
Der Antrag der FWG-Fraktion ist als Anlage beigefügt.
2
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der Vorgehensweise zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel sind im Nachtragshaushalt 2026 vorzusehen
Rechtsgrundlage:
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