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Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB - Errichtung und Betrieb eines Flaschenlagers für Druckgasbehälter am Standort Fabrikstraße 9-10

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TypAntrag
GemeindeMeißen
Datum2026-07-01
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Große Kreisstadt Meißen Amt für Stadtplanung und Liegenschaften, SG Stadtplanung 18.06.2026 Beschlussvorlage Nr.: 26/8/118 Beratungsfolge: Gremium Termin Beratungsstatus Stadtrat 01.07.2026 öffentlich, beschließend Betreff: Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB - Errichtung und Betrieb eines Flaschenlagers für Druckgasbehälter am Standort Fabrikstraße 9-10 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen erteilt das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Antrag auf Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)): Errichtung und Betrieb eines Flaschenlagers für Druckgasbehälter am Standort Fabrikstraße 9-10 in Meißen; Flurstücke 143/1 und 144 jeweils der Gemarkung Cölln. Baugesuchs-Nummer 521002.01-26/BAA/044 Beschlussergebnis: Gremium: SR Mitglieder: 27 Anwesende: 20 Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Mitwirkungsausschluss gem. § 20 SächsGemO: - Datum: 01.07.2026 - 2 - Grundlagen: − §§ 34, 36 Baugesetzbuch (BauGB) − § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) − §§ 9,11 Abs. 1 Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Meißen Begründung: Sachverhalt: Für die Flurstücke 143/1 und 144 jeweils der Gemarkung Cölln (Fabrikstraße 9-10) liegt dem Landratsamt Meißen, als Untere Immissionsschutzbehörde, ein Antrag auf immissionsschutz- rechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG vor. Die Stadt Meißen wurde für die Herstellung des erforderlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB und die Abgabe der baurechtlichen Stel- lungnahme aufgefordert. Auf dem vorhanden Betriebsgelände „Fabrikstraße 9-10, 01662 Meißen“ soll im hinteren Be- reich des Grundstücks ein Flaschenlager für die Lagerung von Druckgasbehältern (Gesamt- menge 45 t) errichtet werden. Hierfür werden die Flaschen bereits gefüllt geliefert. Vor Ort werden lediglich die leeren und vollen Flaschen rangiert. Des Weiteren wird das gesamte La- ger für Druckgasbehälter eingezäunt. Rechtliche Beurteilung: Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde nach § 36 BauGB erforderlich. Gemäß § 36 Abs. 2 BauGB ist hierfür eine Frist von 2 Monaten nach Eingang vorgegeben. Zur Vermeidung des Eintritts der Fiktion ist die Ent- scheidung im Stadtrat vom 01.07.2026 herbeizuführen und nicht gemäß § 11 Abs. 1 Punkt 1.9 Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Meißen im Stadtentwicklungsausschuss. Das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen, wenn das Vorhaben bauplanungsrecht- lich nach den Vorschriften des BauGB zulässig ist. Belange des Naturschutzes, der Land- schaftspflege, des Bodenschutzes und des Denkmalschutzes sowie des Hochwasserschut- zes und Immissionsschutzes werden im Beteiligungsverfahren durch die verfahrensfüh- rende Fachbehörde geprüft, hier: Kreisumweltamt des Landkreises Meißens. Das Vorhaben wird nach § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt, es liegen keine Satzungen nach BauGB vor. Demnach ist ein Vorhaben im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die über- baut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesi- chert ist. Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch gewerbliche Nutzung geprägt. Es sind auch wei- tere Nutzungen vorhanden. Der hinzukommende Betrieb fügt sich ein. Das Vorhaben beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Flaschenlagers für Druckgas- behälter. Dieses Vorhaben ist damit nach Art der Nutzung zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch den Überbauungsgrad und die Geschossigkeit be- stimmt. Die Lagerung der Druckgasbehälter erfolgt in hierfür zugelassene Stahlpaletten. Die Anlage wird eingezäunt. Das Vorhaben ist nach Maß der Nutzung und Bauweise zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Die für diesen Betrieb notwendigen Erschließungsanlagen sind vor- handen. Die natürliche Eigenart der Landschaft sowie das Orts- und Landschaftsbild werden nicht be- einträchtigt. Das Vorhaben wird demzufolge als bauplanungsrechtlich zulässig beurteilt. Anlage Lageplan - 3 - Welche Beschlüsse werden betroffen bzw. müssen geändert oder aufgehoben werden? keine Finanzielle Auswirkungen: keine Welchen Fachteil (mit Entwicklungsziel/Schlüsselmaßnahme) im INSEK betrifft der Be- schluss? ☒ städtebaul. Entwicklung, Wohnen ☐ Verkehr, techn. Infrastruktur ☒ Wirtschaft, Einzelhandel, Tourismus ☐ Bildung, Erziehung, Soziales ☐ Kultur, Sport, Freizeit ☐ Umwelt, Klimaschutz ☐ öffentl. Finanzen, Verwaltung ☐ kein Bezug zum INSEK Entwicklungsziel: − Entwicklung von Gewerbeflächen an konfliktarmen Standorten, vorrangig durch Revitali- sierung brachliegender/mindergenutzter und gut angebundener Flächen in industriell/ge- werblich geprägten Gebieten − Fortsetzung der Wirtschaftsförderungsaktivitäten zur kontinuierlichen Unterstützung ortsansässiger Unternehmen und Begleitung ansiedlungswilliger Unternehmen Schlüsselmaßnahme: − Revitalisierung der vorhandenen Brachflächen/-objekte, vorrangig durch Reaktivierung der bestehenden Bausubstanz unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange so- wie Nachnutzung für Gemeinbedarf, Wohnen, nicht störendes Gewerbe, Naherholung bzw. touristische Zwecke, entsprechend der im Fachteil Brachen genannten Ziele und Maßnahmen − Entwicklung weiterer Gewerbeflächen, vorzugsweise durch Revitalisierung von Gewerbe- brachen, Konversions- und mindergenutzten Flächen Aspekte der Nachhaltigkeit: Betrifft die Vorlage Aspekte der Nachhaltigkeit? ☒ ja ☐ nein Wurden die Aspekte der Nachhaltigkeit geprüft? ☐ ja ☒ nein Wurden Aspekte einer nachhaltigen Energieerzeugung (PV, Solar, etc.) ☐ ja ☒ nein geprüft? Wurden Aspekte der nachhaltigen Materialbeschaffung (VOB) und ☐ ja ☒ nein Materialeinsatz geprüft? Wurden bei der Beschaffung (VOL) Nachhaltigkeitsaspekte berück- ☐ ja ☒ nein sichtigt? - 4 - Sind Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen, wie Hören, Sehen, Mobilität, leichte Sprache? ☐ ja ☒ nein Wurden Aspekte der Barrierefreiheit geprüft? ☐ ja ☒ nein Wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt? ☐ ja ☒ nein Markus Renner Meißen, am Oberbürgermeister

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