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Ergänzung des Teilräumlichen Fördergebietskonzepts für das Stadtumbaugebiet Meißen links der Elbe

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMeißen
Datum2026-07-01
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Große Kreisstadt Meißen Baudezernat 26.05.2026 Beschlussvorlage Nr.: 26/8/108 Beratungsfolge: Gremium Termin Beratungsstatus Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2026 nichtöffentlich, vorberatend Stadtrat 01.07.2026 öffentlich, beschließend Betreff: Ergänzung des Teilräumlichen Fördergebietskonzepts für das Stadtumbaugebiet „Meißen links der Elbe“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Teilfortschreibung des Teilräumlichen Fördergebietskonzepts für das Stadtumbaugebiet „Meißen links der Elbe“ aus dem Jahr 2018 in der Fassung vom 26.05.2026 (s. Anlage 1) als Ergänzung zum bestehenden Teilräumlichen Fördergebietskonzept für das Stadtumbaugebiet „Meißen links der Elbe“ vom 08.03.2018. Beschlussergebnis: Gremium: StEA SR Mitglieder: 8 27 Anwesende: 8 19 Ja-Stimmen: 8 18 Nein-Stimmen: - - Enthaltungen: - 1 Mitwirkungsausschluss gem. § 20 SächsGemO: - - Datum: 16.06.2026 01.07.2026 - 2 - Grundlagen: − FRL Städtebauliche Erneuerung − Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025 − SR-Beschluss-Nr. 18/6/062 vom 25.04.2018 (Teilräumliches Fördergebietskonzept für das Stadtumbau-Gebiet „Meißen links der Elbe“) Begründung: Das Stadtumbaugebiet „Meißen links der Elbe“ wurde mit SR-Beschluss-Nr. 11/5/002 vom 02.02.2011 erstmalig abgegrenzt und mit Zuwendungsbescheid vom 02.10.2012 neu in die Programme der Städtebauförderung aufgenommen. 2018 erfolgte eine umfangreiche Anpassung des Stadtumbaugebiets in seiner Abgrenzung sowie des zugehörigen Teilräumlichen Fördergebietskonzeptes (SR-Beschluss-Nr. 18/6/062 vom 25.04.2018), das Grundlage für die seit 2018 bewilligten Städtebaufördermittel ist. Der bewilligte Förderzeitraum für das Gebiet „Meißen links der Elbe“ endet gemäß Festlegungen des Zuwendungsbescheids am 31.12.2027. In der Verwaltungsvereinbarung (VV) Städtebauförderung 2025 wurde unter Artikel 3 „Fördervoraussetzungen“ festgelegt, dass im Fördergebietskonzept „eine inhaltliche Befassung mit den Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie die Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen“ zu erfolgen hat. Dies gilt auch für bestehende Fördergebiete, sofern sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erlass der VV abgeschlossen werden. Das Teilräumliche Fördergebietskonzept für das Stadtumbaugebiet „Meißen links der Elbe“ vom 08.03.2018 erfüllt diese veränderten Anforderungen bisher nicht. Um bis zum vorgesehenen Gebietsende (31.12.2027) noch Mittel aus dem verfügbaren Finanzrahmen beantragen zu können, ist daher eine Ergänzung des bestehenden Fördergebietskonzepts um die erforderliche Befassung mit Klimaschutz und Klimafolgeanpassung notwendig. Welche Beschlüsse werden betroffen bzw. müssen geändert oder aufgehoben werden? SR-Beschluss-Nr. 18/6/062 vom 25.04.2018 (Teilräumliches Fördergebietskonzept für das Stadtumbau-Gebiet „Meißen links der Elbe“) Finanzielle Auswirkungen: Die Ergänzung des Teilräumlichen Fördergebietskonzepts für das Stadtumbaugebiet „Meißen links der Elbe“ wurde durch stadteigenes Personal erstellt, es fallen daher über die Personalkosten hinaus keine zusätzlichen Aufwendungen an. Der Beschluss der Ergänzung des Teilräumlichen Fördergebiets eröffnet der Stadt Meißen die Möglichkeit, mit Fortsetzungsantrag 2027 zusätzliche Städtebaufördermittel aus dem verfügbaren Finanzrahmen beantragen zu können. Welchen Fachteil (mit Entwicklungsziel/Schlüsselmaßnahme) im INSEK betrifft der Beschluss? ☒ städtebaul. Entwicklung, Wohnen ☐ Verkehr, techn. Infrastruktur ☐ Wirtschaft, Einzelhandel, Tourismus ☐ Bildung, Erziehung, Soziales ☐ Kultur, Sport, Freizeit ☒ Umwelt, Klimaschutz ☒ öffentl. Finanzen, Verwaltung ☐ kein Bezug zum INSEK - 3 - Entwicklungsziele: − Fortführung der städtebaulichen Aufwertung und Erneuerung der Altstadt sowie der verdichteten Wohnquartiere − Fortsetzung und Intensivierung der Klimaschutzaktivitäten durch die Stadt Meißen und die städtischen Unternehmen zur Senkung der Energieverbräuche, Erhöhung der Energieeffizienz sowie verstärkten Nutzung emissionsarmer und erneuerbarer Energien − Erweiterung des finanziellen Handlungsspielraumes durch Anpassung der Einnahmen- Ausgaben-Situation, Stabilisierung der Steuereinnahmen und effiziente Nutzung von Förderprogrammen Schlüsselmaßnahmen: − Fortsetzung der städtebaulichen Aufwertung und Erneuerung unter Berücksichtigung von Belangen des Denkmalschutzes und der Barrierefreiheit − Akquirierung und optimierte Nutzung von Förderprogrammen Aspekte der Nachhaltigkeit: Betrifft die Vorlage Aspekte der Nachhaltigkeit? ☐ ja ☒ nein Wurden die Aspekte der Nachhaltigkeit geprüft? ☐ ja ☒ nein Wurden Aspekte einer nachhaltigen Energieerzeugung (PV, Solar, etc.) ☐ ja ☒ nein geprüft? Wurden Aspekte der nachhaltigen Materialbeschaffung (VOB) und ☐ ja ☒ nein Materialeinsatz geprüft? Wurden bei der Beschaffung (VOL) Nachhaltigkeitsaspekte berück- ☐ ja ☒ nein sichtigt? Sind Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen, wie Hören, Sehen, Mobilität, leichte Sprache? ☐ ja ☒ nein Wurden Aspekte der Barrierefreiheit geprüft? ☐ ja ☒ nein Wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt? ☐ ja ☒ nein Markus Renner Meißen, am Oberbürgermeister

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