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Ergänzung des Teilräumlichen Fördergebietskonzepts für das Stadtumbaugebiet Meißen links der Elbe
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Meißen |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Große Kreisstadt Meißen
Baudezernat
26.05.2026
Beschlussvorlage
Nr.: 26/8/108
Beratungsfolge:
Gremium Termin Beratungsstatus
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2026 nichtöffentlich, vorberatend
Stadtrat 01.07.2026 öffentlich, beschließend
Betreff:
Ergänzung des Teilräumlichen Fördergebietskonzepts für das Stadtumbaugebiet „Meißen
links der Elbe“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Teilfortschreibung des Teilräumlichen Fördergebietskonzepts für
das Stadtumbaugebiet „Meißen links der Elbe“ aus dem Jahr 2018 in der Fassung vom
26.05.2026 (s. Anlage 1) als Ergänzung zum bestehenden Teilräumlichen
Fördergebietskonzept für das Stadtumbaugebiet „Meißen links der Elbe“ vom 08.03.2018.
Beschlussergebnis:
Gremium: StEA SR
Mitglieder: 8 27
Anwesende: 8 19
Ja-Stimmen: 8 18
Nein-Stimmen: - -
Enthaltungen: - 1
Mitwirkungsausschluss
gem. § 20 SächsGemO: - -
Datum: 16.06.2026 01.07.2026
- 2 -
Grundlagen:
− FRL Städtebauliche Erneuerung
− Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025
− SR-Beschluss-Nr. 18/6/062 vom 25.04.2018 (Teilräumliches Fördergebietskonzept für das
Stadtumbau-Gebiet „Meißen links der Elbe“)
Begründung:
Das Stadtumbaugebiet „Meißen links der Elbe“ wurde mit SR-Beschluss-Nr. 11/5/002 vom
02.02.2011 erstmalig abgegrenzt und mit Zuwendungsbescheid vom 02.10.2012 neu in die
Programme der Städtebauförderung aufgenommen. 2018 erfolgte eine umfangreiche
Anpassung des Stadtumbaugebiets in seiner Abgrenzung sowie des zugehörigen
Teilräumlichen Fördergebietskonzeptes (SR-Beschluss-Nr. 18/6/062 vom 25.04.2018), das
Grundlage für die seit 2018 bewilligten Städtebaufördermittel ist. Der bewilligte
Förderzeitraum für das Gebiet „Meißen links der Elbe“ endet gemäß Festlegungen des
Zuwendungsbescheids am 31.12.2027.
In der Verwaltungsvereinbarung (VV) Städtebauförderung 2025 wurde unter Artikel 3
„Fördervoraussetzungen“ festgelegt, dass im Fördergebietskonzept „eine inhaltliche
Befassung mit den Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie die Ableitung
konkreter Ziele und Maßnahmen“ zu erfolgen hat. Dies gilt auch für bestehende
Fördergebiete, sofern sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erlass der VV abgeschlossen
werden.
Das Teilräumliche Fördergebietskonzept für das Stadtumbaugebiet „Meißen links der Elbe“
vom 08.03.2018 erfüllt diese veränderten Anforderungen bisher nicht. Um bis zum
vorgesehenen Gebietsende (31.12.2027) noch Mittel aus dem verfügbaren Finanzrahmen
beantragen zu können, ist daher eine Ergänzung des bestehenden Fördergebietskonzepts um
die erforderliche Befassung mit Klimaschutz und Klimafolgeanpassung notwendig.
Welche Beschlüsse werden betroffen bzw. müssen geändert oder aufgehoben werden?
SR-Beschluss-Nr. 18/6/062 vom 25.04.2018 (Teilräumliches Fördergebietskonzept für das
Stadtumbau-Gebiet „Meißen links der Elbe“)
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergänzung des Teilräumlichen Fördergebietskonzepts für das Stadtumbaugebiet „Meißen
links der Elbe“ wurde durch stadteigenes Personal erstellt, es fallen daher über die
Personalkosten hinaus keine zusätzlichen Aufwendungen an.
Der Beschluss der Ergänzung des Teilräumlichen Fördergebiets eröffnet der Stadt Meißen die
Möglichkeit, mit Fortsetzungsantrag 2027 zusätzliche Städtebaufördermittel aus dem
verfügbaren Finanzrahmen beantragen zu können.
Welchen Fachteil (mit Entwicklungsziel/Schlüsselmaßnahme) im INSEK betrifft der
Beschluss?
☒ städtebaul. Entwicklung, Wohnen ☐ Verkehr, techn. Infrastruktur
☐ Wirtschaft, Einzelhandel, Tourismus ☐ Bildung, Erziehung, Soziales
☐ Kultur, Sport, Freizeit ☒ Umwelt, Klimaschutz
☒ öffentl. Finanzen, Verwaltung ☐ kein Bezug zum INSEK
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Entwicklungsziele:
− Fortführung der städtebaulichen Aufwertung und Erneuerung der Altstadt sowie der
verdichteten Wohnquartiere
− Fortsetzung und Intensivierung der Klimaschutzaktivitäten durch die Stadt Meißen und die
städtischen Unternehmen zur Senkung der Energieverbräuche, Erhöhung der
Energieeffizienz sowie verstärkten Nutzung emissionsarmer und erneuerbarer Energien
− Erweiterung des finanziellen Handlungsspielraumes durch Anpassung der Einnahmen-
Ausgaben-Situation, Stabilisierung der Steuereinnahmen und effiziente Nutzung von
Förderprogrammen
Schlüsselmaßnahmen:
− Fortsetzung der städtebaulichen Aufwertung und Erneuerung unter Berücksichtigung von
Belangen des Denkmalschutzes und der Barrierefreiheit
− Akquirierung und optimierte Nutzung von Förderprogrammen
Aspekte der Nachhaltigkeit:
Betrifft die Vorlage Aspekte der Nachhaltigkeit? ☐ ja ☒ nein
Wurden die Aspekte der Nachhaltigkeit geprüft? ☐ ja ☒ nein
Wurden Aspekte einer nachhaltigen Energieerzeugung (PV, Solar, etc.) ☐ ja ☒ nein
geprüft?
Wurden Aspekte der nachhaltigen Materialbeschaffung (VOB) und ☐ ja ☒ nein
Materialeinsatz geprüft?
Wurden bei der Beschaffung (VOL) Nachhaltigkeitsaspekte berück- ☐ ja ☒ nein
sichtigt?
Sind Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen, wie
Hören, Sehen, Mobilität, leichte Sprache? ☐ ja ☒ nein
Wurden Aspekte der Barrierefreiheit geprüft? ☐ ja ☒ nein
Wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt? ☐ ja ☒ nein
Markus Renner Meißen, am
Oberbürgermeister
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