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Informationen zu geplanten Windenergienalagen im Gebiet der Stadt Mechernich hier: Antrag der CDU und UWV
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mechernich |
| Datum | 2026-06-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Mechernich Info 0158/2026
öffentlich
Der Bürgermeister FB 5 - Stadtplanung, Liegenschaften, Wirt-
schaftsförderung
Mitteilungsvorlage
Gremium Sitzungsdatum Art der Behandlung
Stadtrat 16.06.2026 zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt 15
Informationen zu geplanten Windenergienalagen im Gebiet der Stadt Mechernich
hier: Antrag der CDU und UWV
Bürgermeister: Erster Beigeordneter: Kämmerei:
gez. Michael Fingel (03.06.2026) gez. Stefan Mannz (03.06.2026)
Sachbearbeiterin: federführender Fachbereich: Fachbereich ______ :
gez. Sandra Bottin (02.06.2026) FB 5 - Stadtplanung, Liegenschaften, Wirtschafts-
förderung
RPA: Gleichstellungsbeauftragte: Fachbereich ___5___ :
gez. Christian Habrich (02.06.2026)
Inhalt der Mitteilung:
Mit Eingang vom 21. Mai 2026 ist seitens der CDU und UWV-Fraktion ein Antrag eingegangen, dieser
Antrag beinhaltet die Bitte zu Auskünften bezüglich Windenergie im Gebiet der Stadt Mechernich.
So wurden an die Verwaltung die folgenden Fragen herangetragen, welche seitens der Verwaltung wie
folgt beantwortet werden:
Wie wirkt sich der Regionalplan im Bezug auf das Thema Windenergie auf das Gebiet der Stadt
Mechernich aus und welche Handhabe haben wir?
Der aktuelle Regionalplan bzw. der „Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien“ (TPEE) der Bezirksregie-
rung Köln hat für Mechernich Auswirkungen. Im TPEE sind 13 Windenergiebereiche im gesamten Stadt-
gebiet festgesetzt worden, wobei 2 Windenergiegebiet über das Gemeindegebiet heraus gehen. Nach
Inkrafttreten des TPEE und Erreichung des Flächenbeitragswertes sind diese Flächen planungsrechtlich
bevorzugt, d.h. innerhalb dieser Flächen ist die Windenergie privilegiert.
Wie bereits bei den voran gegangenen, auch politisch diskutierten, Vorhaben zur Erteilung des gemeind-
lichen Einvernehmens, sind diese Windenergie Vorhaben rechtlich somit kaum zu verhindern.
Durch Bundes- und Landesrecht wurde Windenergie inzwischen als „überragendes öffentliches Interesse“
eingestuft. Dadurch haben Kommunen heute deutlich weniger Steuerungsmacht als noch vor einigen Jah-
ren. Die Einflussmöglichkeiten sind stark begrenzt.
Liegen der Stadtverwaltung Informationen, Anfragen oder Planungen weiterer Projektierer im
Stadtgebiet vor? Um welche Bereiche handelt es sich hierbei konkret?
Da die Zuständigkeit beim Kreis Euskirchen liegt, liegen der Stadtverwaltung nur die Anträge/Informatio-
nen vor, bei denen der Kreis die Stadtverwaltung bereits im Genehmigungsverfahren beteiligt und zur
Stellungnahme aufgefordert hat. Diese wurden und werden auch weiterhin im Stadtentwicklungs- und
Planungsausschuss beraten. Der Kreis wurde durch die Verwaltung angeschrieben und um Mitteilung
gebeten, in welchen Bereichen Anträge vorliegen und in Prüfung sind bzw. bereits genehmigt wurden.
Mit Email vom 27.05.2026 wurde der Verwaltung eine Übersicht für die Jahre 2024 bis 2026 zur Verfügung
gestellt.
Es sind die folgenden Anträge derzeit bei der für die Genehmigungsverfahren Zuständigen Immissions-
schutzbehörde des Kreis Euskirchen in Bearbeitung:
Im Zeitraum 2024 bis 2026 wurden die folgenden Vorhaben abgelehnt bzw. genehmigt:
Gemäß der durch den Kreis Euskirchen zur Verfügung gestellten Übersicht sind derzeit in den Windener-
giebereichen MEC_03, MEC_08, MEC_04 Vorhaben mit Vorbescheid oder Genehmigungsbescheid be-
schieden worden. Hinzu kommen die bereits bestehenden Windenergieanlagen im Stadtgebiet.
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Abb. 1 Auszug aus dem Regionalplan TPEE Fläche MEC_03
Abb. 2 Auszug aus dem Regionalplan TPEE Fläche MEC_04
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Abb. 3 Auszug aus dem Regionalplan TPEE Fläche MEC_08
Für die Windenergiebereiche MEC_02 und MEC_10 liegen der Immissionsschutzbehörde derzeit Anträge
gem. § 9 BImSchG (Vorbescheid) und § 4 BImSchG (Genehmigungsbescheid) zur Beantragung vor.
Abb. 4 Auszug aus dem Regionalplan TPEE Fläche MEC_10
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Für die am 21.05.2026 beantragten 4 Windenergieanlagen Mechernich - Nord im Windenergiebereich
MEC_02 wurde die Stadt Mechernich vom Kreis Euskirchen noch nicht im Verfahren beteiligt.
Abb. 5 Auszug aus dem Regionalplan TPEE Fläche MEC_02
Könnte die Stadt Mechernich von diesen Maßnahmen partizipieren? Wenn ja, wo und in welcher
Form?
Gemeinden profitieren von Windenergieanlagen durch direkte Zuwendungen nach dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG), Gewerbesteuereinnahmen, Pachteinnahmen auf gemeindeeigenen Flächen so-
wie durch eigene Bürgerenergiegesellschaften.
Gesetzliche Beteiligung (§ 6 EEG)
Gemäß § 6 Absatz 2 EEG dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilo-
wattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die Fiktive Strommenge angeboten wer-
den, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt hat.
Gewerbesteuereinnahmen fließen direkt an die Kommunen, auf deren Gemeindegebiet die Anlagen er-
richtet sind.
Konkrete Aussagen können erst getroffen werden, wenn die Anlagen in Betrieb genommen wurden, da
konkrete Angebote der Bieter erst nach Genehmigung der Anlagen verpflichtend sind.
Innerhalb der ausgewiesenen Bereiche liegen nachfolgend dargestellte gemeindeeigene Flächen (grün
hinterlegt).
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Abb. 6 Windenergiebereich MEC_01
Abb. 7 Windenergiebereich MEC_03
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Abb. 8 Windenergiebereich MEC_04_2
Abb. 9 Windenergiebereich MEC_09
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Abb. 10 Windenergiebereich MEC_11_2
In den nicht dargestellten Windenergiebereichen befinden sich keine gemeindeeigenen Flächen, mit Aus-
nahme von Wegeparzellen.
Bis auf die bereits realisierten Anlagen bei Voissel stehen keine Anlagen direkt auf städtischen Grundstü-
cken. Insofern erhält die Stadt über diese Pacht hinaus zurzeit keine weiteren Pachtzahlungen. Inwieweit
dies bei zukünftigen Projektierungen noch erfolgen könnte, muss zurzeit offenbleiben.
Nur im Gebiet Mec_08 (Burgfey/ Weiler/Rissdorf) hat vor wenigen Tagen ein Projektierer angefragt. Im
Falle eines konkreten Standortes sind neben den vg. erlösen Standortpachten zwischen 70-150.000€/
Jahr zu erwarten. Da wir als Stadt an den ausgewiesenen Flächen ohnehin keine Möglichkeiten der Inter-
vention mehr sehen, sollten wir im Umkehrschluss im Sinne der Allgemeinheit versuchen ein Maximum
an Ertrag aus den Gebieten zu ziehen und auch vor der Belegung unserer Flächen mit einem Standort
einer WEA nicht zurückschrecken. Sollten sich Möglichkeiten ergeben, werden wir die Gremien damit im
Weiteren befassen.
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