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Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB - Errichtung und Betrieb eines Flaschenlagers für Druckgasbehälter am Standort Fabrikstraße 9-10
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Meißen |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Große Kreisstadt Meißen
Amt für Stadtplanung und Liegenschaften, SG Stadtplanung
18.06.2026
Beschlussvorlage
Nr.: 26/8/118
Beratungsfolge:
Gremium Termin Beratungsstatus
Stadtrat 01.07.2026 öffentlich, beschließend
Betreff:
Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB - Errichtung und Betrieb eines Flaschenlagers
für Druckgasbehälter am Standort Fabrikstraße 9-10
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen erteilt das Einvernehmen der Gemeinde für das
Bauvorhaben (Antrag auf Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)):
Errichtung und Betrieb eines Flaschenlagers für Druckgasbehälter am Standort
Fabrikstraße 9-10 in Meißen; Flurstücke 143/1 und 144 jeweils der Gemarkung Cölln.
Baugesuchs-Nummer 521002.01-26/BAA/044
Beschlussergebnis:
Gremium: SR
Mitglieder: 27
Anwesende: 20
Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Mitwirkungsausschluss
gem. § 20 SächsGemO: -
Datum: 01.07.2026
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Grundlagen:
− §§ 34, 36 Baugesetzbuch (BauGB)
− § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
− §§ 9,11 Abs. 1 Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Meißen
Begründung:
Sachverhalt:
Für die Flurstücke 143/1 und 144 jeweils der Gemarkung Cölln (Fabrikstraße 9-10) liegt dem
Landratsamt Meißen, als Untere Immissionsschutzbehörde, ein Antrag auf immissionsschutz-
rechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG vor. Die Stadt Meißen wurde für die Herstellung
des erforderlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB und die Abgabe der baurechtlichen Stel-
lungnahme aufgefordert.
Auf dem vorhanden Betriebsgelände „Fabrikstraße 9-10, 01662 Meißen“ soll im hinteren Be-
reich des Grundstücks ein Flaschenlager für die Lagerung von Druckgasbehältern (Gesamt-
menge 45 t) errichtet werden. Hierfür werden die Flaschen bereits gefüllt geliefert. Vor Ort
werden lediglich die leeren und vollen Flaschen rangiert. Des Weiteren wird das gesamte La-
ger für Druckgasbehälter eingezäunt.
Rechtliche Beurteilung:
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Erteilung des Einvernehmens
der Gemeinde nach § 36 BauGB erforderlich. Gemäß § 36 Abs. 2 BauGB ist hierfür eine Frist
von 2 Monaten nach Eingang vorgegeben. Zur Vermeidung des Eintritts der Fiktion ist die Ent-
scheidung im Stadtrat vom 01.07.2026 herbeizuführen und nicht gemäß § 11 Abs. 1 Punkt 1.9
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Meißen im Stadtentwicklungsausschuss.
Das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen, wenn das Vorhaben bauplanungsrecht-
lich nach den Vorschriften des BauGB zulässig ist. Belange des Naturschutzes, der Land-
schaftspflege, des Bodenschutzes und des Denkmalschutzes sowie des Hochwasserschut-
zes und Immissionsschutzes werden im Beteiligungsverfahren durch die verfahrensfüh-
rende Fachbehörde geprüft, hier: Kreisumweltamt des Landkreises Meißens.
Das Vorhaben wird nach § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt, es liegen keine Satzungen nach BauGB
vor. Demnach ist ein Vorhaben im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die über-
baut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesi-
chert ist.
Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch gewerbliche Nutzung geprägt. Es sind auch wei-
tere Nutzungen vorhanden. Der hinzukommende Betrieb fügt sich ein.
Das Vorhaben beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Flaschenlagers für Druckgas-
behälter. Dieses Vorhaben ist damit nach Art der Nutzung zulässig.
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch den Überbauungsgrad und die Geschossigkeit be-
stimmt. Die Lagerung der Druckgasbehälter erfolgt in hierfür zugelassene Stahlpaletten. Die
Anlage wird eingezäunt. Das Vorhaben ist nach Maß der Nutzung und Bauweise zulässig. Die
Erschließung ist gesichert. Die für diesen Betrieb notwendigen Erschließungsanlagen sind vor-
handen.
Die natürliche Eigenart der Landschaft sowie das Orts- und Landschaftsbild werden nicht be-
einträchtigt.
Das Vorhaben wird demzufolge als bauplanungsrechtlich zulässig beurteilt.
Anlage
Lageplan
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Welche Beschlüsse werden betroffen bzw. müssen geändert oder aufgehoben werden?
keine
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Welchen Fachteil (mit Entwicklungsziel/Schlüsselmaßnahme) im INSEK betrifft der Be-
schluss?
☒ städtebaul. Entwicklung, Wohnen ☐ Verkehr, techn. Infrastruktur
☒ Wirtschaft, Einzelhandel, Tourismus ☐ Bildung, Erziehung, Soziales
☐ Kultur, Sport, Freizeit ☐ Umwelt, Klimaschutz
☐ öffentl. Finanzen, Verwaltung ☐ kein Bezug zum INSEK
Entwicklungsziel:
− Entwicklung von Gewerbeflächen an konfliktarmen Standorten, vorrangig durch Revitali-
sierung brachliegender/mindergenutzter und gut angebundener Flächen in industriell/ge-
werblich geprägten Gebieten
− Fortsetzung der Wirtschaftsförderungsaktivitäten zur kontinuierlichen Unterstützung
ortsansässiger Unternehmen und Begleitung ansiedlungswilliger Unternehmen
Schlüsselmaßnahme:
− Revitalisierung der vorhandenen Brachflächen/-objekte, vorrangig durch Reaktivierung
der bestehenden Bausubstanz unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange so-
wie Nachnutzung für Gemeinbedarf, Wohnen, nicht störendes Gewerbe, Naherholung
bzw. touristische Zwecke, entsprechend der im Fachteil Brachen genannten Ziele und
Maßnahmen
− Entwicklung weiterer Gewerbeflächen, vorzugsweise durch Revitalisierung von Gewerbe-
brachen, Konversions- und mindergenutzten Flächen
Aspekte der Nachhaltigkeit:
Betrifft die Vorlage Aspekte der Nachhaltigkeit? ☒ ja ☐ nein
Wurden die Aspekte der Nachhaltigkeit geprüft? ☐ ja ☒ nein
Wurden Aspekte einer nachhaltigen Energieerzeugung (PV, Solar, etc.) ☐ ja ☒ nein
geprüft?
Wurden Aspekte der nachhaltigen Materialbeschaffung (VOB) und ☐ ja ☒ nein
Materialeinsatz geprüft?
Wurden bei der Beschaffung (VOL) Nachhaltigkeitsaspekte berück- ☐ ja ☒ nein
sichtigt?
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Sind Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen, wie
Hören, Sehen, Mobilität, leichte Sprache? ☐ ja ☒ nein
Wurden Aspekte der Barrierefreiheit geprüft? ☐ ja ☒ nein
Wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt? ☐ ja ☒ nein
Markus Renner Meißen, am
Oberbürgermeister
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