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Beschluss über ein Vorfinanzierungsdarlehen in Höhe von 1,3 Millionen Euro für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Großen Kreisstadt Meißen (EAW)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMeißen
Datum2026-07-01
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Große Kreisstadt Meißen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung 18.05.2026 Beschlussvorlage Nr.: 26/8/102 Beratungsfolge: Gremium Termin Beratungsstatus Betriebsausschuss 09.06.2026 nichtöffentlich, zur Kenntnisnahme Stadtrat 01.07.2026 öffentlich, beschließend Betreff: Beschluss über ein Vorfinanzierungsdarlehen in Höhe von 1,3 Mio. EUR für das Investitions- projekt „Neubau Regenüberlaufbecken (RÜB) Plangasse/Dammweg“ des Eigenbetriebs Ab- wasserentsorgung der Großen Kreisstadt Meißen (EAW) Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen beschließt die Aufnahme eines Vorfinanzierungs- darlehens über 1,3 Mio. EUR für das Investitionsprojekt „Neubau RÜB Plangasse/Dammweg“ des EAW zu den in der Anlage (Tischvorlage) dargelegten Konditionen. Beschlussergebnis: Gremium: SR Mitglieder: 27 Anwesende: 20 Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Mitwirkungsausschluss gem. § 20 SächsGemO: - Datum: 01.07.2026 - 2 - Grundlagen: - Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) - Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Großen Kreisstadt Meißen - SR-Beschluss-Nr. 24/8/060 vom 06.11.2024 - Wirtschaftsplan 2025 - RKA-Genehmigungsbescheid vom 14.01.2025 - SR-Beschluss-Nr. 25/8/223 vom 01.10.2025 - Entscheidung zur Finanzierung und Umsetzung - SR-Beschluss-Nr. 25/8/225 vom 05.11.2025 - Wirtschaftsplan 2026 - RKA-Genehmigungsbescheid vom 16.01.2026 - SAB-Zuwendungsbescheide vom 09.02.2026 Begründung: Mit Beschluss-Nr. 24/8/060 des Stadtrates vom 06.11.2024 über den Wirtschaftsplan 2025 des EAW und dem Genehmigungsbescheid vom 14.01.2025 des Rechts- und Kommunalamtes vom Landratsamt Meißen (RKA) ist der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 2,25 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2025 bewilligt worden. Weiterhin wurde der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 2,25 Mio. EUR mit Be- schluss-Nr. 25/8/225 des Stadtrates vom 05.11.2025 über den Wirtschaftsplan 2026 des EAW und dem Genehmigungsbescheid vom 16.01.2026 des RKA Meißen für das Wirtschaftsjahr 2026 bewilligt. Mit der Übertragung der Kreditermächtigung aus 2025 stehen dem EAW somit 4,5 Mio. EUR als Gesamtbetrag an Investitionskrediten in 2026 zur Verfügung. Im Februar 2026 schloss der EAW einen Bauvertrag gemäß VOB mit der Firma Landschaftsge- staltung Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH aus Freiberg für das Investitionsprojekt „Neu- bau eines RÜB inkl. Druckleitung, Pumpwerk und Stauraumkanal im Bereich Plangasse/Damm- weg in Meißen“ mit einem Auftragsvolumen von rund 4,5 Mio. EUR ab. Es handelt sich hierbei um das bisher umfangreichste Bauvorhaben des Eigenbetriebs, welches gemäß der Förder- richtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016) zuwendungsfähig ist. Aufgrund der Genehmigung des vorzeitigen Beginns des Vorhabens durch die Sächsische Auf- baubank (SAB) vom 21.08.2025 und der Entscheidung zur Finanzierung und Umsetzung der Maßnahme mit Beschluss-Nr. 25/8/223 des Stadtrates vom 01.10.2025, konnte die Vergabe förderunschädlich erfolgen. Auf Empfehlung der SAB wurden die Fördermittel komponenten- weise beantragt. Die Zuwendungsbescheide für die Druckleitung und das Pumpwerk liegen bereits vor. Für das RÜB inkl. Stauraumkanal steht der Bescheid zum aktuellen Zeitpunkt noch aus. Die Förderrichtlinie definiert, dass die Zuwendungen erst nach der Fertigstellung der Maß- nahme und der Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden, womit im vorlie- genden Projektablauf erst ab dem Jahr 2028 zu rechnen ist. Für den Bewilligungszeitraum der Zuwendung bietet die SAB spezielle Vorfinanzierungsdarlehen mit vierteljährlicher Anpas- sung auf aktuelle Zinssätze an. Dieses Darlehen soll durch Bewilligung und Auszahlung der beantragten Zuwendung abgelöst bzw. getilgt werden. Dem Stadtrat, welcher laut § 9 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 6 der Betriebssatzung über die Aufnahme von Darlehen in Höhe von mehr als 500 TEUR zuständig ist, wird die Aufnahme des Darlehens gemäß den in der Anlage (Tischvorlage) dargelegten Konditionen empfohlen. - 3 - Nach § 95 a Abs. 4 i. V. m. § 82 Abs. 3 SächsGemO gilt die Kreditermächtigung aus 2025 weiter, bis der Wirtschaftsplan 2027 in Kraft getreten ist. Es stehen somit die übrigen 950 TEUR dieser Ermächtigung zusätzlich zur neuen Kreditermächtigung 2026 zur Verfügung. Welche Beschlüsse werden betroffen bzw. müssen geändert oder aufgehoben werden? keine Markus Renner Meißen, am Oberbürgermeister

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